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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/17308 des Abgeordneten Uwe Schulz durch den Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Dr. Hendrik Hoppenstedt

Fraktion

AfD

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

23.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1782711.03.2020

Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/17308 des Abgeordneten Uwe Schulz

der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Martin Hess, Nicole Höchst, Andreas Mrosek, Jörg Schneider, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anton Friesen, Jörn König, Dr. Christian Wirth, Detlev Spangenberg, Peter Boehringer, Albrecht Glaser, Steffen Kotré, Tobias Matthias Peterka, Thomas Erhorn, Rüdiger Lucassen, Andreas Bleck, Martin Hebner, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Dr. Axel Gehrke, Dr. Roland Hartwig, Karsten Hilse, Jan Ralf Nolte, Dietmar Friedhoff, Johannes Huber, Dr. Heiko Heßenkemper, Dr. Harald Weyel, Franziska Gminder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bei der Beantwortung der Schriftlichen Frage (Arbeitsnummer 02/112) vom 19. Februar 2020 wurde durch den Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Dr. Hendrik Hoppenstedt, mitgeteilt, dass parteipolitische Äußerungen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel seitens der Bundesregierung nicht kommentiert würden.

Nach Ansicht der Fragesteller wurden von der Bundeskanzlerin, wie auch in der Schriftlichen Frage, klar dargelegt, keine parteipolitischen Aussagen in der Pressekonferenz in Pretoria getroffen, sondern die Bundeskanzlerin tätigte die in der Schriftlichen Frage nachgefragten Aussagen in ihrer Eigenschaft als Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland bei einem offiziellen Staatsbesuch in der Republik Südafrika.

Bestätigung findet diese Ansicht der Fragesteller auf der Homepage der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merkel-afrika-reise-1719008), wo unter der Kapitelüberschrift „Treffen mit der Zivilgesellschaft“ nachzulesen ist: „Auf dem Programm der Kanzlerin in Pretoria stand für Merkel zudem ein Besuch des Future Africa Campus der Universität Pretoria sowie eine Diskussion mit Studierenden der Universität. Darüber hinaus kam sie mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zu einem Gespräch zusammen“.

Diese PR-Darstellung der Reise der Bundeskanzlerin nach Afrika durch die Bundesregierung zeigt nach Ansicht der Fragesteller eindeutig, dass die Bundeskanzlerin als Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland nach Afrika reiste und somit auch bei der Pressekonferenz in Pretoria, in welcher die Bundeskanzlerin die nachgefragte Aussage in Bezug auf die Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten vor in– und ausländischen Journalisten traf, in offizieller Mission als Bundeskanzlerin und Regierungschefin bei einem offizielle Staatsbesuch in Afrika, auftrat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Aussage der Bundeskanzlerin als Regierungschefin in Bezug auf die Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten, dass das Ergebnis der Wahl wieder rückgängig gemacht werden müsse, welche die Bundeskanzlerin im Zuge eines offiziellen Staatsbesuchs bei einer Pressekonferenz im südafrikanischen Pretoria gemacht hat, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Aussage der Regierungschefin (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/angela-merkel-kemmerich-wahl-muss-rueckgaengig-gemacht-werden-16620135.html)?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Aussage der Bundeskanzlerin in ihrer Eigenschaft als Regierungschefin (vgl. Frage 1), welche die Bundeskanzlerin im Zuge eines offiziellen Staatsbesuchs getätigt hat in Bezug auf die demokratischen Werte der Bundesrepublik Deutschland, und nach welcher Rechtsgrundlage hat die Regierungschefin, nach Auffassung der Bundesregierung, diese Forderung nach der Rückgängigmachung einer demokratischen Wahl gefordert?

3

Wie ist diese Aussage (vgl. Frage 1) der Bundeskanzlerin in ihrer Eigenschaft als Regierungschefin der Bundesrepublik Deutschland mit dem Amtseid gemäß Artikel 56 des Grundgesetzes (GG) vereinbar, und wurde durch die Forderung nach einer Korrektur (Rückgängigmachen) der Wahl der Bundesrepublik Deutschland entgegen dem Amtseid gemäß Artikel 56 GG ein Schaden zugefügt und das Grundgesetz gewahrt?

4

Ist die Forderung nach einer Korrektur einer demokratischen Wahl eines Ministerpräsidenten eines deutschen Bundeslandes generell Gegenstand der Aufgaben der Bundeskanzlerin im Sinne des Grundgesetzes? Wenn nein, warum tätigte die Bundeskanzlerin in ihrer Eigenschaft als Regierungschefin vor ausländischen als auch deutschen Journalisten bei einem offiziellen Staatsbesuch in Afrika (Pretoria) die Forderung nach einer Korrektur der demokratischen Wahlen zum thüringischen Ministerpräsidenten?

5

In welcher Weise, nach welchen konkreten Kriterien und auf welcher Rechtsgrundlage grenzt die Bundesregierung Aussagen der Mitglieder der Bundesregierung dahin gehend ab, dass diese als parteipolitische Aussage oder als offizielle Aussage eines Regierungsmitgliedes angesehen werden kann?

Berlin, den 9. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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