Vergabepraxis der Corona-Soforthilfen
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Corona-Soforthilfen des Bundes wurden gemeinsam mit ihren jeweiligen Programmen über die Länder ausgezahlt. Hier gab es Unterschiede: In Baden-Württemberg beispielsweise mussten die Anträge über ein IHK-Portal (IHK = Industrie- und Handelskammer) persönlich unterschrieben und mit eidesstattlicher Erklärung hochgeladen werden, wurden dann bei der IHK überprüft (wobei bereits ein Drittel an die Antragsteller zurückgesandt wurde und unter persönlicher Beratung seitens der IHK fehlende Dokumente etc. ergänzt wurden), und anschließend vor der Auszahlung von der L-Bank ein weiteres Mal unabhängig geprüft. Demgegenüber gibt es laut Medienberichten innerhalb der Bundesregierung Befürchtungen, dass im Land Berlin Soforthilfen durch eine zu lasche Vergabepraxis in großer Höhe an Unberechtigte ausgezahlt wurden (https://www.tagesspiegel.de/politik/zu-lasche-vergabepraxis-bei-soforthilfen-bund-fuerchtet-grossen-corona-betrug-in-berlin/25895404.html). Den Angaben nach hat der beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Dr. Ulrich Nußbaum einen Brandbrief an die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geschrieben, in dem er dementsprechende Rückzahlungen durch das Land an den Bund androhte.
Demgegenüber antwortete die Bundesregierung jedoch auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, sie gehe davon aus, dass die Länder das Corona-Soforthilfeprogramm ordnungsgemäß durchführen und die Anträge auf das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen geprüft würden. Daten über unberechtigte (und bewilligte) Anträge lägen ihr nicht vor (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19712).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welches Datum trägt der eingangs erwähnte Brandbrief der Bundesregierung, respektive Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaums, an den Senat von Berlin, sofern ein solcher existiert?
a) Welches Aktenzeichen trägt dieser Brief?
b) Wie lautet der konkrete Wortlaut?
c) Gab es eine schriftliche Reaktion des Senats von Berlin, und wenn ja, wie ist deren Wortlaut?
d) Gab es daraufhin weiteren Schriftverkehr, und wenn ja, wie ist dessen Wortlaut?
Welche Standards der Betrugsprävention bei den Soforthilfen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern?
Seit wann liegen der Bundesregierung Hinweise über unberechtigte Vergaben der Soforthilfen vor, die dazu geführt haben, dass sie sich mutmaßlich an den Senat von Berlin gewandt hat?
Wie lauten die Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise, die die Bundesregierung mit den Ländern geschlossen hat, in Bezug auf die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Soforthilfen?
Wie genau kann der Bund die Einhaltung dieser Vereinbarungen zur Betrugsprävention überprüfen?
a) Gibt es ständige gemeinsame Stäbe?
b) Kann der Bund laut diesen Vereinbarungen im laufenden Verfahren Änderungen an der Prüfungspraxis durchsetzen?
c) Sind die Länder verpflichtet, den Bund laufend zu unterrichten, insbesondere über den aktuellen Stand der Anträge auf Bundesmittel?
d) Hat die Bundesregierung alle ihr laut Verwaltungsvereinbarung zustehenden Möglichkeiten zur Überprüfung ausgenutzt?
Sind die Antragsformulare gemäß den Verwaltungsvereinbarungen in allen Ländern gleich auszugestalten?
Kann die Bundesregierung Änderungen an der Praxis der Bewilligungsstellen, weitere Nachweise und Informationen bei Zweifeln an der Antragsberechtigung anzufordern, verlangen?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder bereits damit begonnen, unberechtigt ausgezahlte Soforthilfen zurückzufordern?
a) In welchen Ländern ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung bereits angelaufen?
b) Wie genau können sich Bundes- und Länderbehörden hierbei gegenseitig Amtshilfe geben?
Kann die Bundesregierung eine dahin gehende Änderung der Verwaltungsvereinbarungen erwirken, dass die Finanzämter rückwirkende Prüfungen der Antragsberechtigung durchführen können, und wird die Bundesregierung dies tun?
Wie viele Strafanzeigen wegen Verstößen gegen § 264 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder andere einschlägige Strafgesetze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erstattet, und wie viele Ermittlungsverfahren wurden daraufhin eingeleitet?
Wie viele weitere Verdachtsfälle, u. a. der Financial Intelligence Unit des Zolls, an die Strafverfolgungsbehörden liegen vor?
Trifft es zu, dass es – wie die Fragesteller erfahren haben – Gespräche zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bundesregierung zur Vergabepraxis gegeben hat, und wenn ja, hat der Bundesrechnungshof hierbei darauf hingewiesen, die Qualität der Bewilligungspraxis im Land Berlin stärker zu kontrollieren?
Trifft es zu, dass – wie die Fragesteller erfahren haben – die Bundesregierung plant, für die Beantragung der Überbrückungshilfen nun ein einheitliches Bundesportal aufzubauen?
a) Wenn ja, aus welchen Überlegungen heraus sollen die Überbrückungshilfen nun abweichend von den Soforthilfen nicht mehr durch die Länder ausgezahlt werden?
b) Wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitung und der weitere Zeitplan?
c) Wenn ja, trifft es zu, dass die Beantragung nur durch einen Steuerberater erfolgen können soll?
Wie ist der Stand bei der Auszahlung der Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, die ebenfalls über ein einheitliches Bundesportal beantragt werden können?
a) Seit wann ist die Beantragung möglich?
b) Wie viele Anträge sind bislang eingegangen?
c) Wie viele Entschädigungen in welcher Höhe sind bereits ausgezahlt worden?
Warum informierte die Bundesregierung die Antragssteller und die Öffentlichkeit erst am 26. Mai 2020 darüber, dass die Beratungsförderung für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits am 16. April 2020 ausgesetzt worden war (vgl. Ausschussdrucksache 19(9)675, Schriftbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Beratungsförderung für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen durch das BAFA)?
Wie viele Anträge in welcher Höhe für eine Beratungsförderung für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen durch das BAFA wurden in diesem Zeitraum neu gestellt?
Inwiefern war die Entscheidung der Bundesregierung, keine Kostenbeteiligung der Unternehmen im Zuge der Beratungsförderung für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen vorzuschreiben, nach Kenntnis der Bundesregierung ausschlaggebend für die große Zahl der Anfragen und auch für den Missbrauch des Programms durch einzelne unseriöse Unternehmensberatungen (siehe: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/corona-hilfe-betrug-unternehmen-1.4907504)?