Corona digital bekämpfen – Maßnahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland steht angesichts der SARS-CoV-2-Pandemie vor der größten Herausforderung seit der Flüchtlingskrise.
Am 22. März 2020 beschlossen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder ein umfangreiches Kontaktverbot, „um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/hinweis-einschraenkung-soziale-kontakte.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Insbesondere den Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe, ebenso wie den Supermarktkassierern, den LKW-Fahrern und den vielen anderen, die unser aller täglich Leben weiter aufrechterhalten, ist die Vermeidung solcher Kontakte berufsbedingt unmöglich. Sie sind nach Ansicht der Fragesteller die Helden unseres Alltags. Sie zu schützen und zu unterstützen muss nach Ansicht der Fragesteller gerade zum jetzigen Zeitpunkt ein wesentliches Ziel staatlicher Fürsorge und gesellschaftlicher Solidarität sein.
Die Digitalisierung ist ein gutes Instrument, in gewissem Umfang einen persönlichen Kontakt zu vermeiden oder zusätzliche spezifische Leistungen zu ermöglichen. So können zum Beispiel Familien zuhause bei der digitalen Beantragung von Elterngeld entlastet werden, Menschen in Kurzarbeit können digitale Weiterbildungsangebote nutzen, Jugendliche können durch digitale Museumsinhalte das Lernen zu Hause bereichern, Pflegekräfte und medizinisches Personal können mithilfe telemedizinischer Anwendungen entlastet und geschützt werden.
Die Bundesregierung hatte daher anfangs nach Auffassung der Fragesteller zu Recht die Initiative ergriffen, um 130 ausgewählte kreative Ideen aus dem #WirVsVirus-Hackathon in die Praxis umzusetzen (https://wirvsvirus.org). Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19674 werden derzeit jedoch lediglich 34 Projekte im Rahmen der mittlerweile vier Jahre alten Fördermaßnahme „Software-Sprint“ mit einem Betrag von jeweils maximal 30 000 Eurogefördert (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1225.html). Nach Meinung der Fragesteller wird dieses Engagement in Volumen und Struktur kaum dazu ausreichen, der Ankündigung von Bundeskanzleramtsminister Dr. Helge Braun gerecht zu werden, „Damit ist Deutschland eigentlich so ziemlich das erste Mal ein richtiger digitaler Trendsetter“ (https://slackhq.com/wirvsvirus-macht-deutschland-zum-digitalen-trendsetter).
Auch die finanzielle Unterstützung insbesondere digitaler Aspekte im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets „Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8, im Folgenden: Eckpunktepapier) ist nach Ansicht der Fragesteller grundsätzlich zu begrüßen. Zahlreiche Details sind jedoch kritisch zu hinterfragen. Insbesondere ist der Fokus der Förderung digitaler Maßnahmen im Rahmen des Krisenbewältigungspakets auf die Bereiche Neue Rüstungsprojekte, Kulturbereich, Wälder sowie Digitalpakt Schule einerseits und eine völlige Vernachlässigung der Bereiche Gesundheit und Pflege andererseits nach Meinung der Fragesteller willkürlich und in keiner Weise nachzuvollziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Aus welchen Gründen wurden Ausgaben für das Gesundheits- und Pflegewesen lediglich im Zukunftspaket und nicht auch im Krisenbewältigungspaket angesetzt?
Wie soll das geplante vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren (Nummer 9 des Eckpunktepapiers) im Detail ausgestaltet sein, mit dem Unternehmensinsolvenzen vermieden werden sollen?
Falls noch kein detailliertes Konzept vorliegt, welches sind die vier wesentlichen Eckpunkte des Verfahrens?
Welche „Bereiche“ (Nummer 10 des Eckpunktepapiers) wurden hinsichtlich der Möglichkeit vorgezogener Aufträge und Investitionen insbesondere im Hinblick auf Digitalisierungsvorhaben bislang geprüft?
a) Wann wird die Prüfung der Bereiche abgeschlossen sein?
b) Wurden die genannten Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, in Sicherheitsprojekten sowie neuen Rüstungsprojekten mit hohem deutschem Wertschöpfungsanteil ohne Prüfung als Ziele definiert?
c) Aus welchen Gründen wurden im Rahmen der Corona-Krise insbesondere Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschem Wertschöpfungsanteil als Investitionsziele ausgewählt?
d) Um Sicherheitsprojekte in welchen Bereichen handelt es sich im Einzelnen, z. B. IT-Sicherheit, biologische Sicherheit, KRITIS-Sicherheit (KRITIS = Kritische Infrastrukturen), Strafverfolgung, Grenzsicherheit und andere?
e) Wie will die Bundesregierung bei der Vorziehung von Digitalisierungsvorhaben mit dem IT-Fachkräftemangel umgehen, sollen IT-Fachkräfte von anderen Projekten abgezogen, neu eingestellt oder über Dienstleister herangezogen werden?
Welcher Anteil der angekündigten 1 Mrd. Euro des Programms zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich (Nummer 16 des Eckpunktepapiers) ist für die Förderung „digitaler Angebote“ vorgesehen?
a) Werden dadurch die Maßnahmen der Digitalstrategie der Bundesregierung aufgestockt, oder handelt es sich um zusätzliche Projekte und Angebote?
b) Nach welchen Kriterien wird die Förderung durch welches Ressort gewährt?
c) Aus welchen Gründen ergeben sich aufgrund der Corona-Krise „Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten“ im Kulturbereich?
Welcher Anteil der angekündigten 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder (Nummer 17 des Eckpunktepapiers) ist für die Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft eingeplant?
a) Für welche konkreten Projekte oder Themen soll die Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft eingesetzt werden?
b) Welche unmittelbaren Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen Forstwirtschaft und Corona-Krise?
Inwieweit wird eSport bei der Aufstockung des „Investitionsplans Sportstätten“ (Nummer 23 des Eckpunktepapiers) von 110 Mio. Euro auf 260 Mio. Euro berücksichtigt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zur zusätzlichen Förderung des Digitalpakts Schule in den Katalog der förderfähigen Investitionen aufzunehmen (Nummer 28 des Eckpunktepapiers)?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zur zusätzlichen Förderung der Ausbildung und Finanzierung der IT-Administratoren an Schulen zu ergreifen für den Fall, dass die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte nicht verstärken?
b) Wie hoch muss aus Sicht der Bundesregierung die Verstärkung der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte durch die Länder ausfallen, um die zusätzliche Förderung der Ausbildung und Finanzierung der IT-Administratoren an Schulen durch den Bund in Anspruch nehmen zu können?
Welche unmittelbaren Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der projektbezogenen Forschung im Rahmen des SINTEG-Programms (SINTEG = Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende) sowie Reallaboren der Energiewende einerseits (Nummer 34 des Eckpunktepapiers) und der Corona-Krise andererseits?
Welcher Anteil der angekündigten 1 Mrd. Euro für die Förderung der Schifffahrt (Nummer 35k des Eckpunktepapiers) ist für die Einrichtung zusätzlicher digitaler Testfelder vorgesehen?
a) Für welche konkreten Forschungsprojekte oder Forschungsthemen sollen die digitalen Testfelder eingerichtet werden?
b) Welche unmittelbaren Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen Schifffahrt und Corona-Krise?
In welcher Form wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die angekündigten Expertendiskussionen zur Registermodernisierung (Nummer 40 des Eckpunktepapiers) involviert?
Welche technischen und datenschutzrelevanten Hürden sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Einführung einer einheitlichen Identifier?
Für welche konkreten Maßnahmen der Beschleunigung und der flächendeckenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Nummer 41 des Eckpunktepapiers) sollen die angekündigten 3 Mrd. Euro im Einzelnen eingesetzt werden?
a) Nach welchem Verteilungsschlüssel sollen die angekündigten 3 Mrd. Euro ausgezahlt werden?
b) In welchem Ausmaß verspricht sich die Bundesregierung eine Beschleunigung und größere flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch diese zusätzlichen angekündigten 3 Mrd. Euro?
Welche konkreten Umsetzungsziele sind mit den Investitionen des „Digitalisierungsschubs“ (Nummer 42 des Eckpunktepapiers) mit einem angekündigten Finanzbedarf in Höhe von 1 Mrd. Euro verbunden?
a) Sind diese Mittel ausschließlich für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vorgesehen oder auch für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung?
b) Welcher Anteil der angekündigten 1 Mrd. Euro ist für die Förderung der Digitalisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen vorgesehen?
c) Welcher Anteil der angekündigten 1 Mrd. Euro entfällt auf die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter?
d) Welches Ressort koordiniert und kontrolliert die Investitionen des „Digitalisierungsschubs“?
Handelt es sich bei dem Finanzbedarf in Höhe von 2 Mrd. Euro für die Förderung Künstlicher Intelligenz (Nummer 43 des Eckpunktepapiers) um zusätzliche Mittel oder um bloße Umschichtungen im Bundeshaushalt?
Aus welchen Titeln wurden diese Mittel umgeschichtet?
Handelt es sich bei dem Finanzbedarf in Höhe von 2 Mrd. Euro für die Förderung von Quantentechnologien (Nummer 44 des Eckpunktepapiers) um zusätzliche Mittel oder um bloße Umschichtungen im Bundeshaushalt?
Aus welchen Titeln wurden diese Mittel umgeschichtet?
Handelt es sich bei dem Finanzbedarf in Höhe von 2 Mrd. Euro für die Förderung der zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G (Nummer 45 des Eckpunktepapiers) um zusätzliche Mittel oder um bloße Umschichtungen im Bundeshaushalt?
a) Aus welchen Titeln wurden diese Mittel umgeschichtet?
b) Welcher Anteil der angekündigten 2 Mrd. Euro ist für die Förderung von 5G vorgesehen?
c) Welche weiteren regulatorischen Maßnahmen sollen zusätzlich zur Verbesserung der Interoperabilität von Netzkomponenten geprüft werden?
Wie genau plant die Bundesregierung, nun das Fördersystem für den Glasfaser-Breitbandausbau (Nummer 46 des Eckpunktepapiers) zu entbürokratisieren, nachdem dies nach Auffassung der Fragesteller bereits mehrfach gescheitert ist?
a) Mittel in welcher Höhe plant die Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des Fördersystems für den Glasfaser-Breitbandausbau ein?
b) Aus welchen Gründen wurde im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bislang kein Finanzbedarf dafür definiert?
Wie wurde der Finanzbedarf in Höhe von 5 Mrd. Euro zum Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes (Nummer 47 des Eckpunktepapiers) in ganz Deutschland bis zum Jahr 2025 durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes kalkuliert?
a) Handelt es sich bei dem Finanzbedarf in Höhe von 5 Mrd. Euro um zusätzliche Mittel oder um bloße Umschichtungen im Bundeshaushalt? Aus welchen Titeln wurden diese Mittel umgeschichtet?
b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die privaten Mobilfunkbetreiber in manchen Bereichen ihre Ausbauverpflichtungen nicht erfüllen? Wenn ja, in welchem Umfang?
c) Aus welchen Gründen wurde die Flächendeckung nicht bereits im Rahmen der 5G-Lizensierung beauflagt, anstelle der nun beabsichtigten Teilfinanzierung aus Steuermitteln?
Welche Projekte in Städten und Gemeinden sind bei der Förderung im Programm „Smart City“ (Nummer48 des Eckpunktepapiers) bisher nicht „zum Zuge gekommen“ (bitte die entsprechenden Projekte bzw. Förderanträge sowie die jeweiligen Projekt- bzw. Antragsziele auflisten)?
a) Aus welchen Gründen sind die angedachten Projekte bzw. Anträge bisher nicht „zum Zuge gekommen“?
b) Wie wurde der Finanzbedarf in Höhe von 0,5 Mrd. Euro kalkuliert?
Wie wurde der Finanzbedarf in Höhe von 0,5 Mrd. Euro für den Aufbau eines Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr (Nummer 49 des Eckpunktepapiers) kalkuliert?
a) Welche Finanzbedarfe sollen für die bereits bestehenden Einrichtungen der Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr im künftigen Bundeshaushalt budgetiert werden (bitte nach Einrichtung aufschlüsseln)?
b) Wie soll sich das Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung von den weiteren Einrichtungen der Bundeswehr im Bereich der Digitalisierungs- und Technologieforschung inhaltlich und organisatorisch abgrenzen?
c) Bis wann soll der Aufbau des Zentrums abgeschlossen ein, und wo soll das Zentrum angesiedelt werden?
d) Wie viele Personalstellen soll das Zentrum beinhalten, und wie soll eine Kannibalisierung anderer Einrichtungen bei der Besetzung mit IT-Fachkräften vermieden werden?
e) Was konkret versteht die Bundesregierung unter „die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovation für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben“?
f) Gibt es bereits erste konkrete Projektideen, und wenn ja welche?
g) Inwieweit sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) oder andere Ressorts in den Aufbau des Zentrums eingebunden?
h) Welche unmittelbaren Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr und der Corona-Krise?
Welcher Anteil der angekündigten 4 Mrd. Euro zur Stärkung des Gesundheitswesens (Nummer 50 des Eckpunktepapiers) ist für das Förderprogramm für die technische und digitale Auf- und Ausrüstung der Gesundheitsämter vorgesehen?
a) Für welchen Zeitraum ist die Förderdauer des Programms geplant?
b) Durch wen, in welcher Form und bis wann soll die „Muster-Ausstattung“ für Digitales vereinbart werden?
c) Wird durch das Förderprogramm auch die angekündigte Konzeptersteller unterstützt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18831), wie auf Basis der bisher geleisteten Vorarbeiten zum Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) in wenigen Wochen die elektronische Meldung von SARS-CoV-2-Erregernachweisen vom Labor an die Gesundheitsämter als erste Ausbaustufe von DEMIS umgesetzt werden kann, und wenn nein, warum nicht?
d) Kann durch das Förderprogramm die Fertigstellung des DEMIS-Systems weiter beschleunigt werden, z. B. durch eine bessere Verfügbarkeit personeller Ressourcen im IT-Bereich (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18831)?
e) Kann durch das Förderprogramm die Fertigstellung des DEMIS-Systems weiter beschleunigt werden, z. B. durch die Vergabe von Hosting-Dienstleistungen an externe Dienstleister (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18831)?
f) Wie hoch ist der Anteil der SARS-CoV-2-Erregernachweise, die derzeit elektronisch von den Laboren zu den Gesundheitsämtern übermittelt werden?
Wie wurde der Finanzbedarf in Höhe von 4 Mrd. Euro für die Investitionen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ (Nummer 51 des Eckpunktepapiers) kalkuliert?
a) Welcher Anteil der angekündigten 4 Mrd. Euro ist für die Förderung einer besseren digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser vorgesehen?
b) Welcher Anteil der angekündigten 4 Mrd. Euro ist für Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens vorgesehen?