Gefährdungsbewertungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 14. Dezember 2004 arbeiten in der Liegenschaft des Bundeskriminalamtes (BKA) insgesamt 40 Behörden des Bundes und der Länder im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zusammen. Neben den Auswertungs- und Analysezentren der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestellen (PIAS, NIAS) sind dort verschiedene Arbeitsgruppen (AG) eingerichtet worden. Hierzu gehört auch die AG Gefährdungsbewertung. Auf Grundlage der Zentralstellenfunktion des BKA sollen dort Sachverhalte und Informationen gebündelt und bewertet werden. Diese AG dient dem Austausch aktueller Lageerkenntnisse zur Erstellung und Fortschreibung von zwischen den Behörden abgestimmten Gefährdungsbewertungen und betrifft ausschließlich Sachverhalte im Phänomenbereich des islamistischen Extremismus bzw. Terrorismus (Bundestagsdrucksache 16/10007, S. 5 f.).
In der Öffentlichkeit spielt demgegenüber immer die Anzahl des als gefährlich beurteilten Personenpotentials eine Rolle, während die Sachverhalte regelmäßig erst im Zusammenhang mit den späteren strafrechtlichen Ermittlungen oder beispielsweise im Falle der Absage mutmaßlich gefährdeter Großveranstaltungen in den Blickwinkel rücken. Tatsächlich spielt jedoch die Gefährdungsbewertung nach Ansicht der Fragesteller eine entscheidende Rolle bei den Entscheidungen der Sicherheitsbehörden, gegen Verdächtige oder sogenannte Gefährder vorzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche abstrakten Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Sachverhaltsbewertung durch die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ herangezogen, und in welcher Weise werden diese gewichtet?
Welche statistischen oder empirischen Werte oder Berechnungen fließen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Sachverhaltsbewertung durch die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ ein?
Anhand welcher Skalierung bzw. in welchen Stufen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Sachverhaltsbewertung durch die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ jeweils festgelegt?
Welche Kriterien sowie tatsächlichen bzw. rechtlichen Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung für die einzelnen Bewertungsstufen vorliegen?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine seitens der AG Gefährdungsbewertung des GTAZ beabsichtigte Sachverhaltsbewertung mit Vertretern anderer Behörden vor Festlegung eines Gefährdungsgrades erörtert, und wenn ja, in welchen abstrakten Fällen?
Wurden Gefährdungsbewertungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang von Erörterungen mit anderen Behörden geändert bzw. die zugrunde liegenden Sachverhalte erneut bewertet, und wenn ja, in wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2014?
Wie viele Sachverhalte hat die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 insgesamt bewertet, und mit welchen Ergebnissen entsprechend den verwendeten Bewertungsstufen (bitte auch im Laufe des Kalenderjahres veränderte Bewertungen)?
In wie vielen der in Frage 7 genannten Fälle waren die bewerteten Sachverhalte nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines Strafverfahrens?
Wie viele Sachverhalte hat die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 insgesamt bewertet, und mit welchen Ergebnissen entsprechend den verwendeten Bewertungsstufen?
In wie vielen der in Frage 9 genannten Fälle waren die bewerteten Sachverhalte nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines Strafverfahrens?
Wie viele Sachverhalte hat die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 insgesamt bewertet, und mit welchen Ergebnissen entsprechend den verwendeten Bewertungsstufen?
In wie vielen der in Frage 11 genannten Fälle waren die bewerteten Sachverhalte nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines Strafverfahrens?
Wie viele Sachverhalte hat die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 insgesamt bewertet, und mit welchen Ergebnissen entsprechend den verwendeten Bewertungsstufen?
In wie vielen der in Frage 13 genannten Fälle waren die bewerteten Sachverhalte nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines Strafverfahrens?
Wie viele Sachverhalte hat die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 insgesamt bewertet, und mit welchen Ergebnissen entsprechend den verwendeten Bewertungsstufen?
In wie vielen der in Frage 15 genannten Fälle waren die bewerteten Sachverhalte nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines Strafverfahrens?
Wie viele Sachverhalte hat die AG Gefährdungsbewertung des GTAZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 insgesamt bewertet, und mit welchen Ergebnissen entsprechend den verwendeten Bewertungsstufen?
In wie vielen der in Frage 17 genannten Fälle waren die bewerteten Sachverhalte nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines Strafverfahrens?