Rettung der Lufthansa durch den Bund
der Abgeordneten Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Matthias Nölke, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 25. Mai 2020 teilte die Lufthansa Group mit, dass der Lenkungsausschuss des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dem Rettungspaket für das Unternehmen zugestimmt hat. Lufthansa war bedingt durch die COVID-19-Pandemie wie viele andere Airlines in schwere Turbulenzen geraten (https://newsroom.lufthansagroup.com/german/newsroom/medienmitteilung/wirtschaftsstabilisierungsfonds-stimmt-dem-lufthansa-stabilisierungspaket-zu/s/27fd47c1-5c12-4b38-96b6-a03244d2fc37). Das Paket sah Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite von bis zu 9 Mrd. Euro vor. Neben einer Stillen Einlage in Höhe von 5,7 Mrd. Euro ist eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 20 Prozent geplant. Im Fall einer drohenden Übernahme des Unternehmens sollte der Bund seine Beteiligung auf 25 Prozent plus eine Aktie erhöhen können. Diese Kapitalerhöhung hätte der Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung bedurft. WSF und Lufthansa hatten sich im Zuge der Verhandlungen auf Auflagen geeinigt, insbesondere auf den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollten zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden. Der WSF wollte sich dazu verpflichten, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Übernahmefall auszuüben.
Das Stabilisierungspaket stand jedoch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Europäische Kommission forderte die Übertragung von Start- und Landerechten in Frankfurt und München an preisgünstige Wettbewerber (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rettung-der-airline-harter-kampf-merkel-lehnt-lufthansa-auflagen-aus-bruessel-ab/25857940.html?ticket=ST-2693836-n3Z0GdgkhWVGvOkT9v0e-ap2). Staatliche Airlines hingegen sollen ausgeschlossen werden. Diese Forderung führte schließlich dazu, dass der Aufsichtsrat dem Rettungspaket vorerst nicht zustimmte (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lufthansa-rettung-aufsichtsrat-1.4919577). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel lehnte die Forderungen aus Brüssel zunächst ab (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rettung-der-airline-harter-kampf-merkel-lehnt-lufthansa-auflagen-aus-bruessel-ab/25857940.html?ticket=ST-1987148-vjd3eGsX5cMQqkZqSxTB-ap6).
Am 1. Juni 2020 stimmte der Lufthansa-Aufsichtsrat dem Rettungspaket der Bundesregierung und somit auch den Auflagen der EU-Kommission zu (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/coronakrise-lufthansarettung-101.html).
Das Bundesministerium der Finanzen fordert von der Lufthansa im Fall von Staatshilfe, ihre grenzüberschreitenden Geldflüsse im Konzern offenzulegen. Anhand solcher Informationen ließe sich ablesen, ob der Konzern zu Lasten des deutschen Fiskus Gewinne in Steueroasen verschiebt. Allerdings bekommt in einem solchen Fall womöglich ausschließlich der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerflucht-staatshilfe-lufthansa-1.4918253) Zugang zu diesen Informationen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte über zusätzliche Auflagen der Europäischen Kommission, nach Ansicht der Fragesteller mit dem Ziel, Lufthansa im Wettbewerb zu schwächen?
Unter welchen Voraussetzungen hat die Bundesregierung den Forderungen der EU-Kommission letztendlich zugestimmt, obwohl nach Medienberichten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zunächst die Auflagen abgelehnt hatte?
Welche Möglichkeiten hatte die Bundesregierung vor der Entscheidung des Lufthansa-Aufsichtsrates in Betracht gezogen, um sich gegen die Forderungen der EU-Kommission durchzusetzen?
Welche Rettungspakete für europäische Airlines wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Pandemie durch die Europäische Kommission genehmigt? In welchen Fällen war die Genehmigung an wettbewerbliche Auflagen gebunden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Billiganbieter wie Ryanair Slots in München und Frankfurt von Lufthansa übernehmen?
Rechtfertigt die Kapitalaufstockung im Fall von Lufthansa im Vergleich zu anderen Corona-Stützungsmaßnahmen für europäische Airlines, die lediglich auf Krediten beruhen, nach Auffassung der Bundesregierung zusätzliche wettbewerbliche Auflagen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Lufthansa die Kapitalaufstockung nutzen könnte, um ihre Marktmacht auszubauen, und wenn ja, wie?
Wieso hat sich die Bundesregierung für eine Staatsbeteiligung an Lufthansa entschieden, und nicht, wie beispielsweise bei Air France, für einen Hilfskredit?
Welche anderen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, der Lufthansa zu helfen, sollten die Gespräche über eine Staatsbeteiligung scheitern? Welche davon zieht die Bundesregierung in Betracht?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne für eine Übernahme der Lufthansa von Unternehmen aus anderen Staaten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, wie vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier geäußert, nicht aktiv in betriebswirtschaftliche Entscheidungen der Lufthansa einzugreifen, falls es zu einer staatliche Beteiligung kommt?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung langfristig sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Managements, auch bei etwaiger Staatshilfe, unabhängig – ohne politische Einflussnahme – getroffen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte Anfechtung der Staatshilfen an Lufthansa durch konkurrierende Airlines, wie z. B. Ryanair, sofern diese tatsächlich zum Tragen kommen sollten?
Geht die Bundesregierung, auch unter den Auflagen der EU-Kommission bezüglich der Abgabe von Start- und Landerechten sowie Flugzeugen, von einer positiven Fortführungsprognose und der vollumfänglichen Rückzahlung der Beihilfen bei Lufthansa aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die potenziellen Auswirkungen einer Staatsbeteiligung auf den Luftfahrtsektor aus Verbrauchersicht, und wie bewertet die Bundesregierung Auflagen der EU-Kommission aus Verbrauchersicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Vergabe von Staatshilfen bilateral mit der Lufthansa „verhandelt“ wird und die Lufthansa eigene Vorschläge zur Ausgestaltung etwaiger Auflagen äußert, der Großteil der Unternehmen in Deutschland allerdings nicht auf einen solchen direkten Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern zurückgreifen kann?
Entgeht die Lufthansa nach Kenntnis der Bundesregierung einer Gewinn-Besteuerung in Deutschland, und wenn ja, inwiefern? Welche Rolle spielt diese Möglichkeit bei den Verhandlungen mit der Lufthansa?
Inwieweit sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über mögliche Verschiebungen von Gewinnen der Lufthansa Group ins Ausland erhalten, sollte diese Hilfe vom Staat erhalten?