Mögliche Wahlbeeinflussung durch Web-Veröffentlichungen, Umfragen, Wahlprognosen
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, hat nach der Europawahl 2019 eine breite Diskussion über neue Regeln zur Meinungsäußerung im Wahlkampf ausgelöst und in den Medien, vor dem Hintergrund des Videos des Influencers R., eine offensive Debatte über klare Meinungsmache vor Wahlen gefordert (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/cdu-chefin-annegret-kramp-karrenbauer-youtube-meinungsmache-europa-wahl). Allerdings bediente sich die CDU im Bundestagswahlkampf 2017 selber solcher „Influencer“ aus Funk und Fernsehen, um damit im Medium Internet einen Wahlaufruf in eigener Sache zu organisieren (https://netzpolitik.org/2019/influencer-sind-fuer-die-cdu-nur-gut-wenn-sie-fuer-die-cdu-mobilisieren/). Nach Ansicht der Fragesteller kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ (https://www.youtube.com/watch?v=hMMxkN1rqnI) Einfluss auf das Wahlverhalten genommen wurde. Ebenso wenig kann nach Ansicht der Fragesteller ausgeschlossen werden, dass das Onlinestellen des „R.-Videos“ die Europawahl 2019 in Deutschland maßgeblich beeinflusst hat. Weiters kann nach Ansicht der Fragesteller nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Veröffentlichung von Umfragen zu Wahlprognosen oder zum Wahlverhalten unmittelbar vor einer Wahl direkt zu einer Wahlbeeinflussung führt.
Noch vor dem 26. Mai 2019 konnten die Wähler in den Niederlanden und in Großbritannien beginnen, ihr Votum zur Europawahl 2019 abzugeben. In den Medien wurden bereits am 24. Mai 2019 sogenannte Nachwahl-Befragungen veröffentlicht (https://www.faz.net/aktuell/politik/europawahl/europawahl-sozialdemokraten-liegen-in-niederlanden-vorne-16203625.html), obwohl die offiziellen Wahlresultate erst am Sonntagabend des 26. Mai 2019 bekanntgegeben werden durften. Aus diesem Grund ist es in einer Vielzahl an Ländern in der Europäischen Union untersagt, diese Nachwahl-Befragungen zu veröffentlichen. Die Wähler sollen dabei in ihrer freien Wahlentscheidung möglichst nicht durch Umfrageergebnisse beeinflusst werden und keiner Ungleichheit der Wahlbedingungen ausgesetzt werden (https://www.bundestag.de/resource/blob/556748/ea25753e1c4a357a2c2c1c4791d4c4a8/wd-3-058-18-pdf-data.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Teilt die Bundesregierung die Ansicht und Forderung der Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, dass eine grundsätzliche Diskussion über politische Meinungsäußerungen im Internet stattfinden sollte, und wenn ja, wie, und in welcher Weise soll ein diesbezüglicher Diskurs stattfinden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Aussage (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/cdu-chefin-annegret-kramp-karrenbauer-youtube-meinungsmache-europawahl) der CDU-Vorsitzenden und nunmehrigen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auch dahingehend interpretiert werden kann, Meinungsäußerungen vor Wahlen zu regulieren, und wenn nein, warum nicht?
Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Problematik eine Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages für nötig und wenn ja, wie soll sich eine diesbezügliche Änderung ausgestalten?
Betrachtet die Bundesregierung das „Ibiza-Video“ als auch das „R.-Video“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) als Wahlmanipulation bzw. wahlbeeinflussende Maßnahme, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung (nachrichtendienstliche) Erkenntnisse darüber, dass das „Zentrum für politische Schönheit“ im Rahmen der nachrichtendienstlichen Überwachung im Jahre 2018 (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/11/verfahren-noetigung-eingestellt-hoecke-zentrum-fuer-politische-schoenheit-berlin-thueringen.html) an der Verbreitung des Ibiza-Videos beteiligt war (http://www.eu-infothek.com/faz-ibiza-affaere-steht-das-zentrum-im-zentrum/)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Veröffentlichung von Umfragen zu Wahlprognosen oder zum Wahlverhalten unmittelbar vor einer Wahl direkt wahlbeeinflussend sind oder sein können, und wenn ja, welche Kenntnisse sind dies?
Ist durch die Bundesregierung eine Sperrfrist für Veröffentlichungen von Umfragen zu Wahlprognosen oder zum Wahlverhalten unmittelbar vor einer Wahl ähnlich wie eine solche in Frankreich bereits umgesetzt, geplant, und wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bunderegierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf bezüglich der Veröffentlichung von Nachwahl-Befragungen, und wenn nein, warum nicht?