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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personalausweis auf dem Handy

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2160712.08.2020

Personalausweis auf dem Handy

der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß dem 9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) soll der elektronische Personalausweis (eID) im Laufe dieses Jahres auf mobilen Telefonen verfügbar sein (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2020/20200715_9-punkte-plan-fuer-ein-digtales-deutschland.html).

Diese mobile eID-Lösung wurde im Rahmen des Förderprojekts OPTIMOS 2.0 entwickelt und jüngst durch den Bundes-CIO (Chief Information Officer) Dr. Markus Richter vorgestellt. In Kooperation mit Samsung und der Deutschen Telekom Security bestünde jetzt die Möglichkeit, das hohe Vertrauensniveau des physischen Dokuments mit der Nutzerfreundlichkeit des Smartphones zu verbinden, so der CEO (Chief Executive Officer) der Bundesdruckerei. Die Anwendung des Personalausweises auf dem Smartphone soll über eine Applikation stattfinden, welche die Bundesdruckerei bereitstellt. Nach erfolgreicher NFC-Verifizierung (NFC = Nahfeldkommunikation) des physischen Personalausweises soll der Online-Ausweis auf dem Smartphone gespeichert werden. Somit könnte die eID-Lösung zur Eröffnung eines Bankkontos oder zur Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen verwendet werden (https://www.egovernment-computing.de/personalausweis-auf-dem-handy-a-951674/).

Bislang soll allerdings nur ein Smartphone-Hersteller, nämlich Samsung, offiziell für den „Handyperso“ freigegeben worden sein. Dies, obwohl auch in der Software anderer Smartphone-Hersteller „Secure Elements“ vorhanden sind (https://www.heise.de/ct/artikel/Bundesregierung-plant-virtuelle-Variante-des-elektronischen-Personalausweises-4713866.html). Dieser Umstand scheint, nach Ansicht der Fragesteller, einer Wettbewerbsverzerrung gleichzukommen. Auch die Frage der Souveränität und dem Vertrauen in einer mobilen und digitalen Gesellschaft muss sichergestellt werden, um einem etwaigen Datenmissbrauch oder dem Verlust der digitalen Identität vorzubeugen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann ist mit einer konkreten Umsetzung des Personalausweises als eID-Lösung auf dem „Handy“ und dem Beginn des App-Downloads zu rechnen?

2

Wie sehen die Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf die eID-Lösung (Handyperso) auf der App und auf dem Smartphone konkret aus, und welche Lösungen, Hilfestellungen und Maßnahmen wurden dabei durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beigesteuert?

3

Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass bei Verlust des Smartphones, auf dem sich die App für die eID-Lösung befindet, die Sicherheit der persönlichen Daten und der digitalen Identität der verifizierten Personen sichergestellt sind und vor Missbrauch geschützt sind?

4

Wenn ja, welche technischen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der eID-Lösung implementiert, um die Sicherheit der persönlichen Daten und der digitalen Identität der verifizierten Personen vor Missbrauch sicherzustellen?

5

In welchen behördlichen Bereichen wird zukünftig die eID-Lösung in Anwendung treten bzw. eingesetzt werden können, und welche Einsatzmöglichkeiten wird es im zivilen und wirtschaftlichen (nicht behördlichen) Bereich für die Anwender zukünftig geben?

6

Wurden für die zivile/wirtschaftliche Nutzung der eID-Lösung von der Bundesregierung Kooperationen mit zum Beispiel Banken und Unternehmen eingegangen, und wenn ja, mit welchen Rahmenbedingungen wurden solche Kooperationen ausgestattet?

7

Aus welchem konkreten Grund wurde bei der Implementierung der eID-Lösung nur mit einem Smartphone-Hersteller eine Kooperation eingegangen, obwohl auch andere Hersteller Secure Elements anbieten, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Kooperation eine Wettbewerbsverzerrung entstanden ist?

8

Sind von der Bundesregierung auch mit anderen Smartphone-Herstellern Kooperationen in Bezug auf die eID-Lösung geplant, und wenn ja, mit welchen Herstellern, und wann?

9

Ist von der Bundesregierung die Umsetzung einer eID-Lösung im Hinblick auf andere behördliche Dokumente, etwa einem elektronischen und auf dem Smartphone verfügbaren Führerschein, geplant, und wenn ja, wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen?

10

Wann ist mit der Umsetzung der weiteren Punkte im 9-Punkte-Plan für ein digitales Deutschland des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu rechnen, und welche konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein?

Berlin, den 7. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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