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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Betrugssicherheit der Corona-Soforthilfen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1931119.05.2020

Betrugssicherheit der Corona-Soforthilfen

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zur Abmilderung der Härten, denen in der Corona-Krise insbesondere kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ausgesetzt sind, stellt der Bund 50 Mrd. Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe zu leisten. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern stellt der Bund bis zu 9 000 Euro, mit mehr als fünf und bis zu zehn Mitarbeitern 15 000 Euro zur Verfügung. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html).

Verschiedene Medien berichten darüber, dass diese Bundeshilfen, die über die Länder bzw. deren Investitionsbanken, Ministerien und weitere ländereigene Stellen beantragt und zusammen oder getrennt mit Landesmitteln aus eigenen Programmen ausgezahlt wurden, in einigen Fällen betrügerisch oder missbräuchlich erschlichen und verwendet wurden (https://www.cicero.de/wirtschaft/corona-soforthilfe-liquiditaet-betrug-unternehmen-staat-steuern, https://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-missbrauch-von-hilfen-fuer-kleinstunternehmer-in-berlin-a-f9641bb7-8af9-4e52-b6bb-6906bed59b6f, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/betrug-bei-corona-staatshilfen-gelegenheit-macht-diebe-16726765.html?premium, https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/trotz-sozialleistungen-hassprediger-zockte-18000-euro-corona-hilfe-ab-70083790.bild.html, https://www.bild.de/regional/berlin/news-inland/laut-bericht-arabische-clans-sollen-corona-hilfen-kassiert-haben-70320782.bild.html).

Nach Ansicht der Fragesteller sollte die Bundesregierung die korrekte Verwendung der Bundesmittel eng kontrollieren, auch wenn die Antragstellung und Verteilung über die Länder abgewickelt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele unberechtigte Anträge auf Soforthilfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern gestellt? In wie vielen Fällen und in welcher Höhe kam es daraufhin zur Auszahlung?

2

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Soforthilfen auf ausländische Konten überwiesen?

a) In wie vielen Fällen waren dies Konten außerhalb der EU?

b) Welche Staaten inner- und außerhalb der EU waren besonders häufig als Überweisungsziel genannt?

3

Werden die Anträge nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auf das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen geprüft?

4

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine nachträgliche Prüfung auch von bereits genehmigten Anträgen statt?

5

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Sonderprüfung von verdächtigen Anträgen statt, und wenn ja, war dies bereits von Anfang an so?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz (mutmaßlich) unberechtigt gestellter Anträge an der Gesamtzahl der Anträge?

7

Wie viele Strafanzeigen wegen Verstößen gegen § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder andere einschlägige Strafgesetze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erstattet, und wie viele Ermittlungsverfahren wurden daraufhin eingeleitet?

8

Kann unberechtigt ausgezahltes Geld nach Kenntnis der Bundesregierung durch die auszahlenden Stellen oder andere Stellen wieder zurückgebucht werden?

9

Wie viele Soforthilfen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Empfänger wieder zurückgezahlt?

a) Soweit der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen wurden die Soforthilfen zurückgezahlt?

b) In welcher Höhe wurden Soforthilfen wieder zurückgezahlt?

10

Wie können die Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung feststellen, ob bei Antragstellung eine tatsächliche Betroffenheit vorliegt?

11

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Steuernummern und Kontoverbindungen nach Antragstellung mit den Finanzämtern abgeglichen?

12

Kann nach Kenntnis der Bundesregierung eine rückwirkende Prüfung der Bedürftigkeit durch die Finanzämter durchgeführt werden?

a) Wenn ja, welche Konsequenzen kann die negative Feststellung der Bedürftigkeit für den Antragsteller haben?

b) Wenn nein, welche gesetzlichen Hindernisse stehen dem im Weg?

13

Plant die Bundesregierung, durch Finanzämter oder den Bundesrechnungshof eine nachträgliche Evaluation der Soforthilfen durchzuführen und dem Bundestag einen Bericht zukommen zu lassen?

a) Wenn ja, wann ist mit diesem Bericht zu rechnen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies nicht erfolgen?

Berlin, den 14. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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