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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbau des Landstroms in der Schifffahrt

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

07.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1791213.03.2020

Ausbau des Landstroms in der Schifffahrt

der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Regierungsparteien CDU und SPD haben bereits vor der Nationalen Maritimen Konferenz in den Jahren 2017 und 2019 beschlossen, dass die Bundesregierung prüfen solle, ob Landstrom in Häfen mit einer reduzierten EEG-Umlage (EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz) und einem abgesenkten Netzentgelt belegt werden könne, um die Wettbewerbsfähigkeit regenerativer Energien gegenüber umwelt- und klimaschädlichem Bordstrom zu stärken (Bundestagsdrucksachen 18/11725 und 19/10149).

Um Landstrom für Seeschiffe während der Liegezeiten als umweltfreundliche Alternative zur Nutzung von Schiffsdiesel zu etablieren, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, im September 2018 die AG Landstrom initiiert.

Ein Ergebnis der AG Landstrom war, dass unter anderem die aktuellen Netzentgelte den Bezug von Landstrom in den Häfen für die Seeschiffe unwirtschaftlich machen.

Die Ergebnisse der AG Landstrom haben den Bundeswirtschaftsminister im Herbst 2019 dazu veranlasst, ein Memorandum of Understanding mit den norddeutschen Bundesländern und den Städten Kiel und Rostock zu verabschieden. Darin ist festgehalten, die Netzentgelte auf Landstrom zu reduzieren und die EEG-Umlage auf 20 Prozent abzusenken. Dazu Peter Altmaier: „In Zukunft sollen Seeschiffe im Hafen mit Strom statt Schiffsdiesel betrieben werden. Das schont das Klima und verbessert die Luft vor Ort.“ (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191106-bundesregierung-verbessert-rahmenbedingungen-fuer-landstrombezug-in-seehaefen.html)

Davon unberührt müssen Schiffe in deutschen Seehäfen immer noch die EEG-Umlage auf Landstrom zahlen, den sie in Anspruch nehmen. Dieser Strom ist damit teurer als der an Bord mittels Generatoren produzierte. Die Netzentgelte auf Landstrom zu reduzieren, hat nach Ansicht der Fragesteller folglich keinen direkten Einfluss auf die Anreizstruktur, die Reeder dazu veranlasst, den Landstrom in deutschen Seehäfen zu nutzen.

Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Landstrom in der Schifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 19/5513 antwortete die Bundesregierung, dass im aktuellen europäischen und nationalen Rechtsrahmen keine Möglichkeit bestehe, die Schifffahrt von der EEG-Umlage zu befreien. Eine Befreiung von der EEG-Umlage würde eine gesetzliche Neuregelung erfordern, die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen genügen und von der Europäischen Kommission genehmigt werden müsste. Die Bundesregierung prüfe derzeit allerdings, wie die Nutzung von Landstrom am besten unterstützt werden kann.

Dadurch ergeben sich Fragen, wie die Bundesregierung gewährleisten will, dass Landstrom in deutschen Seehäfen genutzt wird, inwieweit sie sich am Aufbau der nötigen Infrastruktur beteiligen will und welche wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen dies auf europäischer Ebene haben wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Landstromanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen Seehäfen in Betrieb (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Seeschiffe und Binnenschiffe besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt die nötigen Vorrichtungen für die Benutzung des Landstroms?

3

Warum ist die Reduzierung der Netzentgelte nach Ansicht der Bundesregierung ein probates Mittel, um die Nutzung von Landstrom für Reeder attraktiver zu machen?

4

Was hat die Prüfung einer reduzierten EEG-Umlage in Häfen durch die Bundesregierung ergeben?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass mehr Schiffe Landstrom benutzen werden, obwohl die EEG-Umlage nicht reduziert wird, und wenn ja, warum?

6

Wie viel wird die flächendeckende Nutzung von Landstrom nach Kenntnis der Bundesregierung kosten?

7

Plant die Bundesregierung bereits eine gesetzliche Neuregelung in Bezug auf die EEG-Umlage und die Nutzung von Landstrom?

8

Wenn ja, wann, und um wie viel soll die EEG-Umlage für Landstromanlagen reduziert werden?

9

Wie weit ist die Ressortabstimmung für eine Senkung der EEG-Umlage für die Nutzung von Landstrom fortgeschritten?

10

Plant die Bundesregierung bereits eine gesetzliche Neuregelung in Bezug auf die EEG-Umlage, und die Nutzung von Landstrom von der Europäischen Kommission genehmigen zu lassen?

11

Wie hoch ist die Auslastung der bereits bestehenden Landstromanlagen in deutschen Seehäfen nach Kenntnis der Bundesregierung?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch den Umbau der deutschen Seehäfen entstehenden Kosten ein?

13

Wie hoch ist die derzeitige Förderung für die flächendeckende Ausbreitung von Landstromanlagen durch die Bundesregierung?

14

Bis wann wird es nach Ansicht der Bundesregierung eine flächendeckende Infrastruktur für Landstrom geben?

15

Wie schätzt die Bundesregierung eine Nutzungspflicht für Landstrom in der Schifffahrt ein?

Berlin, den 11. März 2020

Christian Lindner und Fraktion

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