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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfen in den einzelnen Bundesländern

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1934920.05.2020

Inanspruchnahme der Corona-Soforthilfen in den einzelnen Bundesländern

der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann , Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Ausschussdrucksache 19(8)5790 des Haushaltsausschusses wird die bisherige Inanspruchnahme von Kapitel 60 02 Titel 683 01 „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige“ dargestellt. So wird für jedes Bundesland skizziert, wie viele Anträge eingegangen, bewilligt und ausgezahlt wurden und wie sich das kumulierte Fördervolumen gestaltet.

Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern beinhalten gemäß Drucksache für alle Länder gleiche Bedingungen und beabsichtigen mit den Mitteln die „Finanzierung des fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwandes“. Daher sollten nach Ansicht der Fragesteller in den einzelnen Bundesländern prozentual ähnliche Bewilligungsquoten auftreten. Innerhalb Deutschlands sind jedoch deutliche regionale Unterschiede erkennbar. Während in Berlin über 97 Prozent der Anträge des Bundesprogramms bewilligt wurden (205 926 von 211 482 Anträgen), sind es im Saarland nur 28,8 Prozent (3 451 von 11 944).

Berlin hat im Vergleich zur außergewöhnlich viele Antragseingänge, eine Bewilligungsquote des Bundesprogramms von über 97 Prozent und liegt mit einem Auszahlungsvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro in der Statistik auf Platz 2 hinter Nordrhein-Westfalen (NRW). Zwar liegt die Selbstständigenquote in Berlin höher als im Bundesdurchschnitt (https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/selbstaendige-freie_berufe/dokumente/SQ-BL_2013-2017.pdf), dies kann allerdings nach Ansicht der Fragesteller nicht die hohen Zahlen erklären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie begründet die Bundesregierung die große Diskrepanz der Bewilligungsquoten zwischen den einzelnen Bundesländern? Wie sind aus Sicht der Bundesregierung so große Unterschiede zwischen den Ländern möglich, wenn in der Verwaltungsvereinbarung der Zweck der Mittel eindeutig festgelegt ist?

2

Wie begründet die Bundesregierung die überproportional hohe Anzahl an Antragseingängen in Berlin? Warum weisen Baden-Württemberg und Berlin in etwa die gleiche Anzahl an Antragseingängen auf, obwohl Baden-Württemberg rund dreimal so viele Einwohner hat wie Berlin?

3

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung eine deutschlandweite Gleichbehandlung von kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen im Rahmen der Corona-Soforthilfen aus Bundesmitteln?

4

Inwieweit gewährleistet die Bundesregierung eine deutschlandweite Gleichbehandlung von kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen im Rahmen der Corona-Soforthilfen aus Bundesmitteln? Welche Schritte wurden und werden hier unternommen?

5

Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgedankens, dass das Land Berlin nahezu alle beantragten Hilfen auch bewilligt hat, während in anderen Ländern deutlich weniger bewilligt wurde?

6

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Bewilligungsverfahren für Corona-Hilfen aus Bundesmitteln in Berlin vor?

a) Wie bewertet die Bundesregierung das Bewilligungsverfahren für Corona-Hilfen aus Bundesmitteln in Berlin?

b) Sieht die Bundesregierung eine zweckmäßige Verwendung der Corona-Soforthilfen aus Bundesmitteln bei einer Bewilligungsquote von über 97 Prozent gewährleistet?

7

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass es kleine Unternehmen und Selbstständige in manchen Ländern schwerer haben als in anderen Ländern, um Corona-Soforthilfen aus Bundesmitteln zu erhalten?

8

Inwieweit kann die Bundesregierung anhand der Zahlen auf Drucksache 19(8)5790 eine Ungleichbehandlung von kleinen Unternehmen und Selbstständigen zwischen den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen aus Bundesmitteln erkennen?

9

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, zur gleicheren Behandlung der kleinen Unternehmen und Selbstständigen auf Länderebene zu intervenieren?

10

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die Verwendung der ausgezahlten Mittel zu überprüfen?

11

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, dass der Bundesrechnungshof von seinen Rechten gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 Gebrauch macht und die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Corona-Soforthilfen prüft?

Berlin, den 14. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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