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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Klimapaket 2030 - Staatliche Förderung zum Austausch alter Ölheizungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1567711.12.2019

Klimapaket 2030 – Staatliche Förderung zum Austausch alter Ölheizungen

der Abgeordneten Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Sandra Weeser, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, der von den dafür zuständigen Bundesministern für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, sowie des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegt worden war. Darin enthalten sind finanzielle Anreizprogramme, um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen. So soll eine sogenannte Austauschprämie mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt werden. Gleichzeitig verbietet die Bundesregierung in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, den Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026. Allerdings darf auch danach noch eine Ölheizung eingebaut werden, sofern sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Die Vorgaben dafür sind derzeit im Detail noch nicht festgelegt. Zudem soll es Ausnahmen geben, wenn weder Gas- noch Fernwärmeleitungen in der Nähe liegen und eine Versorgung mit erneuerbarer Energie zu „unbilligen Härten“ führen würde.

Insgesamt ist der Umstieg von Ölheizungen auf klimafreundlichere Heizanlagen bereits in den jetzigen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) förderfähig (KfW-Programme, Marktanreizprogramm). Allerdings sollen mit einer neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Unabhängig davon ist der Austausch einer Ölheizung künftig zusätzlich steuerlich absetzbar: Der für die steuerliche Förderung geltende Satz soll bei 20 Prozent je Einzelmaßnahme liegen – als ein Bestandteil der Förderung aller Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, der bis zu einem Gesamtvolumen von 40.000 Euro pro Objekt ab dem 1. Januar 2020 eingeführt wird und eine Minderung der Steuerschuld über drei Jahre ermöglichen soll. In die steuerliche Förderung fallen neben dem Heizungstausch auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.

Die KfW-Förderung soll außerdem durch einen Investitionszuschuss ergänzt werden, um weitere Adressaten zu erreichen (z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften; Wohnungsunternehmen mit hohen Verlustvorträgen; Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie Rentner, Vermieter oder Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude). Zu bestimmten Anlässen (z. B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen in Zukunft obligatorisch, die Kosten dafür über die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans sollen auch Gebäudeeigentümer über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen informiert werden.

Die im Klimapaket der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur CO2-Reduzierung in Gebäuden haben nach Angaben des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) beim Heizungsbau in der Folge bereits zu Auftragsstornierungen in dreistelliger Millionenhöhe geführt, weil Interessenten den Start der neuen Förderungen abwarten. Eine von der obersten Interessenvertretung des Heizungsbauerhandwerks durchgeführte Befragung seiner Mitgliedsbetriebe hat diesbezüglich ergeben, dass allein in den vier Wochen nach Bekanntgabe der geplanten Fördermaßnahmen hochgerechnet über ein Drittel der rund 24.000 Innungsbetriebe durchschnittlich jeweils zwei Auftragsstornierungen erhalten haben (vgl. www.deutsche-handwerks-zeitung.de/klimapaketheizungsbauer-beklagen-tausende-auftragsstornierungen/150/3094/395218).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse des Heizungsbauerhandwerks, dass es infolge der Beschlüsse zum Klimaschutzpaket u. a. zur Förderung neuer CO2-armer Heizungssysteme zu einer Stornierung von Neuaufträgen für Heizungen in Höhe eines geschätzt dreistelligen Millionenwerts gekommen sei?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung des Einbaus CO2-armer Heizungssysteme rückwirkend zu fördern, um ggf. eintretende Investitionsstaus zeitnah zu verhindern?

3

Wann wird die Bundesregierung ihren Entwurf im Bundesrat einbringen, und wie laufen die Konsultationen mit den Bundesländern?

4

Wie sieht die Vereinfachung bei der Stellung von Förderanträgen aus?

5

Wie werden die obligatorischen Beratungen zu bestimmten Anlässen (z. B. Eigentümerwechsel) ausgestaltet?

6

Welche Stellen dürfen bei der Antragstellung beraten?

7

Wie soll der Investitionszuschuss für weitere Adressaten wie z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften oder Rentner ausgestaltet werden und beantragt werden können?

8

Wie sehen die Anreize für den Wechsel auf effiziente hybride Gasheizungen aus, wo die Umstellung auf erneuerbare Wärme nicht möglich ist? Wie laufen Antragstellung und Nachweis?

9

Welche CO2-Vermeidung erwartet die Bundesregierung aus der Förderung zum Austausch alter Ölheizungen?

10

Von welchen CO2-Vermeidungskosten geht die Bundesregierung aus? Wie hoch wird die Förderung pro Tonne CO2 (in Euro) von der Bundesregierung geschätzt?

Berlin, den 26. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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