Zoll-Jahresstatistik – Einnahmen durch den Vollstreckungsdienst aus der Vollstreckung von Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden
des Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Jörg Schneider, Sebastian Münzenmaier, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach der Zoll-Jahresstatistik haben die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung im Jahr 2018 82 Mio. Euro für die Bundesagentur für Arbeit und 1 012 Mio. Euro an Forderungen für sonstige Sozialbehörden beigetrieben (vgl. S. 9, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/2019-03-25-zoll-jahresstatistik-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2 sowie Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/12241).
Auf den Abschlussbericht zum Thema Forderungsmanagement mit Stand vom 21. Februar 2019 (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Spending_Reviews/2019-10-07-spending-review-abschlussbericht-Forderungsmanagement.pdf?__blob=publicationFile&v=2) sowie die Verfahrensrichtlinie für Mittelverteiler und Titelverwalter für das automatisierte Verfahren für das Haushaltswesen, das Kassenwesen und das Rechnungswesen des Bundes (vgl. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_10042018_IIA2H20001310002007.htm), nach der bei Schuldnern mit einem Wohnsitz im Ausland kein Vollstreckungsverfahren angeordnet werden kann, wird hingewiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Forderungsgläubiger sind den in der Zoll-Jahresstatistik 2018 unter Einnahmen durch den Vollstreckungsdienst aus der Vollstreckung von Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden bezeichneten Erhebungseinheiten a) der Bundesagentur für Arbeit und b) sonstigen Sozialbehörden zugeordnet?
Wie lauten die Zahlen der Zoll-Jahresstatistik zu den Einnahmen durch den Vollstreckungsdienst aus der Vollstreckung von Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden für das Jahr 2019?
Wie viele Vollstreckungsanordnungen in welcher Gesamthöhe (damit ist die Gesamtzahl vor Überprüfung der Eingänge durch den Innendienst gemeint) wurden den Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung von der Bundesagentur für Arbeit bzw. den sonstigen Sozialbehörden in den Kalenderjahren 2017 bis einschließlich 2019 (bitte getrennt angeben) papierlos auf elektronischem Weg bzw. mittels Papiervordruck insgesamt übermittelt und im elektronischen Vollstreckungssystem (eVS) erfasst?
Was waren in den Jahren 2017 bis einschließlich 2019 die den übermittelten Vollstreckungsanordnungen zu entnehmenden Top 5 Schuldgründe a) der Bundesagentur für Arbeit zugehörigen Gläubiger und b) der sonstigen Sozialbehörden zugehörigen Gläubiger (bitte auch die zugehörigen Gesamtforderungen angeben)?
Wie viele Gläubiger sind insgesamt für die zur elektronischen Übermittlung an das eVS erforderliche IT-Schnittstelle DAVOS zertifiziert?
Sind alle der Bundesagentur für Arbeit zuzuordnenden Gläubiger für die Nutzung der IT-Schnittstelle DAVOS zertifiziert?
Welche der Bundesagentur für Arbeit zuzuordnende und für die Nutzung der IT-Schnittstelle DAVOS zertifizierten Gläubiger benutzen für Einzahlungen nicht das Zahlungsüberwachungsverfahren des Bundes (ZÜV)?
Enthalten die in der Zoll-Jahresstatistik ausgewiesenen Fälle zu den Einnahmen durch den Vollstreckungsdienst aus der Vollstreckung von Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden auch solche mit Auslandsbezug, und wenn ja, wie ist das vor dem Hintergrund zu verstehen, dass nach der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Verfahrensrichtlinie für Mittelverteiler bei Schuldnern mit Wohnsitz im Ausland kein Vollstreckungsverfahren eröffnet werden kann (bitte ausführlich erläutern)?
Wie viele der in der Zoll-Jahresstatistik ausgewiesenen Fälle zu den Einnahmen durch den Vollstreckungsdienst aus der Vollstreckung von Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden waren in den Jahren 2017 bis 2019 (bitte getrennt ausweisen) im Ausland beizutreiben, und wie hoch waren die Einnahmen zu diesen Fällen a) für die Bundesagentur für Arbeit und b) für die sonstigen Sozialbehörden?
Welche Stellen (bitte einzeln benennen) sehen besondere Herausforderungen beim Einzug von Auslandsforderungen (vgl. S. 21 des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Abschlussberichts zum Thema Forderungsmanagement), und worin bestehen diese (bitte ausführlich erläutern)?
Welche Stelle des Bundes (wenn nicht die Vollstreckungsstellen des Zolls) übernimmt für die der Bundesagentur für Arbeit und den sonstigen Sozialbehörden zuzuordnenden Gläubigern das Forderungsmanagement für die Vollstreckungsfälle, für die wegen eines Schuldners mit Wohnsitz im Ausland kein Vollstreckungsverfahren eröffnet werden kann, und wie viele solcher Fälle in welcher Gesamthöhe sind der Bundesregierung aus den Jahren 2017 bis einschließlich 2019 (bitte getrennt angeben) bekannt?
Unter welchen Kassenzeichen (bitte auflisten) werden die Einzahlungen der Schuldner aus Vollstreckungsverfahren verbucht, die von den Vollstreckungsstellen des Bundes für die Gläubiger der Bundesagentur für Arbeit und der sonstigen Sozialbehörden durchgeführt werden?