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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Forschung zu in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR entzogenen Kunstwerken und Kulturgütern

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

05.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1939422.05.2020

Forschung zu in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR entzogenen Kunstwerken und Kulturgütern

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR stellt es nach wie vor eine ungelöste Aufgabe dar, den Entzug und Verlust von Kunstwerken und Kulturgütern in der Zeit von 1945 bis 1990 systematisch zu erforschen und aufzuarbeiten (vgl. https://www.ndr.de/kultur/kunst/provenienzforschung/Raubkunst-in-der-DDR-Das-unerforschte-Kapitel,schwerin668.html), denn unzählige Kunst- und Kulturgüter wurden auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR ihren ursprünglichen Besitzern weggenommen (ebd.). Sei es, dass dies durch Plünderungen nach dem Zweiten Weltkrieg geschah, durch Enteignungen, etwa im Zuge der Bodenreform oder nach sogenannten Republikfluchten, sei es, dass DDR-Behörden die Objekte ihren Eigentümern systematisch abgepresst oder sie beschlagnahmt haben, um durch ihren Verkauf Devisen zu erlangen (s. o.).

Unzählige Deutsche oder ihre Nachkommen verloren dadurch ihr Eigentum (vgl. https://www.dw.com/de/kunstraub-in-der-ddr-wie-der-staat-zum-hehler-wurde/a-52859946).

Die ursprünglichen Eigentümer der entzogenen Kunstwerke und Kulturgüter lassen sich heute nur schwer feststellen. Zu ihnen gehören, wie etwa bei den Objekten aus den von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit 1962 geöffneten Schließfächern im Rahmen der „Aktion Licht“, unter anderem auch Juden, die von den Nationalsozialisten verfolgt und ermordet wurden (vgl.: https://www.bstu.de/informationen-zur-stasi/themen/beitrag/aktion-licht/).

Ein Teil der in der SBZ bzw. DDR entzogenen Kunstwerke und Kulturgüter wurde gegen Devisen an private westdeutsche Kunst- und Antiquitätenhändler verkauft (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/entzug-von-kunst-und-kulturgut-in-der-ddr-museen.1148.de.html?dram:article_id=452440).

Ein anderer Teil ist in Museen in ganz Deutschland gelangt. Die genauen Umstände liegen oft im Dunklen: So gaben beispielsweise Erben des Malers Otto Nagel (1894 bis 1967) Hinweise darauf, dass, beim Umgang mit dem Nachlass des Künstlers, die SED massiv Druck auf die Familie ausgeübt hat – fünf Werke von Otto Nagel gehören heute zum Bestand der Staatlichen Museen Schwerin (vgl. https://www.ndr.de/kultur/kunst/provenienzforschung/Raubkunst-in-de r-DDR-Das-unerforschte-Kapitel,schwerin668.html).

Wie indes der wissenschaftliche Vorstand des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste Dr. Gilbert Lupfer in einer nichtöffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien im Jahr 2019 betonte, stehe in ost- und westdeutschen Museen die Erforschung von Objekten mit „kritischer Provenienz“ aus der DDR noch ganz am Anfang. Vor allem ostdeutsche Museen könnten, Schätzungen zufolge, zwischen 1 und 8 Prozent der Bestände eine solche „kritische Provenienz“ haben (vgl. auch https://www.kulturgutverluste.de/Content/02_Aktuelles/DE/Pressemitteilungen/2017/17-08-31_Pilotprojekte-SBZ-DDR.html).

Das im Jahr 2015 gegründete „Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste“ ist eine Einrichtung, um die sogenannte Provenienzforschung zu geraubten Kunstwerken und Kulturgütern zu fördern, zu koordinieren und auszubauen. Es wird nahezu vollständig aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert. So erhielt es im Jahr 2017 5,654 Mio. Euro an „institutioneller Förderung“, im Jahr 2018 6,155 Mio. Euro, im Jahr 2019 8,032 Mio. Euro (https://www.bundeshaushalt.de/fileadmi n/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2019/soll/epl04.pdf).

Seit dem Jahr 2017 hat der Stiftungsrat des Zentrums jährlich einer finanziellen Förderung für die Grundlagenforschung zu den in der SBZ bzw. der DDR entzogenen Kunstwerken und Kulturgütern zugestimmt (https://www.kulturgutverluste.de/Content/02_Aktuelles/DE/Pressemitteilungen/2017/17-08-31_Pilotprojekte-SBZ-DDR.html).

Das Zentrum verfügt seitdem über eine Handlungsgrundlage, auf der es bislang sieben Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Museumsverbänden eingegangen ist. Dadurch sollen die Strukturen organisierter Kulturgutentziehungen in der SBZ und DDR herausgearbeitet, die Archivsituation ermittelt und die wichtigsten Aktenbestände erschlossen werden. Es soll damit auch eine Basis geschaffen werden, um spätere Einzelfallforschungen zu ermöglichen (vgl. https://www.kulturgutverluste.de/Content/08_Downloads/DE/Grundlinie n-Erforschung-Entziehungen-SBZ-DDR.pdf?__blob=publicationFile&v=4).

Der Stiftungsrat und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben bis 2019 mit jährlich 250 000 Euro diese Kooperationsprojekte finanziert (vgl. https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Pr ojektfoerderung-Bereich-SBZ-DDR/Index.html). Für das Jahr 2020 wurden dafür vom Stiftungsrat und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 300 000 Euro aufgewendet (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch die Summen sind, die das „Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für Koordinierung und Ausbau der Provenienzforschung zur NS-Raubkunst, zum Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie zum Entzug und Verlust von Kunstwerken und Kulturgütern aus der SBZ bzw. der DDR jeweils aufwendet?

a) Wenn ja, wie hoch sind die einzelnen Summen (bitte nach Jahren und Themenbereichen aufschlüsseln sowie in Prozent angeben)?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber?

2

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Überlegungen und Entscheidungen für die Höhe der jeweiligen Summen ausschlaggebend waren?

a) Wenn ja, was besagen diese Erkenntnisse (bitte nach Themenbereichen aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, warum erst im Jahr 2017, also zwei Jahre nach der Gründung des „Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste“, der Stiftungsrat des Zentrums einer jährlichen finanziellen Förderung für die Grundlagenforschung zu den in der SBZ bzw. der DDR entzogenen Kunstwerken und Kulturgütern zugestimmt hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, was ist der Grund dafür?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber?

4

Wie hoch sind die Summen, die die Bundesregierung jährlich zusätzlich aufwendet, um die Kooperationsprojekte des „Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste“ zur Provenienzforschung von Kunstwerken und Kulturgütern aus der SBZ bzw. der DDR zu finanzieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach Jahren und Höhe aufschlüsseln sowie in Prozent angeben)?

5

Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, wie hoch der jeweilige Anteil der noch zu leistenden Provenienzforschung in den Themenbereichen NS-Raubkunst, Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie entzogene und verloren gegangene Kunstwerke und Kulturgüter aus der SBZ bzw. der DDR ist?

Wenn ja, was besagen diese Schätzungen?

Berlin, den 27. April 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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