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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

25.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1723618.02.2020

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2019

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 19/13303).

Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein ausführliches Zahlenwerk zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_12521.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dem Statistischen Bundesamt anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend bei dieser statistischen Erhebung ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen, soweit das möglich war. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten haben sollten. Solche Erfassungsunterschiede im Detail bewirken, dass das Statistische Bundesamt für Ende 2016 auf eine Zahl von insgesamt 1,6 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland kam, während die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für Ende 2016 bei 1,5 Millionen lag – wobei auch diese Zahl nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern zudem Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus enthält (jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Geflüchtete mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind hierbei nicht enthalten). Für Ende 2018 nannte das Statistische Bundesamt eine Zahl von insgesamt knapp 1,8 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland (https://www.tagesschau.de/inland/schutzsuchende-deutschland-103.html). Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8258 ließ sich ebenfalls eine Gesamtzahl von knapp 1,8 Millonen Geflüchteten für Ende 2018 errechnen, wenn auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 AufenthG berücksichtigt werden.

Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus von über einer Million auf unter 400 000 gesunken. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge) hatte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011 reduziert, vor allem infolge zehntausender Asyl-Widerrufe, aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Seit 2012 steigt die Gesamtzahl hier lebender Geflüchteter wieder an, vor allem Schutzsuchende aus Syrien sorgten für einen deutlichen Anstieg der Zahl anerkannter Flüchtlinge auf insgesamt fast 700 000 Ende 2018. Zudem hatten 227 000 Geflüchtete, viele aus Syrien, einen sogenannten subsidiären Schutzstatus. Knapp 97 000 Geflüchtete, überwiegend aus Afghanistan, lebten Ende 2018 mit nationalem Abschiebungssschutz in Deutschland.

Etwa 62 000 Personen verfügten Ende 2018 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a und b AufenthG), knapp 54 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp 23 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa 8 000 Menschen verfügten über einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Geflüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über 725 000 an, um bis Ende 2018 wiederum auf knapp 480 000 zurückzugehen.

Die Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zu ausreisepflichtigen Personen sind nach Auffassung der Fragesteller zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können beispielsweise das Land längst wieder verlassen haben, viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725 sowie https://mediendienst-integration.de/artikel/niemand-weiss-wie-viele-ausreisepflichtige-es-genau-gibt.html und https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Verlassen_ausreisepflichtige_Personen_Deutschland_nicht-__Eine_Datenana....pdf). 180 000 der Ende 2018 236 000 Ausreisepflichtigen verfügten über eine Duldung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8258), etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder der Pflege von Angehörigen, wegen der Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung, wegen fehlender Reisedokumente oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. 40 Prozent dieser Duldungen wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asyl-Folgeanträgen der Fall sein oder wenn enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht bestehen. Bei Ausreisepflichtigen ohne Duldung – Ende 2018 waren dies 51 525 Menschen, darunter knapp 25 000 abgelehnte Asylsuchende – geht auch die Bundesregierung davon aus, dass „eine nicht unerhebliche Zahl“ von ihnen „ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“ (Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 22). Ihre Zahl dürfte nach Ansicht der Fragesteller in der Realität mithin kleiner sein, als es die Angaben des AZR vermuten lassen. Beim Duldungsgrund „fehlende Reisedokumente“ wird nicht erfasst, ob den Betroffenen dieses Fehlen von Reisedokumenten angelastet werden kann. Häufig sind die fehlenden Dokumente auch nicht der ursächliche Grund dafür, dass eine Abschiebung nicht vollzogen wird. Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Bei wie vielen der in Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2019 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

7

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

8

Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2019 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

9

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019, und welche Personengruppen betraf dies insbesondere (bitte darlegen)?

10

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

11

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

12

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?

14

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

15

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

16

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

17

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

18

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12 und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren (bitte in gesonderten Tabellen die genauen Duldungsgründe so differenziert wie möglich nach §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG auflisten, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

Welche Ausführungen kann die Bundesregierung zur Anwendung der Neuregelung des § 60b AufenthG in der Praxis und entsprechenden Erfahrungsberichten oder etwaigen Problemen machen, auch dazu, inwieweit eine aktuelle und differenzierte Erfassung der Duldungsgründe im AZR durch die Informationen der Ausländerbehörden gelingt (bitte ausführen)?

19

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?

21

Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

22

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Geschlecht, Alter, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

24

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden bis zum 31. Dezember 2019 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25

Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2019 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26

Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2019 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte Asylsuchende und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2019 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2019 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

29

Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ausführungen in einem Artikel in der Zeitung „Die Welt“ vom 20. Dezember 2019 („350.000 Ausländer ohne Aufenthaltsrecht registriert“) zutreffend, wonach bislang angeblich „unbekannte Daten des AZR“ zeigen würden, dass 349.398 Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung, Gestattung oder ein sonstiges Aufenthaltsrecht in Deutschland leben würden (bitte ausführen; wenn ja, wie ist das zu erklären bzw. zu interpretieren)?

a) Inwieweit ist es zutreffend, dass „der Staat“ Hunderttausende illegal hier lebende Ausländer nicht als ausreisepflichtig führt – obwohl er weiß, dass sie im Land sind, und sie entsprechend registriert hat, was unter Innenpolitikern für einige Diskussionen sorgen wird („Die Welt“ vom 20. Dezember 2019, „350.000 Ausländer ohne Aufenthaltsrecht registriert“; am 20. Dezember 2019 behauptete der AfD-Politiker Martin Hebner im Deutschen Bundestag, dass „durch einen statistischen Trick 350.000 Ausreisepflichtige, die sich illegal hier aufhalten, nicht als solche geführt wurden“, Plenarprotokoll 19/138, Seite 17308)?

b) Inwieweit sieht sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in dem Artikel mit seinen Erklärungen eines Sprechers des Bundesministeriums zu den Daten zutreffend wiedergegeben, und inwieweit hält es die Bundesregierung für erforderlich, diesen Ausführungen der Zeitung „Die Welt“, die sich (angeblich) auf Angaben der Bundesregierung stützen, intern, aber gegebenenfalls auch öffentlich entgegenzutreten, bzw. inwieweit ist das womöglich bereits geschehen (bitte ausführen), soweit die Ausführungen nicht den Tatsachen entsprechen und irreführend sein sollten (bitte begründen)?

c) Inwieweit muss die genannte Zahl von 350000 angeblich fälschlich nicht als Ausreisepflichtige registrierten Personen unter anderem damit erklärt werden, dass es sich um Personen handelt, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind oder einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, sie also nicht ausreisepflichtig sind (bitte ausführen)?

30

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?

31

Wie viele ausländische Personen waren zum 31. Dezember 2019 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 31. Dezember 2019 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2019?

32

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregister (AZR)-Gesetzes (AZRG): illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2019 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im Jahr 2019 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2019 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 2 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

b) Wie viele Personen wurden bis zum 31. Dezember 2019 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/ Visum abgelaufen war, und wie viele von ihnen stellten einen Asylantrag (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?

33

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31. Dezember 2019 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?

34

Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des Jahres 2019 gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen sind infolgedessen feststellbar (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, bitte im Einzelnen und so detailliert wie möglich auflisten)?

Welche Tätigkeiten und Projekte hat insbesondere der Beauftragte für Datenqualität im zweiten Halbjahr 2019 mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten), und welche Mittel (personell, finanziell) stehen ihm hierzu zur Verfügung (bitte darlegen)?

35

Wie bewertet die Bundesregierung die neuen Erkenntnisse infolge der im Zuge der zweiten Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung vorgenommenen geänderten Speichersachverhalte zu Duldungsgründen, die seit Mai 2019 aktiv im AZR erfasst werden können (bitte so differenziert wie möglich darstellen), und welche weiteren Maßnahmen hält sie gegebenenfalls diesbezüglich noch für erforderlich (bitte darlegen)?

36

Inwieweit gibt es Planungen oder Bestrebungen der Bundesregierung oder des Beauftragten für Datenqualität für eine einheitliche Verwaltungspraxis der Ausländerbehörden hinsichtlich der Auswahl des Speichersachverhalts im AZR beim Vorliegen mehrerer Duldungsgründe, da die Aussagekraft des AZR auch nach Einschätzung der Bundesregierung diesbezüglich „eingeschränkt“ ist (Bundestagsdrucksache 19/13303, Antwort zu Frage 35), weil beispielsweise aus dem Eintrag „fehlende Reisedokumente“ derzeit nicht abgeleitet werden kann, ob eine Abschiebung aus diesem – oder einem anderen – Grund scheitert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

37

Warum plant die Bundesregierung diesbezüglich keine gesetzliche Änderung (ebd.), obwohl die Frage, aus welchen Gründen Abschiebungen nicht vollzogen werden (können), nach Wahrnehmung der Fragestellenden immer wieder ein zentrales Thema der Innenpolitik ist und nach ihrer Auffassung deshalb empirische Erkenntnisse zu der Frage, warum Menschen geduldet und nicht abgeschoben werden (können), von zentraler Bedeutung sind (bitte begründen)?

38

Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde inzwischen geprüft, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist, und woran liegt es konkret, dass der „Abstimmungs- und Entscheidungsprozess zur validen Erfassung aller Personen, bei denen im AZR ‚Fortzug nach unbekannt‘ vermerkt ist“, „noch nicht abgeschlossen“ werden konnte (Bundestagsdrucksache 19/13303, Antwort zu Frage 36)?

39

Wie genau werden ausreisepflichtige Personen im AZR erfasst, die nicht mehr an ihrer Meldeadresse wohnen und deswegen auch abgemeldet wurden (etwa vom jeweiligen Wohnheimbetreiber), vor dem Hintergrund, dass der Bayerische Flüchtlingsrat mit Bezug auf die Gruppe ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger vermutet, dass diese oftmals aus Angst vor einer Abschiebung zum Beispiel nach Frankreich weitergewandert sind (https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/ungeordnete-illegalisierung-statt-geordneter-rueckkehr.html)?

40

Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Ausreisepflichtige ohne Duldung lebten Ende 2018 in Deutschland, wie hoch war dazu im Vergleich die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stand Ende 2018 (bitte jeweils auch nach den Bundesländern auflisten), und wie erklärt sich die Bundesregierung eine etwaige Differenz hierzu?

41

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 31. Dezember 2019 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2019 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten wie auf Bundestagsdrucksache 19/13303 zu Frage 38)?

Berlin, den 15. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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