Vergabe öffentlicher Aufträge in Zeiten der Corona-Pandemie und der wirtschaftlichen Wiederbelebung
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Dr. Martin Neumann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die öffentliche Hand gehört zu den größten Auftraggebern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Je nach Branche, insbesondere bei Bau und Handwerk, haben Bund, Länder und Kommunen einen erheblichen Anteil an der Auftragsvergabe.
Die Bundesregierung plant mit ihrem am 3. Juni 2020 im Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturprogramm unter anderem Investitionen in Infrastruktur und Bildungseinrichtungen. Ob diese Programme und Maßnahmen ihre Hebelwirkung auf die Konjunktur entfalten können, hängt nach Ansicht der Fragesteller zu großen Teilen an den Vergabeverfahren und deren bürokratischer Ausgestaltung ab. Denn je komplexer und aufwendiger diese sind, umso geringer ist die Chance, dass sich kleine und mittelständische Unternehmen, meist aus der Region der Investition, auf einen solchen Auftrag bewerben.
Ebenfalls wird eine Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren öffentlicher Investitionsprojekte geplant. So soll „etwa durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben“ (Nummer 11) das Vergabesystem beschleunigt werden. Aus Sicht der Fragesteller kann es ohne genügend Planungskapazitäten in den Kommunen und Ämtern zu wenige Aufträge geben, die zu vergeben sind. Denn dann würden auch schnellere Vergabeverfahren wenig nützen. Dieser Flaschenhals muss kurzfristig durch vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren behoben werden. Es darf dabei ebenfalls nicht zu einer Benachteiligung von kleinen und mittelständischen Betrieben führen. Auch diese müssen die Möglichkeit haben, an den Programmen zu partizipieren. Damit die geplante konjunkturstärkende Wirkung so schnell und gezielt wie möglich eintritt, sind Verzögerungen durch verkomplizierte Ausschreibungsverfahren unbedingt zu vermeiden.
Zu Beginn der Corona-Pandemie war des Weiteren in vielen Bereichen der Verwaltung die Arbeit deutlich erschwert. Dies hatte auch negative Auswirkungen auf die Vergabe von Aufträgen und auf die Bearbeitung von Bewerbungen.
Inwieweit hierdurch Nachteile für Unternehmen, aber auch Problemfelder innerhalb der Verwaltung entstanden sind, ist noch nicht abzusehen. Es wird aber nach Ansicht der Fragesteller zunehmend ersichtlich, dass durch solche Verzögerungen die Planungssicherheit der sich bewerbenden Betriebe deutlich gelitten hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Auf welche Höhe sollen nach Planung der Bundesregierung die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben erhöht werden?
Auf welche Länge soll nach Planung der Bundesregierung eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren stattfinden? Wie möchte sie dies auf europäischer Ebene begründen?
Plant die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie und der angestrebten Konjunkturhilfe weitere Vereinfachungen der Vergabeverfahren des Bundes? Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um das System der Vergaben stärker zu digitalisieren? Sind hierfür Mittel insbesondere für Kommunen vorgesehen?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass ähnliche wie die oben beschriebenen Vereinfachungen des Vergabesystems auch in den Bundesländern und Kommunen umgesetzt werden? Welchen Umsetzungsgrad strebt sie hierbei bundesweit an?
Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung aus den Bundesländern bekannt, die eine Vereinfachung von Vergabeverfahren anstreben?
Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung aus der kommunalen Ebene bekannt, die eine Vereinfachung von Vergabeverfahren anstreben? Welche dieser Bestrebungen würde sie als „best-practice“-Projekte bewerten?
Plant die Bundesregierung zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie auch Maßnahmen zur Vereinfachung oder Beschleunigung von Planungsverfahren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie auch Maßnahmen zur Vereinfachung oder Beschleunigung von Genehmigungsverfahren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand ein, der seit 2015 den Unternehmen jährlich zur Erbringung einer Bewerbung öffentlicher Ausschreibungen entstanden ist?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über Fälle, in denen durch die Corona-Pandemie die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verzögert wurde? Wenn ja, welches Investitionsvolumen ist hiervon betroffen?
Wurden im Zuge der Corona-Pandemie öffentliche Ausschreibungen des Bundes zurückgezogen? Wenn ja, welche, und mit welchem Investitionsvolumen?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, das bestehende System der Präqualifizierung im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuweiten? Wenn ja, in welchen Bereichen? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet sie die Anwendbarkeit und Partizipation des Systems der Präqualifizierung in Hinblick auf mittelständische Betriebe?
Wie bewertet sie die Anwendbarkeit und Partizipation des Systems der Präqualifizierung im Hinblick auf kleine Betriebe und Kleinstbetriebe, vor allem im Handwerk?
Lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung Unterschiede in der Anwendbarkeit und Partizipation des Systems der Präqualifizierung zwischen Unternehmen in den Bereichen Bau/Baunebengewerbe und allgemeinen Dienstleistungen (etwa Liefer- und Leistungsbereich) erkennen?
Wie viele akkreditierte Präqualifizierungsstellen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Wie viele Präqualifizierungsverzeichnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (inklusive Bundesländer; bitte auflisten)?
Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung jährlich die Einsparungen an Finanzmitteln und Erfüllungsaufwand teilnehmender Unternehmen durch die Nutzung der Präqualifizierung?
Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung jährlich die Einsparungen an Finanzmitteln und Erfüllungsaufwand teilnehmender Träger der öffentlichen Hand durch die Nutzung der Präqualifizierung?
Was kostet nach Kenntnis der Bundesregierung den jeweiligen Betreiber die Bereitstellung der verschiedenen Präqualifizierungsverzeichnisse?
Welche Preise oder Gebühren müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen im Durchschnitt für die Eintragung in das Präqualifizierungsverzeichnis einmalig und jährlich aufbringen?
Wie viele Unternehmen sind nach Einschätzung der Bundesregierung in den Systemen der Präqualifizierung registriert?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für die Nichtanerkennung von Präqualifizierungszertifikaten?
Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung vergabefremde Kriterien auf Vergabebewerbungen mit Präqualifizierungszertifikaten aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, durch verstärkte Bildung von Fach- und Teillosen durch die Vergabestellen insbesondere kleine Handwerksbetriebe von der Vergabe öffentlicher Aufträge partizipieren zu lassen?