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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Akademie für Verfassungsschutz

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1552127.11.2019

Die Akademie für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bund und Länder unterhalten gemeinsam die seit 2014 als Akademie für Verfassungsschutz (AfV, vormals Schule für Verfassungsschutz) bezeichnete gemeinsame Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden sowie des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD). Die Akademie für Verfassungsschutz hat u. a. die Aufgabe, die Anwärter im fachspezifischen Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes auszubilden, Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden in ihre Aufgaben einzuführen und angewandte nachrichtendienstliche Forschung zu betreiben (www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73883.de&template=00_html_to_pdf_d). Die Fachaufsicht über die Akademie und die dort vermittelten Inhalte wird durch ein Kuratorium aus Vertretern des Bundes und der Länder wahrgenommen. Über Inhalte und Dozenten sind der Öffentlichkeit nur vage Informationen bekannt (www.verfassungsschutz.de/de/das-bfv/akademie-fuer-verfassungsschutz). Ein ehemaliger BfV-Präsident (BfV = Bundesamt für Verfassungsschutz) erklärte anlässlich der Umbenennung der Akademie nach Ansicht der Fragesteller floskelhaft, es sei „als Konsequenz aus der Aufarbeitung des NSU-Komplexes [NSU = Nationalsozialistischer Untergrund] … folgerichtig, im Rahmen unserer Reformen zielgerichtete Maßnahmen zur Personalqualifizierung umzusetzen.“ (www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm-20140514-umbenennungsfv-in-afv). Ob sich dies in der Praxis widerspiegelt, dürfte unterschiedlich bewertet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für die Verwaltungslaufbahn im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden seit 2014 ausgebildet (bitte nach Jahren und Anzahl der jeweils ausgebildeten Anwärter auflisten)?

2

Was beinhaltet die fachspezifische Ausbildung der Laufbahnanwärterinnen und Laufbahnanwärter für den mittleren nichttechnischen Dienst

hinsichtlich ihres Vorbereitungsdienstes im BfV bzw. im BAMAD,

hinsichtlich der theoretischen Lehrinhalte an der AfV?

3

Wie viele Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen und höheren Dienst haben an der AfV seit 2014 an Lehr- und Schulungsangeboten teilgenommen, die der Einführung in ihre Aufgaben – insbesondere zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel – dienen (bitte nach Jahren und Geschlecht auflisten)?

4

Erfolgt die nachrichtendienstliche Schulung an der AfV für Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen und höheren Dienst vor einem ggf. durchgeführten Vorbereitungsdienst, während des Vorbereitungsdienstes oder nach erfolgter Zusage zur Einstellung beim BfV bzw. BAMAD?

5

Erfolgt die nachrichtendienstliche Schulung an der AfV vor, während oder nach der Durchführung der Sicherheitsüberprüfung?

6

Wie viele Dozentinnen und Dozenten sind seit 2014 jeweils jährlich an der AfV beschäftigt?

7

Über welche Qualifikationen verfügen die Dozentinnen und Dozenten an der AfV (bitte nach Hochschulabschluss, Fachhochschulabschluss, internationale Qualifikationen auflisten)?

8

Üben die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten neben ihrer Lehrtätigkeit noch weitere berufliche Tätigkeiten aus?

9

Wenn Frage 8 bejaht wird, handelt es sich dabei auch um Tätigkeiten im operativen Bereich und unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel?

10

Üben die Anwärterinnen und Anwärter neben ihrer Ausbildung für Behörden des Bundes operative Tätigkeiten aus, und wenn ja, unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel?

11

Welche juristischen Kompetenzen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

12

Welche psychologischen Kompetenzen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

13

Welche islamwissenschaftlichen Kompetenzen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

14

Welche politikwissenschaftlichen Kompetenzen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

15

Welche wissenschaftlichen Theorien und Erklärungsansätze zur Einordnung rechtsextremistischer Bestrebungen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

16

Welche wissenschaftlichen Theorien und Erklärungsansätze zur Einordnung rechtspopulistischer Bestrebungen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

17

Welche wissenschaftlichen Theorien und Erklärungsansätze zur Einordnung islamistischer Bestrebungen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

18

Welche wissenschaftlichen Theorien und Erklärungsansätze zur Einordnung linksextremistischer Bestrebungen werden an der AfV vermittelt bzw. sind Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung einschließlich Veröffentlichungen der Lehrenden und Lernenden der AfV seit 2014?

Berlin, den 8. November 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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