Leistungen Deutschlands an das United Nations Development Programme
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Deutschland zahlte im Jahr 2018 für das Kernbudget des United Nations Development Programme (UNDP) 40 Mio. Euro. Für zweckgebundene Unternehmungen stellte Deutschland dem UNDP im Jahr 2017 insgesamt 354,7 Mio. Euro zur Verfügung (www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/was-das-undp-sonst-noch-so-tut-mit-deutschem-steuergeld/).
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung federführendes Ressort für die Zusammenarbeit mit dem UNDP (www.bmz.de/de/ministerium/wege/multilaterale_ez/akture/uno/undp/index.html).
Für die Fragesteller ergibt sich hieraus ein weiterführendes Fragebedürfnis.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Mit Zahlungen in welcher Höhe unterstützte Deutschland das UNDP seit 2005 (bitte nach Jahren sowie Kernbeiträgen und freiwilligen zweckgebundenen Leistungen aufschlüsseln)?
Mit Zahlungen in welcher Höhe unterstützte die Bundesregierung jeweils mit zweckgebundenen freiwilligen Leistungen das UNDP seit 2005 (bitte nach Jahren und Ressorts aufschlüsseln)?
Welche Projekte des UNDP wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit zweckgebundenen freiwilligen Mitteln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aus den Ressorts der Bundesregierung in welcher Höhe seit 2005 jeweils finanziert?
a) Welchen Zeitraum umfasste oder umfasst die Laufzeit dieser Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils?
b) In welchen Zielländern wurden diese Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils durchgeführt?
c) Welche Durchführungs- und Partnerorganisationen waren an den Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt?
d) Mit Mitteln in welcher Höhe wurden die Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils insgesamt finanziert?
e) Wie lautet oder lautete die jeweilige Zielsetzung der Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Maßnahmen wurden zur Erreichung des Förderziels nach Kenntnis der Bundesregierung angewandt?
f) Wurden diese Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert, und wenn ja, durch wen, und mit welchem konkreten Ergebnis? Wurden Mittelfehlverwendungen nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt?