Nationale Wasserstoffstrategie
der Abgeordneten Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Ulla Ihnen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Matthias Nölke, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2020 die ursprünglich für 2019 angekündigte Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Vorausgegangen war nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung im Koalitionsausschuss für ein Corona-Konjunkturpaket am 3. Juni 2020 (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=9). Dabei wurde u. a. das Ziel ausgegeben, dass in Deutschland bis 2030 industrielle Produktionsanlagen für Wasserstoff mit einer Gesamtleistung von bis zu 5 GW einschließlich der dafür erforderlichen Offshore-Energiegewinnung und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Bis spätestens 2040 sollen weitere 5 GW hinzukommen. Als zusätzlicher Finanzbedarf für die Wasserstoffstrategie wurden dabei sieben Mrd. Euro angegeben sowie weitere zwei Mrd. Euro für außenwirtschaftliche Partnerschaften. Die finale Wasserstoffstrategie umfasst u. a. einen Aktionsplan mit 38 Maßnahmen, die größtenteils als Prüfaufträge formuliert sind, sowie eine Governance-Struktur, nach der u. a. ein 25-köpfiger Nationaler Wasserstoffrat, eine Leitstelle Wasserstoff sowie ein Innovationsbeauftragter „Grüner Wasserstoff“ eingesetzt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Für welchen Zeitraum sollen die im Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 vorgesehenen sieben Mrd. Euro für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien in Deutschland sowie weitere zwei Mrd. Euro für internationale Partnerschaften bereitgestellt werden (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist insgesamt die Summe aller Haushaltsmittel, mit der die Maßnahmen aus der Wasserstoffstrategie in den einzelnen Jahren bis 2023 hinterlegt sind?
Wie teilen sich diese Mittel auf bereits bestehende und neu zu schaffende, zusätzliche bzw. die Aufstockung bestehender Programme auf (bitte getrennt nach Ressorts auflisten)?
Welche konkreten Haushaltstitel sind für die Maßnahmen der Wasserstoffstrategie vorgesehen (bitte nach Einzelplänen bzw. zugeordneten Ressorts auflisten)?
Nach welchen Kriterien wurde der Nationale Wasserstoffrat besetzt?
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass auch die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen und Start-ups im Nationalen Wasserstoffrat berücksichtigt werden?
Wo soll die Leitstelle Wasserstoff angesiedelt werden, wie viele Planstellen mit welcher Besoldungsstufe sind dafür vorgesehen, und sollen diese Stellen zusätzlich geschaffen oder durch Umwidmung bestehender Stellen besetzt werden?
Soll für den Innovationsbeauftragten „Grüner Wasserstoff“ eine oder mehrere zusätzliche Stelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geschaffen werden, und wenn ja, nach welcher Besoldungsgruppe?
Welche Studien und Gutachten hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Wasserstoffstrategie bereits beauftragt bzw. beabsichtigt sie zu beauftragen (bitte getrennt nach Ressorts auflisten)?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Aktionsplan der Wasserstoffstrategie trotz monatelanger Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts v. a. aus Prüfaufträgen besteht?
Wie teilt sich der von der Bundesregierung identifizierte Wasserstoffbedarf von 90-110 TWh in 2030 auf einzelne Nachfragesektoren auf, und auf welchen Studien und Szenarien stützt die Bundesregierung ihre Annahmen?
Von welchem Bruttostromverbrauch in Deutschland in 2030, 2035 und 2040 geht die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Ziele der Wasserstoffstrategie aus?
Sollen die für die geplanten 5 GW Wasserstofferzeugung zusätzlich benötigten erneuerbaren Strommengen von 20 TWh in 2030 ausschließlich aus Windenergie (Offshore und Onshore) gewonnen werden, oder kommen nach Ansicht der Bundesregierung auch andere Erzeugungsarten in Frage?
Wie bewertet die Bundesregierung Wechselwirkungen der heimischen Wasserstofferzeugung mit den Energieeffizienzzielen der Bundesregierung, und plant die Bundesregierung Änderungen an der Zielarchitektur?
Sollten bzw. müssen diese zusätzlichen Strommengen nach Ansicht der Bundesregierung über das EEG gefördert werden?
Soll die mögliche Befreiung von der EEG-Umlage und weiteren Steuern, Abgaben und Umlagen für Elektrolyseuren nach Ansicht der Bundesregierung bereits im Zuge der anstehenden EEG-Novelle in 2020 entschieden werden?
Sind Power-to-Gas-Anlagen nach Ansicht der Bundesregierung als Energiespeicher und nicht als Letztverbraucher einzustufen?
Sieht die Bundesregierung ihre aktuellen Gesetzentwürfe zum Gebäudeenergiegesetz und zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (als Teil des Kohleausstiegsgesetzes) im Einklang mit den Zielen der Wasserstoffstrategie, und plant die Bundesregierung die Anrechenbarkeit von klimaneutralem Wasserstoff und seinen Folgeprodukten auch im Wärmebzw. Gebäudebereich?
Wie hoch ist der Wasserbedarf für die in Deutschland geplanten Elektrolyseanlagen nach Schätzungen der Bundesregierung, und worauf basieren diese Annahmen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung von Technologien zur Meerwasserentsalzung für den Erfolg einer internationalen Wasserstoffwirtschaft ein, und warum kommen diese nicht in der Wasserstoffstrategie vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ökobilanz, insbesondere die Treibhausgasbilanz, von grünem Wasserstoff im Vergleich zu grauem, blauem und türkisem Wasserstoff, und auf welche Studien und Annahmen stützt sie sich dabei?
Wird die Bundesregierung für den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft auch die Erzeugung und den Einsatz von blauem und türkisem Wasserstoff in Deutschland unterstützen und die entsprechenden regulatorischen Rahmenbedingungen, etwa für den grenzüberschreitenden CO2-Transport, schaffen, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle bzw. das Potential von sog. pinkem Wasserstoff, der mit Strom aus Kernenergie gewonnen wird, für eine künftige internationale Wasserstoffwirtschaft?
Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Wasserstoffwirtschaft plant die Bundesregierung im Zuge ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020?
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft und darüber hinaus für eine Ausweitung des europäischen Emissionshandelssystems auf weitere Sektoren und auf weitere Regionen bzw. Staaten einsetzen?
Warum ist eine Reform der CO2-Flottengrenzwerte für die Anrechenbarkeit von Wasserstofffolgeprodukten wie synthetischem Benzin oder Diesel nicht Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie?
Warum ist eine Reform der Kfz-Steuer für die Anrechenbarkeit von Wasserstofffolgeprodukten wie synthetischem Benzin oder Diesel nicht Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie?
Warum hat sich die Bundesregierung für die Prüfung einer Power-to-Liquid-Quote lediglich für Flugkraftstoffe entschieden, und wie bewertet die Bundesregierung eine PtX/PtL-Quote bzw. Grüngasquote für andere Anwendungsbereiche, z. B. eine bilanzielle Beimischungsverpflichtung für das Erdgasnetz?