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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluierung und Anpassung der Wärmelieferverordnung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

09.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1536621.11.2019

Evaluierung und Anpassung der Wärmelieferverordnung

der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die im Jahr 2013 eingeführte Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) hat bereits zu deutlich mehr Rechtssicherheit im Markt der gewerblichen Wärmelieferung im Mietwohnungsbau geführt. Gemeinsam mit § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurde erstmals gesetzlich geregelt, wann die Kosten für eine gewerbliche Wärmelieferung für den Vermieter als Betriebskosten umlagefähig sind. Das grundlegende Vorhaben war, bei einer Umstellung von einer eigenversorgten Wärmebelieferung auf ein Dienstleistungsmodell durch Energiedienstleister bzw. Contractinggeber, den Mieter auf keinen Fall schlechterzustellen. Hierzu wurde es nötig, eine Vergleichsberechnung durchzuführen, durch welche eine Schlechterstellung ausgeschlossen werden konnte. Hinsichtlich des erheblichen Potentials zur energetischen Verbesserung der Bestandsgebäude und der drängenden CO2-Einsparungsziele besteht jedoch nach Ansicht der Fragesteller Handlungsbedarf.

Die Auswirkungen der WärmeLV sollten nach Ansicht der Fragesteller aus Sicht der Mieter, Vermieter, der Contractinggeber (gewerbliche Wärmelieferanten) sowie unter Klimaschutzaspekten analysiert werden. Diese Evaluierung und mögliche Ansätze, die Methoden der Vergleichsberechnung zwischen Eigenversorgung und gewerblicher Wärmelieferung zu aktualisieren, rücken hierbei in den Fokus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich der Markt für gewerbliche Wärmelieferung seit Inkrafttreten der WärmeLV entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

2

Wie hat sich der Anteil am gesamten Sanierungsmarkt entwickelt?

3

Welche Maßnahmen (z. B. Kesseltausch, Verdichtungsprojekte Fernwärme, Energieträgerumstellung) wurden umgesetzt (bitte nach Anzahl der Projekte vor 2013 und nach 2013 und nach Neubau oder Bestandsobjekt aufschlüsseln)?

4

Wie wurde die Kostenneutralität bei den realisierten Projekten erreicht (bitte nach Anzahl der Projekte mit und ohne Zuschuss durch den Contractingnehmer aufteilen)?

5

Welche Auswirkungen (Entwicklung der Heizkosten) haben sich für Mieter aus der Umstellung auf die gewerbliche Wärmelieferung ergeben?

6

Welche CO2-Einsparungen wurden erreicht? Welcher Wert wird als Referenz genutzt, um die CO2-Einsparungen zu berechnen?

7

Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen der WärmeLV und anderen gesetzlichen Regularien (z. B. dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (E WärmeG) des Landes Baden-Württemberg)?

8

Welche gesetzlichen Regelungen stehen der Anrechnung von Modernisierungsmaßnahmen auf Seiten des Contractinggebers im Vergleich zu Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters im Sinne der §§ 555b f. und 559 f. BGB und daraus resultierenden Mieterhöhungen entgegen?

9

Inwiefern lassen sich bei der Vergleichsberechnung zwischen der Eigenversorgung durch den Vermieter und der gewerblichen Wärmelieferung durch einen Contractinggeber die entsprechenden Kostenpositionen der Heizkostenverordnung bzw. Betriebskostenverordnung mit der Kostenstruktur des Wärmelieferungspreises vergleichen (bitte nach Kostenpositionen differenzieren)?

10

Welches Verfahren zur genauen Ermittlung des Jahresnutzungsgrades der alten Heizungsanlage (z. B. Extrapolation kurzer Messungsintervalle mit ggf. abweichenden Witterungsbedingungen, 24-Stunden-Messungen, Messungen über mehrere Wochen/Monate) kann nach Ansicht der Bundesregierung bei der Kurzzeitmessung als rechtssicher angesehen werden und warum (bitte begründen)?

Welches Verfahren (z. B. Extrapolation kurzer Messungsintervalle mit ggf. abweichenden Witterungsbedingungen, 24-Stunden-Messungen, Messungen über mehrere Wochen bzw. Monate) kann nach Ansicht der Bundesregierung bei der Kurzzeitmessung als rechtssicher angesehen werden, und warum (bitte begründen)?

Wie begründet die Bundesregierung die Übernahme von veralteten Pauschalwerten in die „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ vom 7. April 2015, welche im Jahr 2004 im Rahmen der Norm „DIN 4701-12: energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand – Teil 12: Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung“ ermittelt wurden?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Ermittlung von Pauschalwerten durch eine Erhebung und Auswertung von Messwerten aus bestehenden Gebäuden als Grundlage für eine Abschätzung des Jahresnutzungsgrades für eine Heizungsanlage im Bestand ein?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial von CO2-Einsparungen und Kosteneinsparungen allein durch eine optimierte Betriebsführung der Anlagen ein?

13

Welche Gründe sprechen gegen eine Ausweitung der Energiedienstleistung „Wärmelieferung“ auf Maßnahmen in der Sekundäranlage, wie z. B. einen hydraulischen Netzabgleich, welcher kostengünstig den Brennstoffeinsatz reduzieren kann?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung von elektronisch gesteuerten Thermostaten durch den Contractinggeber, um eine Reduktion der Verbrauchsmenge bei gleichbleibendem bzw. erhöhtem Komfort für die Mieter herbeizuführen?

15

Plant die Bundesregierung bereits eine Anpassung der WärmeLV oder der angrenzenden Vorschriften, und falls ja, bis wann?

Berlin, den 7. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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