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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Corona-Hilfen auf Handwerk und Mittelstand

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

05.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1857116.04.2020

Auswirkungen der Corona-Hilfen auf Handwerk und Mittelstand

der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Noch sind die Bau- und Ausbaugewerke des Handwerks wesentliche Konjunkturstützen für die heimischen Regionen und die deutsche Wirtschaft insgesamt. Infolge der Corona-Krise zeigen sich aber auch hier Warnzeichen, wie das Bauhauptgewerbe Ende März 2020 mitteilte (vgl. https://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/auf-dem-bau-laeuft-es-vielerorts-noch_aid-49855043). So hindern derzeit etwa Grenzschließungen den zügigen Austausch von Waren und Personal in der Europäischen Union (EU), gleichzeitig sind Investoren über die konjunkturellen Aussichten verunsichert und bleiben nach Wahrnehmung der Fragesteller Planungen aufgrund von „Shut-down“-Vorgaben bei öffentlichen Vergabestellen wie privaten Planungsbüros liegen.

Zu den Wirtschaftssektoren, die am meisten unter den neuen Bestimmungen leiden, gehört neben Gastronomie und Dienstleistungen vor allem der Einzelhandel, der bis auf die Bereiche Lebensmittel und Drogerie- sowie Hygieneprodukte aktuell brachliegt. Aufgrund von anstehenden Zahlungsverpflichtungen, wie Mieten und anderen ausstehenden Verbindlichkeiten, kommt es insbesondere in diesem Sektor zu besonderen Liquiditätsengpässen, die dringend überbrückt werden müssen, um Insolvenzen und damit Arbeitsplatzverluste und Wohlstandseinbußen zu verhindern.

Die Hilfspakete der Bundesregierung, die aus direkten Zuschüssen für Soloselbständige und Kleinstbetriebe, aus gesonderten KfW-Förderkrediten (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) für mittlere Betriebe sowie einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStF) für Großbetriebe ab 250 Mitarbeitern bestehen, sollen der hiesigen Wirtschaft die notwendige Liquidität geben, um den momentanen Stillstand zu überbrücken. Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) oder der Deutsche Sparkassen- und Giroverband kritisieren in Bezug auf die KfW-Kredite, dass Banken aufgrund der verbleibenden 10-Prozent-Haftung über Gebühr prüfen könnten und nur vorsichtig agieren, so dass die notwendige schnelle Hilfe zu spät kommen würde (vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/streit-um-corona-darlehen-warum-die-wirtschaft-fordert-dass-der-staat-100-prozent-des-kreditrisikos-traegt/25697500.html).

Besonders die mittelständischen Unternehmen zwischen elf und 249 Mitarbeitern sehen sich nach Einschätzung der Fragesteller angesichts der Krise in ihrer Existenz bedroht. Gerade für diese Betriebe, welche das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, existieren momentan neben verbesserten KfW-Krediten noch keine gesonderten Programme des Bundes. Aus Sicht der Fragesteller sind diese jedoch dringen erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie schätzt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation im Bau- und Ausbaugewerbe als wesentliche Bestandteile des Handwerks ein, was die gegenwärtige Auftragslage und deren zukünftige Entwicklung angeht?

2

Sieht die Bundesregierung den Materialnachschub und die Mobilität von Fachkräften im europäischen Binnenmarkt trotz gegenwärtiger Grenzkontrollen bzw. Grenzschließungen als gesichert an? Falls nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf nationaler wie europäischer Ebene Lieferketten nicht abreißen zu lassen und Personalengpässe schnell zu überwinden?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Betriebe, die aufgrund fehlenden Eigenkapitals keine Kredite erhalten?

4

Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, mit der EU-Kommission über Änderungen bei den Vorgaben zur Haftung zu reden? Falls schon geschehen, mit wem wurden wann Gespräche geführt? Wann ist mit einer Einigung zu rechnen?

5

Ist die Bundesregierung in Kenntnis von unterstützenden, unbürokratischen Angeboten wie dem des Mittelstandsverbundes (ZGV), Kredit-Anträge seiner Mitgliedsunternehmen im Vorfeld zu sammeln, zu bewerten und den Banken bei der Verteilung der Mittel zu helfen? Falls ja, hält die Bundesregierung die Angebote für geeignet, um schneller Kredite zu genehmigen und auszuschütten? Falls nein, gibt es Überlegungen, im Fall sich hinziehender Kreditzusagen alternative, neue Wege zur Beschleunigung der Liquiditätssicherung zu entwickeln und zu betreten?

6

Gibt es Entscheidungen darüber, die Direktzuschüsse schon bei Schadenseintritt vor dem 11. März 2020 zu gewähren (z. B. für die Branchen, die aufgrund der Absage von Messen und Veranstaltungen schon seit Ende Februar 2020 einen Großteil ihrer Arbeit einstellen mussten)?

7

In welchem Volumen wurden bisher KfW Kredite als Corona-Hilfen insgesamt beantragt und ausgehändigt? Welche Höhe haben die abgerufenen Kredite durch die KfW für mittelständische Unternehmen im Durchschnitt?

8

Mit welchen Einnahmen aus der Verzinsung der KfW-Kredite rechnet die Bundesregierung insgesamt durch die Hilfsprogramme bei einer Verzinsung zwischen 1 Prozent und 1,46 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und zwischen 2 Prozent und 2,12 Prozent für große Unternehmen? Wie bewertet sie diesen zukünftigen Liquiditätsentzug für die Unternehmen?

9

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Kredite aufgrund ungewissen Risikos für die Banken nicht ausgehändigt wurden, und wenn ja, wie viele? a) Erkennt die Bundesregierung zusätzlich eine Gefahr für Banken, welche KfW-gestützte Kredite ohne vorherige Prüfung ausgehändigt haben, dass diese jene Kredite aufgrund einer Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflicht komplett übernehmen müssen? b) Plant die Bundesregierung, darüber hinaus die Restsicherung der Kredite zu erhöhen?

10

Wie handhabt die Bundesregierung Fälle von Unternehmen, welche erst nach dem 31. Dezember 2019 ein Gewerbe angemeldet haben oder ihr Geschäft erst zum 1. April 2020 oder später eröffnen wollten und somit noch keine Vergleichszahlen von vor der Krise vorweisen können?

11

Plant die Bundesregierung auch investive Maßnahmen? Wenn ja, wann, und welche?

12

Plant die Bundesregierung, bei weiteren möglichen Maßnahmen den Mittelstand explizit mehr zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?

13

Wann plant die Bundesregierung, die offenen Punkte aus der Mittelstandstrategie umzusetzen, vor allem im Bereich Entbürokratisierung, oder plant sie andere bürokratische Entlastungen für Unternehmen? Wenn ja, wann, und welche?

14

Hält es die Bundesregierung für geboten, von zusätzlichen Belastungen für die deutschen Unternehmen in einer Erholungsphase abzusehen und aus diesem Grund die geplante Einführung einer CO2-Bepreisung auf nicht bereits vom EU-Emissionshandel abgedeckte Bereiche ab dem 1. Januar 2021 auszusetzen?

15

Sieht die Bundesregierung in Zukunft die Möglichkeit von Rechtsstreitigkeiten zwischen Zulieferern und weiterverarbeitenden Betrieben aufgrund von Vertragsstrafen oder eingestellter Abnahme von Produkten? Sieht sie die Möglichkeit, dass sich weiterverarbeitende Betriebe auf den Fall der „höheren Gewalt“ berufen werden, auch wenn Produktionen vorsorglich ohne staatliche Anordnung eingestellt wurden? Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, im Falle von Verzögerungen beim Ablauf der Liefer- und Produktionsketten als Folge der Anordnungen zur Corona-Pandemie-Bekämpfung juristische Regelwerke u. a. an diese tatsächlichen Gegebenheiten und erkannten Risiken anzupassen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der ausfallenden Produktabnahme zum einen die Ausweitung von Warenkreditversicherungen sowie deren Absicherung und zum anderen eine Ausweitung der Lieferkettenfinanzierung (Supply-Chain-Finance)? Erkennt sie hierbei Potenziale zum Produktionserhalt?

Berlin, den 9. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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