Zum Export der neuen Grundrente und zu weiteren Grundrentendetails
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Martin Sichert, Jörg Schneider, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach dem Koalitionsbeschluss der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD vom 10. November 2019 soll zum 1. Januar 2021 eine Grundrente in Deutschland eingeführt werden (https://bit.ly/35rkOXq). Dabei sollen niedrige Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Zuschlag aufgewertet werden (ebd.). Mit der Aufwertung der Rentenansprüche soll laut Beschluss ein Niveau oberhalb der Grundsicherung erreicht werden. Überdies soll auch ein Freibetrag für die Einkommen aus der gesetzlichen Rente innerhalb der Grundsicherung eingeführt werden. Voraussetzung für den Rentenzuschlag und den Freibetrag sind jeweils 35 Beitragsjahre bzw. 35 Jahre an „Grundrentenzeiten“ (ebd.). Die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen soll aus Steuermitteln erfolgen, vergleiche zum Ganzen den Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019. Begünstigt von der neuen Grundrente werden schätzungsweise etwa 1,2 Mio. bis 1,5 Mio. Rentner sein (https://bit.ly/2QFGkDt).
Es besteht aus Sicht der Fragesteller ein öffentliches Interesse an einer Klarstellung zu den Details der neuen Grundrente.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche europarechtlichen Folgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der neuen Grundrente, und ist hier aufgrund der Beitragsabhängigkeit ein unionsrechtliches Exportgebot für die Grundrente anzunehmen mit der Folge, dass die anteilige berechnete Grundrente auch in das EU-Ausland zu zahlen ist?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß dem Konzept der neuen Grundrente ein EU-Export beabsichtigt?
Wenn nein, durch welche Maßnahmen wird eine EU-Exportpflicht der Grundrente verhindert?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass bei einer vorliegenden EU-Exportpflicht der neuen Grundrente aus Sicht der Inländer, welche die Zugangsvoraussetzung von 35 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten nicht erfüllen, nach Auffassung der Fragesteller wahrscheinlich eine neue Art einer „Inländer-Diskriminierung“ vorliegt?
Welche Folgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den bereits vorliegenden bilateralen Sozialversicherungsabkommen (https:/ / bit.ly/2rkP9b7), soweit diese eine Berücksichtigung von ausländischen Rentenversicherungszeiten vorsehen, und der neuen Grundrente?
Wie viele Rentner wären nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis des Jahres 2018 bei der neuen Grundrente bezugsberechtigt, und wie hoch wären die Gesamtkosten (bitte soweit möglich nach den zugrunde gelegten Berechnungsfaktoren wie den Bezugsberechtigten in West und Ost, EU-Ausland, sonstigem Ausland, dem Geschlecht sowie dem „Aufwertungsbetrag“ und der Gesamtrente jeweils im Durchschnitt und Median aufschlüsseln)?
Wie viele Rentner wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei der neuen Grundrente bezugsberechtigt auf der Basis des Jahres 2021 – dem Jahr der Einführung der Grundrente, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, und wie hoch wären die Gesamtkosten (bitte soweit möglich nach den zugrunde gelegten Berechnungsfaktoren wie den Bezugsberechtigten in West und Ost, EU-Ausland, sonstigem Ausland, dem Geschlecht sowie dem „Aufwertungsbetrag“ und der Gesamtrente jeweils im Durchschnitt und im Median aufschlüsseln)?
Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Finanzierungsanteil zur neuen Grundrente durch die noch einzuführende Finanztransaktionssteuer in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils sein (bitte tabellarische Angaben in Euro und in Prozent)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass über die einzuführende Finanztransaktionssteuer (FTT) ein wesentlicher Finanzierungsbetrag zur Grundrente zum großen Teil durch die mit der FTT belasteten Kleinaktionäre und Kleinsparer von Fondanteilen aufgebracht werden soll (https://bit.ly/34aw89X), welche ihrerseits private Altersvorsorge betreiben?
Mit welchen Regelungen und Kontrollmechanismen wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine vollständige Erstattung der Kosten der neuen Grundrente für die Deutschen Rentenversicherung dauerhaft sichergestellt (bitte die rechtlichen Grundlagen benennen)?
Bezieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die geplante Aufwertung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf die letzten 35 Beitragsjahre oder die 35 Beitragsjahre mit den niedrigsten Entgeltpunkten?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Aussagen von Prof. Dr. Franz Ruland in seinem Gutachten zur Grundrente, Seite 5 ff. (https://bit.ly/37w5KcC), der hinsichtlich des Zugangs zur Grundrente von einer verfassungswidrigen Benachteiligung der Rentner mit weniger als 35 Beitragsjahren ausgeht?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenen Handelns zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Prof. Dr. Franz Ruland in seinem Gutachten zur Grundrente, Seite 5 f. (https://bit.ly/37w5KcC), der hinsichtlich des neuen Freibetrages bei der Grundsicherung von einer verfassungswidrigen Benachteiligung der Rentner mit weniger als 35 Jahren an Grundrentenzeiten ausgeht?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Hinweis des genannten Wissenschaftlers in seinem Gutachten zur Grundrente, Seite 16 (ebd.), hinsichtlich ungelöster Fragen zur Behandlung von nichtehelichen Gemeinschaften und einer von ihm befürchteten Ungleichbehandlung von nichtehelichen Gemeinschaften und verheirateten Paaren?
Welche positiven und negativen Lenkungswirkungen der neuen Grundrente werden durch die Bundesregierung erwartet?