Digitalisierung und Vereinfachung des Vergabewesens
der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mehr als 460 Mrd. Euro an Investitionsgeldern vergeben Bund, Länder und Kommunen jährlich über öffentliche Aufträge an die Privatwirtschaft. Das entspricht rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und entfaltet in seiner Summe eine große wirtschaftliche Bedeutung und Marktmacht. Gleichzeitig werden Mittel im Bundesetat in Höhe von mehr als 15 Mrd. Euro nicht abgerufen, weil die Beantragung und der folgende Abruf dieser Mittel gerade den inländischen mittelständischen Anbietern mit Fachexpertise und Fachprodukten zu kompliziert und aufwändig erscheinen (vgl. Rheinische Post vom 28. September 2019).
Öffentliche Auftraggeber haben nach Kenntnis der Fragesteller schon länger das Problem, dass Unternehmen wegen des organisatorischen und administrativen Aufwands nur noch selten bereit sind, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Um der Entwicklung entgegenzutreten und die Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, soll der Abruf öffentlicher Mittel zunehmend digitalisiert werden. Die gesetzliche Verpflichtung von öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen zur grundsätzlichen Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln und damit die elektronische Vergabe (sog. E-Vergabe) wurde hierzu bereits im April 2016 für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in den darauf aufbauenden Rechtsverordnungen verankert. Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, müssen dabei frei zugänglich und kostenlos über das Internet verfügbar sein. Auch die Unternehmen als Auftragnehmer müssen seit dem 18. Oktober 2018 ihre Angebote elektronisch abgeben. Im Bereich der Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch Bundesbehörden unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Pflicht zur Einreichung elektronischer Angebote ab Januar 2020 für den Fall, dass bestimmte Auftragswerte erreicht werden. Bei der E-Vergabe im Bereich des Bundes werden Ausschreibungen und Angebote elektronisch über eine Internetplattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat abgewickelt.
Dass es weiterhin Verbesserungsbedarf bei dem digitalen Angebot und entsprechender Nachfrage gibt – schließlich werden unabhängig von den bisherigen Reformen viele Ausschreibungen noch immer überwiegend mit Papier abgewickelt –, bestätigt auch eine aktuelle Mitgliederumfrage des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW). Demnach melden zwar 69 Prozent der befragten öffentlichen Auftraggeber, dass sie die rechtlichen Vorgaben für die E-Vergabe vollständig umgesetzt zu haben. Bei 23 Prozent der Befragten ist das aber noch nicht der Fall. 90 Prozent der befragten öffentlichen Auftraggeber glauben zudem, dass das Vergaberecht für die Bieter aus der Privatwirtschaft zu kompliziert sei. 69 Prozent geben außerdem zu, dass die Vorgaben auch für sie selbst zu kompliziert seien (Handelsblatt online vom 21. Oktober 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes (Vergleichszahlen der letzten zehn Jahre)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht öffentlicher Auftraggeber, die laut einer DVNW-Umfrage zu 85 Prozent urteilen, dass die Privatwirtschaft über zu wenig Kenntnis des Vergaberechts verfüge, um erfolgreich den Weg zum öffentlichen Auftrag zu finden?
Wie hoch ist der Anteil der öffentlichen Vergabestellen, die ihre Prozesse bereits vollständig gemäß den Vorgaben des Vergaberechts im Bereich der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (Beschaffung) unterhalb der EU-Schwellenwerte digitalisiert haben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch der Anteil der Bieter ist, die alle Voraussetzungen für die E-Vergabe ab Januar 2020 erfüllen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um insbesondere kleine und mittelständische Bieter auf die E-Vergabe vorzubereiten (Informationen, Förderprogramme etc.)?
Wie hoch ist der Anteil der Vergabe an Bundesaufträgen über die Internetplattform des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums?
Wie hoch ist der Anteil der E-Vergabe in den Bundesländern bzw. den Kommunen in Deutschland?
Welche Reformen im Bereich der Vergabe (Anhebung der Schwellenwerte, Angleichung der Modalitäten) hat es im Bereich des Bundes und der Bundesländer in den vergangenen fünf Jahren gegeben?
Welche Initiativen gibt es innerhalb der Bundesregierung, um die durchgehende Digitalisierung der Vergabe über alle föderalen Ebenen voranzutreiben und anzugleichen?
Was hat die Bundesregierung über die Aspekte der Digitalisierung hinaus unternommen, um Vergabeprozesse effektiver und effizienter zu gestalten und Betriebe von bürokratischem Aufwand zu entlasten?
Welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung sind mit der Planung und der administrativen wie technischen Umsetzung der Digitalisierung der Vergabeverfahren betraut?
Welche Bestrebungen gibt es seitens der Bundesregierung, die Vergabeverfahren und Vergaberichtlinien zusammen mit den Bundesländern stärker zu koordinieren und zu vereinheitlichen, um insbesondere für mittelständische Bieter einen fairen Wettbewerb im Vergleich zu Großunternehmen zu ermöglichen?
Wie weit ist der Stand der Umsetzung der sich im Aufbau befindlichen bundesweiten Vergabestatistik, über die Daten über öffentliche Beschaffungen vollständig elektronisch erhoben werden sollen?
Gibt es schon Eckpunkte der angekündigten konkretisierenden Rechtsverordnung, um den öffentlichen Auftraggebern einfach, zuverlässig und bundesweit Informationen über etwaige Rechtsverstöße zu liefern, die zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können?