Versäumnisse in der behördlichen Aufsicht der Firma Wirecard AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Jörn König, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Firma Wirecard AG aus Aschheim bei München hat nach Auffassung der Fragesteller für einen der auch international größten Finanzskandale gesorgt. Auch durch die nach Auffassung der Fragesteller unzureichende Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist dem Finanzstandort Deutschland sowie auch den vielen Privatanlegern erheblicher Schaden entstanden. Der Wirecard-Skandal reiht sich ferner in zahlreiche Skandale rund um P&R, Prokon, S&K, Cum-Ex-, Cum-Cum- und Cum-Fake-Geschäfte ein, bei denen die BaFin nach Auffassung der Fragesteller ebenfalls nicht schnell genug reagierte. Strukturelle, inhaltliche und personelle Reformen der Finanzmarktaufsicht in Deutschland sind daher nach Auffassung der Fragesteller unumgänglich.
Das seit dem September 2018 dem Deutschen Aktienindex (DAX) zugehörige Unternehmen Wirecard AG gab im Rahmen der mehrfach verschobenen (https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/zahlungsabwickler-wirecard-legt-mehrfach-verschobene-bilanz-vor-8984976) Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschluss 2019 am 18. Juni 2020 bekannt, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. Euro noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise durch den Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH zu erlangen waren. Ferner seien dem Abschlussprüfer unrichtige Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt worden (https://ir.wirecard.de/websites/wirecard/German/5110/nachrichtendetail.html?newsID=1984119&fromID=5000).
Am 22. Juni 2020 teilte das Unternehmen ferner mit, dass die bisher ausgewiesenen Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestünden. Ferner sei fraglich, ob, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang das dem Treuhandvermögen zugrunde liegende Drittpartnergeschäft tatsächlich zugunsten der Gesellschaft geführt wurde, sodass mögliche Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse vorangegangener Geschäftsjahre nicht ausgeschlossen werden könnten (https://ir.wirecard.de/websites/wirecard/German/5110/nachrichtendetail.html?newsID=1985595&fromID=5000).
In der Folge brach der Aktienkurs des Unternehmens zeitweise um ca. 97 Prozent ein (vgl. https://kurse.boerse.ard.de/ard/kurse_einzelkurs_uebersicht.htn?i=109034), der frühere CEO (Chief Executive Officer, Geschäftsführer) wurde kurzzeitig verhaftet und ein früheres verantwortliches Vorstandsmitglied ist Medienberichten zufolge auf den Philippinen untergetaucht, wo die fiktiven Treuhandkonten angeblich angelegt waren (https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ex-wirecard-vorstand-marsalek-auf-den-philippinen-gesucht-a-1335a64c-2493-4c06-9a63-de087edafc26). Am 25. Juni 2020 stellte das Unternehmen beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (https://ir.wirecard.de/websites/wirecard/German/5110/nachrichtendetail.html?newsID=1988249&fromID=5000).
Bereits zuvor hatte es zahlreiche Berichte über bilanzielle Unregelmäßigkeiten des Zahlungsdienstleisters gegeben, darunter insbesondere in der englischen Wirtschaftszeitung „Financial Times“ (https://www.ft.com/content/03a5e318-2479-11e9-8ce6-5db4543da632; https://www.ft.com/content/f6e8a58a-2b93-11e9-88a4-c32129756dd8; https://www.ft.com/content/79f23db0-260d-11e9-8ce6-5db4543da632), die bis in das Jahr 2008 zurückreichen. Für diese Unregelmäßigkeiten wurde insbesondere das für das Asiengeschäft verantwortliche Tochterunternehmen der Wirecard AG in Singapur verantwortlich gemacht.
Dadurch kam es im Januar 2019 zu Spekulationen über Kursmanipulationen, die im Zusammenhang mit Leerverkäufen ausländischer Spekulanten standen, denen sich das Unternehmen bereits in den Jahren 2008 und 2016 ausgesetzt sah. In der Folge kam es zum ersten und bislang einzigen Leerverkaufsverbot für die Aktien eines einzelnen Unternehmens durch die BaFin, da die Behörde bereits damals „eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland“ sah (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_190218_leerverkaufsmasse.html). Am 15. April 2019 sprach die BaFin daraufhin Geldbußen in Höhe von 1,52 Mio. Euro gegen die Wirecard AG aus, weil „der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 der Öffentlichkeit teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurde“ (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_neu_124_WpHG/meldung_190923_wirecard_ag_geldbussen.html). Weitere Sanktionen sind der Internetseite der BaFin nicht zu entnehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Mit welchen Maßnahmen im Einzelnen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit im Zusammenhang mit der Firma Wirecard AG, deren Tochterunternehmen sowie aktuellen und früheren Vorstandsmitgliedern aktiv, und welche Tatbestände sind dadurch im Einzelnen betroffen?
Welche Verfahren sind derzeit bei Staatsanwaltschaften gegen die Firma Wirecard AG, deren Tochterunternehmen sowie aktuelle und frühere Vorstandsmitglieder anhängig, und welche Tatbestände sind dadurch im Einzelnen betroffen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die bisherige Ermittlungsarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den zahlreichen Vorwürfen hinsichtlich der Bilanzierungspraktiken der Wirecard AG seit dem Jahr 2008 als angemessen an?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die bisherige Außenkommunikation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Wirecard-Skandals als angemessen an?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die bisherigen regulatorischen Eingriffe und Sanktionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Wirecard-Skandals als angemessen an?
Welche Informationen wurden von Seiten der BaFin zu welchem Zeitpunkt an welche Verantwortlichen innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zugestellt?
a) Welche Gespräche fanden zwischen BaFin und BMF zur Wirecard AG und deren Tochterunternehmen seit dem Jahr 2016 statt, und welche Themen im Einzelnen waren Gegenstand der Gespräche?
b) Welche Absprachen gab es zwischen BaFin und BMF zur Wirecard AG und deren Tochterunternehmen seit dem Jahr 2016, und welche Handlungsanweisungen wurden von Seiten des BMF ausgesprochen?
Auf welche konkreten Fehler (bitte einzeln auflisten) bezieht sich der Bundesminister der FInanzen Olaf Scholz bei seiner Aussage „Die BaFin hat eigene Fehler bereits eingeräumt, sie müssen schleunigst identifiziert und abgestellt werden“ (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/wirecard-olaf-scholz-ruegt-wirtschaftspruefer-und-aufsichtsbehoerden-16828701.html)?
a) Welche Maßnahmen hat das BMF bereits eingeleitet, um diese Fehler „schleunigst zu identifizieren“, und welche Ergebnisse verspricht sich der Bundesfinanzminister von einer Identifizierung bereits eingeräumter Fehler?
b) Welche Maßnahmen hat das BMF bereits eingeleitet, um diese Fehler „schleunigst abzustellen“, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
c) Welche konkreten Planungen im BMF oder in der BaFin gibt es bereits, um wie von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt, „unsere regulatorischen Vorschriften zu ändern, um auch komplexe Unternehmensgeflechte flächendeckend, zeitnah und schnell überwachen zu können“ (ebd.)?
d) Welche zusätzlichen Informationen begründeten die obige Kritik an der BaFin, der Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Tag zuvor noch bescheinigt hatte, „Ich denke, die Aufsichtsbehörden haben sehr hart gearbeitet“ (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bilanzskandal-wirecard-wird-zum-problem-fuer-die-bundesregierung/25942500.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des BaFin-Präsidenten, Private und öffentliche Institutionen, inklusive seiner eigenen Behörde, hätten versagt, weil ihre Maßnahmen bei Wirecard nicht effektiv genug gewesen seien (wörtlich zitiert: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirecard-bafin-chef-felix-hufeld-raeumt-fehler-ein-16826872.html)?
a) Auf welche Maßnahmen im Einzelnen bezieht sich der BaFin-Präsident bei seiner Aussage?
b) Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung die nicht ausreichende Effektivität der Maßnahmen?
Woran ist die Medienberichten (https://www.manager-magazin.de/lifestyle/artikel/wirecard-ag-finanzaufsicht-bafin-versagte-desaster-fuer-chef-felix-hufeld-a-1307901.html) zufolge geplante komplette Beaufsichtigung des Mutterkonzerns Wirecard AG durch die BaFin im Gegensatz zur bloßen Beaufsichtigung des Tochterunternehmens Wirecard Bank AG im Nachgang des KPMG-Berichtes (KPMD = Kriminalpolizeilicher Meldedienst) bislang gescheitert?
a) Welche Verhandlungen dazu gab es mit der Bezirksregierung Niederbayern, und welche Positionen vertraten die einzelnen Verhandlungspartner?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die komplette Beaufsichtigung des Mutterkonzerns Wirecard AG durch die BaFin zeitnah noch umzusetzen, insbesondere vor dem Hintergrund des gestellten Insolvenzantrages (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie ist die laut Medienberichten derzeitige „besondere Aufsicht“ der Wirecard AG durch die BaFin im Einzelnen ausgestaltet (https://www.manager-magazin.de/lifestyle/artikel/wirecard-ag-finanzaufsicht-bafin-versagte-desaster-fuer-chef-felix-hufeld-a-1307901.html)?
a) Welche besonderen organisatorischen Vorkehrungen innerhalb der BaFin wurden dafür getroffen, und welche Referate der BaFin sind daran beteiligt?
b) Welche besonderen Abläufe innerhalb der BaFin wurden dafür eingerichtet?
c) Welche personellen und zeitlichen Vorkehrungen innerhalb der BaFin wurden dafür getroffen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit Hilfe regulatorischer Reformen zukünftig auch Konzernstrukturen in Form von Muttergesellschaften von Banken-Tochterunternehmen beaufsichtigen und sanktionieren zu können?
Wie stellt die BaFin derzeit sicher, dass Gelder der Wirecard Bank AG nicht unsachgemäß zur Muttergesellschaft Wirecard AG abfließen?
Sieht es die Bundesregierung aufgrund des Wirecard-Skandals als notwendig an, an der Digitalisierungsstrategie der BaFin Änderungen vorzunehmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Sieht es die Bundesregierung aufgrund des Wirecard-Skandals als notwendig an, an den Rechtsgrundlagen, Organisationsstrukturen oder der Personalstellenausstattung der BaFin Änderungen vorzunehmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Sieht es die Bundesregierung aufgrund des Wirecard-Skandals als notwendig an, an den Rechtsgrundlagen für die Arbeit von Abschlussprüfern Änderungen vorzunehmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Sieht es die Bundesregierung aufgrund des Wirecard-Skandals als notwendig an, an den Rechtsgrundlagen für die Arbeit von Aufsichtsräten Änderungen vorzunehmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Sieht es die Bundesregierung aufgrund des Wirecard-Skandals als notwendig an, an den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie am Aktiengesetz Änderungen vorzunehmen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Sieht es die Bundesregierung aufgrund des Wirecard-Skandals als notwendig an, an den Rechtsgrundlagen für sogenannte Acquirer im Zahlungsverkehr Änderungen vorzunehmen, insbesondere für solche Acquirer, die über Drittbanken in Ländern aktiv sind, in denen sie nicht über eine eigene Acquiring-Lizenz verfügen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Hat, und wenn ja, inwieweit, die BaFin mit Börsenaufsichtsbehörden der Länder im Rahmen des Wirecard-Skandals kooperiert, und welche Probleme ergaben sich bei der Zusammenarbeit?
Stehen die BaFin oder andere Bundesbehörden in Kontakt mit philippinischen Behörden im Zusammenhang mit der Wirecard AG, und welche Tatbestände werden dabei im Einzelnen untersucht?
Stehen die BaFin oder andere Bundesbehörden in Kontakt mit Behörden in Singapur im Zusammenhang mit der Wirecard AG, und wenn ja, welche Tatbestände werden dabei im Einzelnen untersucht (https://boerse.ard.de/aktien/wirecard-kein-testat-in-singapur100.html)?
a) Wenn ja, in welcher Form haben Bundesbehörden bislang mit den Behörden in Singapur in diesem Zusammenhang kooperiert?
b) Aus welchen Gründen sind die seit über einem Jahr laufenden Ermittlungen gegen einen früheren asiatischen Mitarbeiter von Wirecard noch nicht abgeschlossen?
c) Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen hatte die BaFin nach dem ausbleibenden Testat für die Jahresbilanz 2017 der Singapur-Tochter von Wirecard gezogen bzw. ergriffen?
d) Wie bewertet die BaFin die Aussage des Abschlussprüfers Ernst & Young (EY), „keine ausreichenden Erklärungen für bestimmte Buchhaltungsunterlagen und Transaktionen erhalten zu haben“, und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen ergaben sich daraus für die BaFin (ebd.)?
e) Hält die Bundesregierung die Erklärung von EY für plausibel, die Probleme bei der Bilanzpr��fung der Tochter in Singapur seien unter anderem auf die Untersuchungen der Finanzaufsicht CAD in Singapur zu Bilanzfälschungsvorwürfen der britischen Zeitung „Financial Times“ zurückzuführen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung (ebd.)?
f) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem ausbleibenden Testat für die Jahresbilanz 2017 der Singapur-Tochter von Wirecard (ebd.) und den vermutlich inexistenten Treuhandkonten auf den Philippinen (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ex-wirecard-vorstand-marsalek-auf-den-philippinen-gesucht-a-1335a64c-2493-4c06-9a63-de087edafc26)?
Liegen dem Bundesnachrichtendienst Kenntnisse über die Wirecard AG, ihre internationalen Aktivitäten sowie ihre internationalen Geschäftspartner vor, die im Zusammenhang mit den nicht vorhandenen Treuhandkonten stehen, und wenn ja, welche sind dies?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Zielfahnder des Bundeskriminalamtes auf das flüchtige ehemalige Vorstandsmitglied Jan Marsalek (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) anzusetzen, um zur weiteren Aufklärung der Vorwürfe und eventuell zur Wiederbeschaffung von Firmenwerten beizutragen?
Liegen der BaFin bzw. der Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich eines möglichen verbotenen Insiderhandels im Falle von Wirecard, und insbesondere im Zusammenhang mit Anteilsverkäufen des ehemaligen CEOs Markus Braun vor (https://www.n-tv.de/wirtschaft/So-wild-zockte-der-Wirecard-Chef-im-Crash-article21868995.html)?
Welche konkreten Maßnahmen wird das, Medienberichten zufolge, sich im Bundesministerium der Finanzen in Arbeit befindliche Konzept bezüglich der Arbeitsweise der BaFin beinhalten, und wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen (https://www.finews.ch/news/finanzplatz/41862-wirecard-bafin-eu-esma)?