Alternative Softwareangebote zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Coronakrise
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ein Erfurter Softwareentwickler hat, wie die „BILD-Zeitung“ am 13. Juni 2020 berichtete (Bild-Zeitung vom 13. Juni 2020, S. 9: Entwickelt in vier Wochen – Corona-Tracking-App made in Erfurt), innerhalb kürzester Zeit eine Nachverfolgungsapplikation entwickelt und bereits am 6. Mai 2020 die Bundesregierung über sein Konzept informiert. Dieser legte laut eigenen Aussagen Wert auf Einfachheit und maximale Sicherheit der Anwendung. Er informierte die Fragesteller darüber, dass die Kosten der von ihm entwickelten Applikation mit 200 000 Euro plus 5 000 Euro monatlich deutlich unter jenen der Anwendung liegen, die von der Bundesregierung bevorzugt wurde. Der Softwareentwickler machte weiterhin deutlich, dass die von ihm entwickelte Anwendung neben den deutlich geringeren Kosten auch eine Reihe weiterer Vorteile gegenüber der letztendlich favorisierten Anwendung habe, wie etwa die Funktionalität für ältere Geräte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Zu welchem Zeitpunkt und wie erfuhr die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) von der Anwendung, die durch den Erfurter Informatiker entwickelt wurde?
Wie ging die Bundesregierung mit der Information, die der Erfurter Softwareentwickler zur Verfügung stellte, um?
Erfolgte, und wenn ja, inwieweit, und zu welchem Zeitpunkt durch wen, eine Kontaktaufnahme mit dem Entwickler?
Welche weiteren Softwareprojekte zur Nachverfolgung von Kontakten in der Coronakrise gelangten der Bundesregierung zu jeweils welchem Zeitpunkt und wie zur Kenntnis, und wie ging sie jeweils mit der Information um (bitte einzeln auflisten)?
Erfolgte, und wenn ja, wie, und wann, jeweils Kontaktaufnahme mit den Entwicklern?
Welche Kosten wären jeweils mit der Beauftragung der in den Fragen 1 und 3 genannten Entwickler einer Nachverfolgungsapplikation verbunden gewesen?
Wie setzen sich die Kosten der realisierten Corona-Warn-App zusammen, und welche Gründe gibt es für die höheren Kosten der Entwicklung gegenüber der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Anwendung?