Zur Reaktion der Bundesregierung auf die EU-Maßnahmen zur Coronakrise
der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Siegbert Droese, Joana Cotar, Martin Hebner, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die EU-Kommission unter Leitung von Dr. Ursula von der Leyen hat auf die COVID-19-Pandemie mit zahlreichen Vorschlägen und einigen Maßnahmen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_652) reagiert.
Wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen werden von der EZB und der EU-Kommission auf verschiedenen Ebenen geplant bzw. gefordert. Für die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) kündigte die EU-Kommission die Bereitstellung einer Garantie für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Höhe von 1 Mrd. Euro an. Darüber hinaus sollen 37 Mrd. Euro aus Kohäsionsmitteln bereitgestellt werden (KOM(2020)112 endg.). Die Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen kündigte darüber hinaus an, bis zu 100 Mrd. Euro für Kurzarbeitergeld zugunsten der am stärksten betroffenen Länder, insbesondere Italien, bereitzustellen (https://ec.europa.eu/germany/news/20200401-kurzarbeit_de). Dieses neu zu schaffende Instrument (SURE – Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) sei durch die Mitgliedsländer zu finanzieren (ebd.).
Ein weiteres Instrument, welches durch die EZB, gestützt vom Beschluss der europäischen Finanzminister, eingesetzt werden soll, ist das Corona-Pandemie-Notfallkaufprogramm (PEPP) (https://www.institutional-money.com/news/regulierung/headline/pepp-hat-pepp-ezb-kippt-anleihe-kaufgrenzen-in-neuem-rettungsprogramm-196413/). Die Staatsverschuldung soll durch den unbegrenzten Aufkauf von Wertpapieren aus dem privaten und öffentlichen Sektor aufgefangen werden (ebd.). Es ist auf einen Umfang von 750 Mrd. Euro angelegt, wobei die Obergrenze noch verschoben werden kann (ebd.). Die von der EZB selbst gesteckte Obergrenze von einem Drittel aller Staatsanleihen wurde außer Kraft gesetzt (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/ezb-und-corona-grenzen-fuer-den-kauf-von-staatsanleihen-fallen-16698140.html). Schließlich wird der Einsatz des fast 500 Mrd. Euro schweren Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM oder alternativ die gemeinschaftliche Schuldenaufnahme durch sogenannte Eurobonds geplant. Die europäischen Finanzminister einigten sich am 10. April 2020 zunächst auf ein Hilfspaket von ca. einer halben Billion Euro.
Die EU-Kommission hat ferner Einfluss darauf genommen, dass die Schließung der EU-Grenzen gelockert und Ausfuhrstopps aufgehoben wurden. So hat die Bundesregierung nach scharfer Kritik an dem Ausfuhrstopp für medizinische Schutzkleidung nach Italien das Anfang März 2020 erlassene Ausfuhrverbot wieder aufgehoben (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/coronavirus-bundesregierung-hebt-eu-exportverbot-fuer-schutzkleidung-auf-a-da32256c-bf75-421b-89d9-3bb6820e4dda).
Am 19. März 2020 beschloss dann die EU-Kommission, eine strategische rescEU-Reserve, einen europäischen Vorrat an medizinischer Notfallausrüstung wie Beatmungsgeräten, Schutzmasken und Labormaterial anzulegen, um EU-Länder in der Coronakrise direkt unterstützen zu können (https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/crisis-management-and-solidarity_de?fbclid=IwAR12WTITekqPy5-6r6GrEiDgcOXMRydBtOOe0RUr922hKbRn0pYG_f9by88).
Darüber hinaus koordiniert die EU-Kommission Einsätze des europäischen Katastrophenschutzes wie den Einsatz rumänischer und norwegischer Ärzteteams in Italien (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_613). Eine partielle Öffnung der deutschen Grenze bewirkte die EU-Kommission für Saisonarbeiter als Erntehelfer in Deutschland. In den Personenkreis sollen auch kranke EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten einbezogen werden, denen die Gesundheitsversorgung in Deutschland ermöglicht werden müsse (16. März 2020 sog. Leitlinien für Maßnahmen des Grenzmanagements zum Gesundheitsschutz und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Gütern und wichtigen Diensten [KOM(2020)1753 endg.]).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung Unterstützung deutscher Unternehmen durch Mittel des EIF?
Wo werden der nationalen Wirtschaftshilfe für deutsche Unternehmen durch europäische Verordnungen nach Kenntnis der Bundesregierung Grenzen gesetzt?
Wie wird eine Doppelung der im Nachtragshaushalt II beschlossenen Wirtschaftshilfen (KMUs, Wirtschaftsstabilisierungsfonds) mit den wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen des EIF vermieden?
Gibt es Initiativen der Bundesregierung zur Koordinierung der nationalen Wirtschaftshilfen mit dem EU-Programm?
Wie wird der Missbrauch durch Inanspruchnahme mehrfacher Hilfsmaßnahmen auf nationaler bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene verhindert?
Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um Betrugsfälle oder kriminelle Aktivitäten bei der Beantragung von Finanzhilfen aus EIF-Mitteln zu verhindern?
Wie wirken sich die EU-Maßnahmen des SURE-Programms der EU (s. Vorbemerkung der Fragesteller) auf die in der Bundesrepublik Deutschland erlassene Regelung des Kurzarbeitergeldes (Bundestagsdrucksache 19/17893) aus?
a) Wie werden Überschneidungen vermieden?
b) In welcher Höhe sind für Deutschland Zuwendungen aus dem EU-Programm zu erwarten?
c) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass dieses Instrument nur befristet genutzt wird und sich einer dauerhaften Institutionalisierung dieses europäischen Eingriffes in den deutschen Arbeitsmarkt widersetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Coronapandemie-Notfallkaufprogramm (s. Vorbemerkung der Fragesteller) hinsichtlich der Stabilität der Eurozone und der Konformität mit dem unionsrechtlichen Haftungsverbot nach Artikel 125 Absatz 1 S. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) der EU-Verfassung?
Ist die Bundesregierung angesichts der explodierenden Staatsverschuldung (https://www.focus.de/finanzen/boerse/experten/pandemie-explodierende-staatsschulden-ueberfordern-kuenftige-generation_id_11882972.html) und des damit drohenden Staatsbankrotts Italiens (https://www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/experten-befuerchten-eine-neue-finanzkrise-infolge-der-corona-pandemie/59848457) bereit, alle Maßnahmen mitzutragen, die der Rettung des Euros dienen?
Wenn nein, welche Maßnahmen würde sie nicht unterstützen?
Wie wird sich die Bundesregierung auf den kommenden Sitzungen des Europäischen Rates bezüglich der italienischen Forderungen nach gemeinschaftlichen Schuldtiteln (Corona-Bonds) und der vehementen Ablehnung von Mitteln aus dem ESM verhalten (https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/italien-lehnt-kredite-des-esm-ab-li.81221)?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geboten, um die Gefährdung des Bankensystems durch eine Welle „fauler Kredite“ zu schützen (https://finanzwelt.de/bankensektor-im-angesicht-von-corona/3/)?
Wie beurteilt die Bundesregierung rückblickend das Anfang März 2020 erlassene Ausfuhrverbot für Schutzmaterialien nach Italien im Hinblick auf die von Regierungsvertretern immer wieder angemahnte europäische Solidarität und das Image Deutschlands in Italien?
Welche Erwartungen verbindet die Bundesregierung mit dem Beschluss der Kommission, einen europäischen Vorrat an medizinischer Notfallausrüstung anzulegen, im Hinblick auf die zu erwartenden Engpässe bei medizinischen Schutzmaterialien im eigenen Land?
Plant die Bundesregierung, sich an dem europäischen Katastrophenschutz durch den Einsatz deutscher Ärzteteams in Krisenregionen zu beteiligen?
Wenn ja, wo, und in welchem Umfang?
Wie beurteilt die Bundesregierung rückblickend die angeordnete Grenzschließung im Hinblick auf die von ausländischen Saisonarbeitern angewiesene deutsche Landwirtschaft?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der von der EU-Kommission geforderten partiellen Grenzöffnung für kranke EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten?
Welche Kapazitäten hält das deutsche Gesundheitssystem gegenwärtig vor, um einer ggf. wachsenden Zahl von Angehörigen aus Drittstaaten eine angemessene medizinische Versorgung zu ermöglichen?
Wie begründet die Bundesregierung, Asylbewerber von den Grenzschließungen auszunehmen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehende Übernahme der Ratspräsidentschaft dem „Green Deal“ für den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu?
a) Welchen Stellenwert haben nach Auffassung der Bundesregierung die Förderung von Elektromobilität, die Umsetzung energetischer Sanierungsquoten und die Verordnungen von Biodiversität für den wirtschaftlichen Wiederaufbau?
b) Wird die Bundesregierung die bevorzugte Unterstützung „klimaneutraler“ Wirtschaftszweige und den Umbau „klimaschädlicher“ Industrien forcieren?