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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bedeutung von Normen und Normierungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

24.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2039025.06.2020

Bedeutung von Normen und Normierungen

der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Normen und Normierung sind wichtige Grundsteine des deutschen Wirtschaftserfolges und Teil des Siegels „Made in Germany“. Organisationen wie die DIN, Deutsches Institut für Normung e. V., bieten Plattformen, sodass alle betroffenen Akteure in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft an dem Prozess der Normung teilhaben und teilnehmen können. Die Bundesregierung beschreibt direkt selbst oder in Mitarbeit mit anderen Organisationen Normen als dienlich zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der allgemeinen Gewerbeförderung und der Förderung des Wettbewerbs (Deutsche Normungsroadmap Bauwerke, Kapitel 2.5). Normen sind Voraussetzung für freie Marktzugänge, bieten Investitions- und Rechtssicherheit, erleichtern den globalen Handel und tragen zum Abbau von Handelshemmnissen bei (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7515). Trotzdem hat die Bundesregierung im Rahmen der Baukostensenkungskommission Normen und Standards als einen Faktor identifiziert, der zur – seit Jahren stattfindenden – Baukostensteigerung führt (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/buendnis-bezahlbares-wohnen-baukostensenkungskommission.pdf;jsessionid=AFEED5211B23CD85B5A137B1A8B88AFC.2_cid364?__blob=publicationFile&v=3) und die Pilotphase einer unabhängigen Stelle zur Überprüfung von Normen und Standards im Bauwesen gestartet (Selbstbefassung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, Ausschussdrucksache 19(24)155). Die Baukostensteigerungen durch Normung und Standardisierung rückt damit weiter in den Fokus als eine der vorwiegenden Möglichkeiten, wieder für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu sorgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der gesetzlichen Freiwilligkeit in der Anwendung von Normen und der faktischen Verpflichtung zum Erwerb und der Anwendung von Normensammlungen, beispielsweise wenn Normen in Gesetzen zitiert und damit verpflichtend werden (vgl. Deutsche Normungsroadmap Bauwerke, Kapitel 2.7; bitte die Antwort begründen)?

2

Welche positiven oder negativen Konsequenzen sieht die Bundesregierung für Wirtschaftsteilnehmer auf dem Bauproduktemarkt und im Bauwesen, wenn diese auf den Erwerb und die Anwendung von Normensammlungen verzichten?

3

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der angenommenen Wettbewerbsförderung durch Normen und dem möglichen Wettbewerbsnachteil am Normungsprozess unbeteiligter nationaler wie internationaler Unternehmen (Deutsche Normungsroadmap Bauwerke, Kapitel 2.5)?

4

Sieht die Bundesregierung eine Wettbewerbsverzerrung in dem zeitlichen Vorteil, den an der Normung beteiligte Unternehmen gegenüber nationalen und internationalen Konkurrenten im Bauwesen und im Bauproduktebereich haben, wie aus der Deutschen Normungsroadmap (S. 11) ersichtlich und aktiv beworben wird (bitte die Antwort begründen)?

5

Besteht für alle Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler und Solo-Selbstständigen die Möglichkeit, den Erwerb von Normensammlungen im Allgemeinen sowie die Mitgliedschaft bei dem DIN oder anderen ähnlichen Organisationen steuerlich geltend zu machen, und wenn nein, plant die Bundesregierung dies einzuführen, und wenn ja, wann?

6

Wie viele weitere verpflichtende Regelwerke und Handlungsempfehlungen, Normen u. a. (CEN – Europäisches Komitee für Normung, CENELEC – Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung, VDI – Verein Deutscher Ingenieure, DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches etc.) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben den rund 3300 Normen des DIN und DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) im Bauwesen?

7

In welchem Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung die „Standardisierung“ zur vollumfänglichen „Normung“, bezogen auf die nach DIN 820-3 inhaltliche bzw. funktionelle Trennung zwischen „Normung“ und „Standardisierung“, wobei nach DIN 820-3 gilt, dass Normung „durch die interessierten Kreise als gemeinschaftliche im Konsens durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit“ stattfindet, während die „Standardisierung“ eine „technische Regelsetzung ohne zwingende Einbeziehung aller interessierten Kreise und ohne die Verpflichtung zur Beteiligung der Öffentlichkeit“ bedeutet, wobei trotzdem „die derzeitige Definition von Normung, Normungsarbeit nach DIN EN 45020:2007-03 [gilt], in der nicht zwischen Normung und Standardisierung unterschieden wird“?

a) Wie viele Standardisierungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 umgesetzt?

b) Wie vielen Normungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 umgesetzt?

c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche, nach Auffassung der Fragesteller irreführende, Formulierungen und Definitionen auch auf EU- oder internationaler Ebene?

8

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung Normung auf EU-Ebene sowie in den anderen EU-Mitgliedstaaten ebenfalls privatwirtschaftlich, also ähnlich dem deutschen System gehandhabt?

a) Wenn nein, wer vergibt nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene einen Normungsauftrag?

b) Wenn nein, wer vergibt nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-Mitgliedstaaten einen Normungsauftrag?

9

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1998, 1 BvR 1143/90 genannte einheitliche Vertrag zwischen dem DIN und den Bundesländern nach wie vor gültig, in dem laut genanntem Beschluss in § 1 Absatz 10 den Ländern der kostenlose Abdruck der Normen in amtlichen Verlautbarungen zur Einführung als Technische Baubestimmungen gestattet wird (vgl. Randnummern 17 und 18, 1 BvR 1143/90), und wenn nein, warum ist dieser Vertrag nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr gültig?

a) Wurden dem Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Bundesländern kostenlose Abdruckrechte anderweitig vertraglich zugesichert, insbesondere wenn der genannte einheitliche Vertrag nicht mehr gültig ist, und wenn nein, warum nicht?

b) Welche Bundesländer nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung diese vertraglich zugesicherte Möglichkeit des kostenlosen Abdrucks?

c) Versucht die Bundesregierung, die Länder zur Nutzung dieser vertraglich zugesicherten Möglichkeit zu bewegen, und wenn nein, warum nicht?

d) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Umsatzvolumen der in Frage 6 erfragten Regelwerke und Handlungsempfehlungen, Normen u. a.?

10

Welche Konsequenzen würden nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen, wenn Bund und Länder die Hoheit über die ausschließliche Vergabe von Normungsaufgaben übernehmen,

a) für das DIN,

b) für die durch Normen und Standardisierungen hervorgerufenen Baukostensteigerungen?

11

In welchen Lenkungsgremien welcher Normungsausschüsse ist die Bundesregierung derzeit vertreten, in denen sie laut Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN nach Antrag ein Recht auf Sitze hat und dadurch Zuständigkeit für „Planung, Koordinierung, Finanzierung sowie für Grundsatzentscheidungen“ (DIN 820-3) erlangt?

a) Mit wie vielen Vertretern welcher Bundesministerien ist die Bundesregierung derzeit vertreten?

b) Welche Stimmengewichtung, Vetorechte usw. haben die Vertreter der Bundesregierung?

c) Welche Gründe lagen für die Bundesregierung vor, ihre Sitze in den entsprechenden Lenkungsgremien zu beantragen?

12

Wie häufig hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren von dem Recht Gebrauch gemacht, Sitze in den Lenkungsgremien von Normenausschüssen zu beantragen?

a) In welchen Lenkungsgremien welcher Normungsausschüsse hatte die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Sitze beantragt?

b) Welche Gründe lagen für die Bundesregierung vor, ihre Sitze in den entsprechenden Lenkungsgremien zu beantragen?

13

Wie oft und in welchen Fällen wurde die Bundesregierung seit Abschluss des DIN-Vertrages durch das DIN nach § 5 Absatz 1 des DIN-Vertrages über ein Normengeschehen informiert, da es das öffentliche Interesse berührte?

a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das „öffentliche Interesse“ in diesen Fällen durch das DIN oder andere Akteure begründet worden?

b) Gehört nach Auffassung der Bundesregierung und nach Auffassung des DIN die Verteuerung der Baukosten durch zunehmende Normen zum „öffentlichen Interesse“?

c) Wurde die Bundesregierung durch das DIN auf die zunehmenden Normen und Standardisierungen, insbesondere in Bezug auf die dadurch verursachten Kostensteigerungen hingewiesen?

14

Wie viele nationale Anwendungsnormen (DIN – (V) – 20000- Reihe), welche auf die europäische CE-Kennzeichnung aufbauen und die Voraussetzung für eine Verwendung in Deutschland regeln, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren zuzüglich zu europäischen Normen im Bauwesen und im Bauproduktemarkt erlassen (Deutsche Normungsroadmap, Kapitel 4.2), und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung bzw. das DIN oder haben andere ähnliche Organisationen hier „Gold-Plating“ eingeführt bzw. beschlossen?

15

Welche Möglichkeiten der Gestaltung hat der nationale Gesetzgeber, wenn er die Grundanforderungen der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) in nationales Recht umsetzt?

a) Welche Möglichkeiten der Gestaltung hat der nationale Gesetzgeber, wenn er die Grundanforderungen der EU-BauPVO in nationales Recht umsetzt bei den Produktanforderungen?

b) Hat die Bundesregierung hier die Minimalstandards umgesetzt oder „Gold-Plating“ betrieben?

16

In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung als Präsidiumsmitglied und Mitglied in den Beiräten verschiedener Normungsausschüsse in den letzten zehn Jahren erfolgreich für eine Vereinfachung eingesetzt (sofern keine konkrete Ausdifferenzierung möglich ist, bitte Tendenz angeben)?

17

Welche Normungsprozesse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach politischen Entscheidungen des Deutschen Bundestages oder nach neuen Gesetzen angestrebt, um den politisch gefassten Willen von Anträgen oder Gesetzen durchzusetzen, wie es die Bundesregierung nach eigenen Angaben als Instrument zur Erreichung politischer Ziele ansieht (Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7515),

a) spezifisch im Bauwesen und im Bauproduktemarkt,

b) im weiteren Allgemeinen?

18

Welche Zielsetzungen und Prioritäten wurden von der Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der Deutschen Normungsstrategie 2020 sowie der Normungsroadmap Bauwerke des DIN aktiv eingebracht?

19

Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob Normung als Instrument politischer Zielsetzung effizient ist?

20

Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob ein Normungsprozess einem Gesetz oder einem politischen Ziel entgegenläuft?

21

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Instrumentalisierung von Normen zur Erreichung politischer Ziele ethisch korrekt und mit der Verfassung vereinbar ist?

22

Wie viele Normierungen sozialen Verhaltens sind der Bundesregierung bekannt, ähnlich der Vorgabe von Moralkodizes und bestimmter Verhaltensregeln bei den Maklern (https://ratgeberimmobilienmakler.wordpress.com/2012/09/04/kleine-einfuhrung-in-die-din-en-15733/)?

23

Wurde in den letzten zehn Jahren in von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzen oder erlassenen Verordnungen eine soziale Norm zitiert und damit die Normierung eines sozialen Verhaltens durch die Bundesregierung vorgeschlagen bzw. geregelt?

24

Wurde in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in von den Landesregierungen vorgeschlagenen Gesetzen oder erlassenen Verordnungen eine soziale Norm zitiert und damit die Normierung eines sozialen Verhaltens durch eine Landesregierung normiert vorgeschlagen oder geregelt?

25

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und zu welchem Zeitpunkt sich das DIN im Durchschnitt in den legislativen Prozess des Parlaments bei neuen Themenbereichen beratend einbringt?

26

Welche Konsequenzen würden sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus einer Streichung des § 5 Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes ergeben

a) für den Erwerb der Normensammlungen durch die Wirtschaft,

b) für das DIN?

27

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Tendenzen bei der Normung vor, die auf eine Abschottung des deutschen Bauproduktemarktes zielten (Normungsroadmap Bauen, Kapitel 2.6)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Rs. C-100/13), unabhängig von den noch ausstehenden Urteilen bzw. nächsten rechtlichen Schritten?

b) Wenn Hinweise auf eine Abschottung vorliegen, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegen Abschottungstendenzen durch Normierung und zur Gewährleistung eines freien Marktes?

28

Wie will die Bundesregierung einen Interessenkonflikt ausschließen, wenn sie maßgeblich an der „Stelle/Bündnis zur Begrenzung der Folgekosten von Regulierung und Normung im Gebäudebereich“ (Arbeitstitel) als Kontrollinstanz beteiligt sein wird (vgl. Selbstbefassung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, Ausschussdrucksache 19(24)155 und 19(24)077), zugleich jedoch bereits an der regulären Normsetzung auf diversen Ebenen beteiligt ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7515)?

a) Sieht die Bundesregierung ihre eigene Kontrollfähigkeit in den regulären Gremien der Normung als nicht ausreichend an (bitte die Antwort begründen)?

b) Wenn die Bundesregierung ihre eigene Kontrollfähigkeit als ausreichend ansieht, warum unterstützt sie dann eine weitere Kontrollinstanz (bitte die Antwort begründen)?

29

Wird die bzw. das „Stelle/Bündnis zur Begrenzung der Folgekosten von Regulierung und Normung im Gebäudebereich“ (Arbeitstitel) nach Kenntnis der Bundesregierung eine Veto-Funktion oder andere vergleichbare Instrumente bekommen, um eine „Weiter-so“-Politik erfolgreich unterbinden oder wenigstens nachhaltig aufzeigen zu können?

30

Soll die bzw. das „Stelle/Bündnis zur Begrenzung der Folgekosten von Regulierung und Normung im Gebäudebereich“ (Arbeitstitel) aus Sicht der Bundesregierung eine Veto-Funktion oder andere vergleichbare Instrumente bekommen, um eine „Weiter-so“-Politik erfolgreich unterbinden oder wenigstens nachhaltig aufzeigen zu können?

31

Mit welchen Ergebnissen wurde die erste Sitzung des sogenannten Begleitkreises bei der bzw. dem „Stelle/Bündnis zur Begrenzung der Folgekosten von Regulierung und Normung im Gebäudebereich“ (Arbeitstitel) beendet?

a) Liegt ein Protokoll vor (wenn ja, bitte als Anfang anfügen)?

b) Wann ist die nächste Sitzung des Begleitkreises mit welchen Schwerpunkten geplant?

32

Inwiefern ist das DIN bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eingebunden, und falls das DIN in die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eingebunden ist, wie kontrolliert die Bundesregierung die von der DIN gelieferten Informationen?

33

Bestehen neben dem Bund-DIN-Vertrag noch weitere gesonderte Verträge zwischen dem DIN und/oder Organisationen, die zum DIN mittelbar oder unmittelbar gehören, und den Bundesministerien sowie ihren nachgeordneten Behörden?

a) Wenn ja, zwischen welchen Bundesministerien bzw. nachgeordneten Behörden und dem DIN und/oder Organisationen, die zum DIN mittelbar oder unmittelbar gehören, bestehen Verträge?

b) Wenn ja, welche Verträge bestehen pro Bundesministerium und nachgeordneten Behörden?

34

Welches Umsatzvolumen haben die Verträge

a) insgesamt zwischen der Bundesregierung und dem DIN,

b) pro Bundesministerium und nachgeordneten Behörden und dem DIN, c) wie viele Haushaltsmittel wurden 2019 an das DIN überwiesen, und wofür werden die Haushaltsmittel verwendet und d) wie viele Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 für das DIN vorgesehen, und wofür sind die Haushaltmittel im Einzelnen vorgesehen?

35

Liegen der Bundesregierung als Projektmittelgeber die Jahresabschlüsse des DIN vor (wenn ja, bitte die Jahresabschlüsse des DIN, gestaffelt nach Jahresscheiben für die letzten zehn Jahre beifügen)?

36

Reicht das DIN Haushalts- bzw. Finanzpläne bei der Bundesregierung ein, um die nach Bund-DIN-Vertrag ihm zustehende Förderung zu erhalten (wenn ja, bitte die Haushalts- bzw. Finanzpläne des DIN, gestaffelt nach Jahresscheiben für die letzten zehn Jahre, beifügen)?

37

Wie viele Mitglieder hatte das DIN nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2019 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

38

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Mitgliedsbeiträge des DIN, und zahlt die Bundesrepublik Deutschland Mitgliedsbeiträge an das DIN?

39

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorstandsgehälter bei dem DIN?

40

Hat die Bundesregierung als Mitglied des Präsidiums Einblick in weitere Geschäfts- bzw. Jahresberichte des DIN außer den veröffentlichten Geschäftsberichten für die Jahren 2015 und 2016 (https://www.din.de/de/din-und-seine-partner/presse/mitteilungen/73298!solr-search?query=Gesch%C3%A4ftsbericht&submit-btn=Submit; wenn ja, bitte die Geschäfts- bzw. Jahresberichte 2017 bis 2019 des DIN anfügen, sofern online ersichtlich, bitte den Link angeben)?

41

Hat die Bundesregierung als Mitglied des Präsidiums des DIN Einblick in die Jahreshandelsabschlüsse der vier Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften des DIN (wenn ja, bitte die Jahreshandelsabschlüsse der Jahre 2017 bis 2019 anfügen, sofern online ersichtlich, bitte den Link angeben)?

Berlin, den 4. Juni 2020

Christian Lindner und Fraktion

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