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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (EUSFTA) zwischen der Europäischen Union und Singapur

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1594613.12.2019

Freihandels- und Investitionsschutzabkommen (EUSFTA) zwischen der Europäischen Union und Singapur

der Abgeordneten Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die EU und Singapur haben am 18./19. Oktober 2018 auf dem ASEM-Gipfel ein Freihandels- und ein Investitionsschutzabkommen (EUSFTA) unterzeichnet. Das EU-Parlament hat beiden Abkommen im Februar 2019 zugestimmt.

Am 16. Mai 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Gutachten zur Zuständigkeitsverteilung zwischen der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten in Bezug auf das EUSFTA verkündet. Laut eines Gutachtens des EuGH in Luxemburg ist EUSFTA als ein sogenanntes gemischtes Abkommen einzustufen. Die inkludierten Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten würden nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen (EuGH Pressemitteilung Nr. 52/17 / https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170052de.pdf).

„Beantragt hatte das Gutachten die Kommission. Sie war nach Abschluss der Verhandlungen abweichend vom Rat davon ausgegangen, dass die EU für alle im EUSFTA geregelten Bereiche zuständig sei und das Abkommen daher ohne Beteiligung der Mitgliedstaaten schließen könne (sog. EU-only-Abkommen). Der EuGH sieht die EU hingegen nicht als ausschließlich zuständig für alle im EUSFTA geregelten Gegenstände an und qualifiziert den Freihandelsvertrag im Ergebnis als sog. gemischtes Abkommen, das nur von der EU und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden kann“ (www.bundestag.de/resource/blob/516218/3d436e7222ad16b5b694607ee5bda524/gutachten-des-eugh-freihandelsabkommen-singapur-data.pdf).

Die EU-Kommission trennte darauffolgend für den Ratifizierungsprozess das Abkommen in seinen Handelsteil (FTA) und seine Investitionsschutzsteil (IPA). Das nun eigenständige Freihandelsabkommen liegt nach Ansicht der EU-Kommission ausschließlich im Kompetenzbereich der EU und bedarf daher nicht mehr der Ratifizierung der einzelnen Mitgliedstaaten. Das Investitionsschutzabkommen muss noch von allen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Trennung des Handels- und des Investitionsschutzabkommens mit Singapur in zwei Abkommen? Unterstützt die Bundesregierung das Vorgehen der EU-Kommission, das Freihandelsabkommen ausschließlich auf EU-Ebene zu beschließen und von der Ratifizierung der einzelnen Mitgliedstaaten auszunehmen?

2

Sieht es die Bundesregierung als Modell für die Zukunft an, dass die EU Bestandteile von Freihandelsabkommen, die ausschließlich in EU-Zuständigkeit liegen, als einzelne Abkommen abtrennt und eigenverantwortlich beschließt?

3

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass es Handelsabkommen gibt, die ausschließlich in der Kompetenz der EU liegen, auch wenn sie nationales Umweltrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht oder andere nationale Gesetzgebung tangieren? Welche Kompetenzen und Rechte werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf die EU-Vertragsgremien übertragen, sodass die demokratische Teilhabe des nationalen Parlamentes an der europäischen Politik nicht geschwächt wird?

4

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass Singapur drei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen nicht ratifiziert hat, und damit von einem klaren Bekenntnis gegen Zwangsarbeit, Diskriminierung am Arbeitsplatz und Versammlungsverboten absieht? Wurde dieses Vorgehen von Seiten der Bundesregierung gegenüber Singapur thematisiert?

5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Abkommens die Möglichkeit, Singapur zu europäischen Arbeitnehmerrechtsstandards zu verpflichten und bei Nichteinhaltung zu sanktionieren?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Verpflichtung der Einhaltung und Sanktionierung bei Nichteinhaltung außerhalb des Abkommens, und wie sieht sie Chancen auf erfolgreiche Umsetzung dieser Möglichkeiten?

6

Wie hat die Bundesregierung am 8. November 2019 im Europäischen Rat über das Freihandelsabkommen mir Singapur abgestimmt? Welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Ratifizierung des Investitionsabkommens?

7

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aufnahme von Gesprächen für ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Singapur?

a) Wurden bereits Gespräche geführt oder sind sie in Planung, und wenn ja, wann, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten?

b) Welche möglichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für ein solches Assoziierungsabkommen der EU mit Singapur?

8

Befürwortet die Bundesregierung ein Freihandelsabkommen mit der ASEAN als Ganzes?

a) Wenn nein, weshalb nicht?

b) Wenn ja, sind in ein solches Abkommen aus Sicht der Bundesregierung Passagen zum besonderen Schutz und der wirkungsvollen Kontrolle von Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten und Umwelt- und Artenschutz in der Region einzubauen?

9

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Fälle, in denen ein Freihandels- und ein Investitionsabkommen aufgetrennt wurden, um diese einzeln beschließen zu lassen? Wie waren die Erfahrungen mit der Auftrennung nach ausschließlicher und partieller EU-Kompetenz?

10

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die EU den Handel mit Staatsanleihen reguliert für den Fall, dass ein EU-Staat zu einem Schuldenschnitt gezwungen sein sollte? Welche Konsequenzen tragen die Investoren aus Singapur dadurch laut des Freihandelsabkommens?

11

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob europäische Staatsanleihen mit Haftungsklauseln – den sogenannten Collective Action Clauses (CACs) – ausgestattet wurden oder sie verschärft wurden? Wie bewertet die Bundesregierung das Freihandelsabkommen aus Sicht zur Beseitigung von Steueroasen?

Berlin, den 26. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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