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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Trinkwassernotbrunnen in Thüringen

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.07.2020

Aktualisiert

04.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2101313.07.2020

Trinkwassernotbrunnen in Thüringen

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde die Trinkwassernotversorgung in Deutschland ursprünglich für den Verteidigungsfall konzipiert (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/Zivilschutztechnik/Trinkwasser-Notbr_Zeitschrift-bbr.html). Allerdings können auch außerhalb dieses als eher unwahrscheinlich bewerteten Szenarios Notstände in der Wasserversorgung entstehen. Heute wird die Trinkwassernotversorgung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe umgesetzt. Rechtsgrundlage ist das Wassersicherstellungsgesetz.

„Aufgabe der Trinkwasser-Notversorgung ist die Bereitstellung von Trinkwasser für die von einer Katastrophe betroffene Bevölkerung über derzeit etwa 4.800 leitungsunabhängige Einzelbrunnen. Dort kann sich die Bevölkerung mit Hilfe von Behältern selbstständig mit Wasser an den Gruppenzapfstellen versorgen“ (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/Zivilschutztechnik/Trinkwasser-Notbr_Zeitschrift-bbr.pdf;jsessionid=9EE955D86D0DE95919049C80BAAE0623.1_cid355?__blob=publicationFile, S. 2). Falls die öffentliche Wasserversorgung also nicht mehr in der Lage sein sollte, Wasser zu liefern, kann an diesen Stellen eine Grundversorgung sichergestellt werden.

Das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstellt daher gemeinsam mit den Ländern eine entsprechende Planung. Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden in Thüringen insgesamt zehn Städte ausgewählt, in denen vorrangig eine Trinkwassernotversorgung eingerichtet worden ist bzw. noch eingerichtet werden soll, teilt die Stadt Weimar auf Drucksache 2020/086/F mit.

Nach Auskunft der Stadt Weimar (s. o.) hat diese auf Anordnung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Planung zur Trinkwassernotversorgung in Auftrag gegeben, die im Jahr 2012 vom Thüringer Landesverwaltungsamt fachlich bestätigt worden sei (ebd.). Die Planung sieht 21 Brunnen vor, die für eine Notversorgung ertüchtigt werden können. Davon handelt es sich bei sieben Brunnen um Neubohrungen. Die Lage der Brunnen ist eingemessen und der Unteren Wasserbehörde bekannt.

Die Umsetzung der Planungen hängt jedoch laut der Stadt Weimar von der Finanzierung durch den Bund ab. Bislang wurde der Stadt Weimar keine Umsetzung avisiert. Über die Priorisierung der Ertüchtigung der Trinkwassernotversorgung im gesamten Bundesgebiet entscheidet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung bei?

2

In welchen Städten und Kommunen in Thüringen soll die Trinkwassernotversorgung vorrangig sichergestellt werden?

3

In welcher Höhe stehen bzw. standen seit dem Jahr 2012 Mittel zur Ertüchtigung oder Bohrung von Trinkwassernotbrunnen in Thüringen zur Verfügung (bitte nach Jahren auflisten)?

4

Wie viele und welche Trinkwassernotbrunnen wurden in Thüringen seit dem Jahr 2010 ertüchtigt bzw. gebohrt (bitte einzeln auflisten), und wie hoch war jeweils der finanzielle Aufwand (bitte einzeln auflisten)?

5

Wie viele und welche Trinkwassernotbrunnen in welchen Orten müssen in Thüringen noch ertüchtigt bzw. gebohrt werden, um eine umfassende Trinkwassernotversorgung der Thüringer Bürger zu gewährleisten?

6

Welche Planungen bezüglich der Ertüchtigung bzw. Bohrung von Trinkwassernotbrunnen in Thüringen liegen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe für die kommenden zehn Jahre vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Wann wird in Thüringen eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwassernotbrunnen möglich sein (vgl. noch fehlende Brunnen lt. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 6. Juli 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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