BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

TikTok - Mögliches Spionagewerkzeug Chinas

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2181024.08.2020

TikTok – Mögliches Spionagewerkzeug Chinas

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Jens Maier, Thomas Seitz, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

TikTok ist das Instagram für Musik und Videos – in der Social-Media-App können Nutzer Videos erstellen, in welchen sie tanzen oder synchron die Lippen bewegen, während die Videos mit Musik oder Filmszenen unterlegt sind. Die 2016 gegründete chinesische Video-Plattform kaufte 2017 den westlichen Konkurrenten Musical.ly für mehr als 1 Mrd. US-Dollar auf und übernahm damit auch 200 Millionen Nutzer der App (vgl. https://www.techbook.de/apps/was-ist-tiktok, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Zwischen Januar und März 2020 zählte man weltweit insgesamt 315 Millionen Neuinstallationen, davon rund 45 Millionen allein in Europa (vgl. https://www.gruenderszene.de/media/tiktok-download-rekord-corona, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Anfang 2020 legte TikTok das beste Quartal bei Google Play und im App-Store hin, dass eine App je erreicht hat – und ist damit das erste soziale Netzwerk weltweiter Bedeutung, dass von einem chinesischen Unternehmen stammt (vgl. https://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/soziales-netzwerk-in-der-kritik-so-gefaehrlich-ist-tiktok-wirklich/25999592.html, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Und genau hier liegt nach Ansicht der Fragesteller das Problem, denn der Mutterkonzern der App – ByteDance – ist auf dem chinesischen Markt beheimatet (vgl. https://www.zeit.de/2019/51/tiktok-zensur-china-social-media-internet/seite-2, zuletzt abgerufen am 12. August 2020). Den chinesischen Behörden ist es gesetzlich erlaubt, Unternehmen zur Kooperation zu verpflichten und die Herausgabe von Nutzerdaten zu verlangen (ebd.). Bei verweigerter Kooperation drohen massive Sanktionen auf dem chinesischen Markt, welchen sich ByteDance allein schon rein wirtschaftlich nicht entgegenstellen könnte (ebd.). Ähnlich wie bei der Huawei-Kontroverse ist ungewiss, ob und welche Daten abgegriffen werden (ebd.).

Weiterhin könnten Nutzerdaten auch zum Anlegen von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen weiterverkauft werden (vgl. https://futurezone.at/apps/wie-gefaehrlich-ist-tiktok/400976654, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

TikTok selbst weist alle Vorwürfe zurück. Konkrete Beweise für eine Weitergabe der umfangreichen Nutzerdaten gibt es bislang nicht. Allerdings wurde dem Mutterkonzern erst kürzlich vorgeworfen, mit der chinesischen Regierung zusammenzuarbeiten, indem er die Zensurregelungen der Kommunistischen Partei unterstützte und z. B. einen amerikanischen Account sperrte, welcher Menschenrechtsverletzungen Chinas kritisierte (vgl. https://www.businessinsider.de/tech/tiktok-mutter-bytedance-soll-chinesische-propaganda-verbreiten-2019-12/, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Politische Proteste und De-monstrationen (Stichwort: Tiananmen-Massaker, Tibets Unabhängigkeit und Hongkong) sollen systematisch unterdrückt werden, eine gelenkte Inhaltspolitik ist dauerhafter Kritikpunkt (vgl. https://netzpolitik.org/2019/gute-laune-und-zensur, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Doch TikTok bleibt omnipräsent – als begehrtes Marketing-Tool für z. B. Aldi, Telekom, Adidas, Borussia Dortmund (vgl. https://www.welt.de/kmpkt/article194801553/Tiktok-ist-die-beliebteste-App-der-Welt.html, zuletzt abgerufen am 14. August 2020), als Nachrichteninstanz – auch die Tagesschau hat ihren eigenen Kanal (vgl. https://www.tiktok.com/@tagesschau., zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Selbst die Bundeswehr nutzte die App – hat ihren Account jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken Anfang dieses Jahres gelöscht (vgl. https://headtopics.com/de/bundeswehr-loscht-tiktok-wegen-datenschutz-debatte-12778358, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Aktuell kündigt Präsident Donald Trump ein TikTok-Verbot an, Indien hat die App bereits verboten, Australien und Großbritannien denken ebenso darüber nach (vgl. https://netzpolitik.org/2020/streit-um-tiktok-im-zweifel-mit-der-partei/, zuletzt abgerufen am 12. August 2020). Die US-Regierung erwägt sogar ein Verbot sämtlicher chinesischer Social Medias (vgl. https://www.zeit.de/digital/2020-07/sicherheitsgesetz-hongkong-tiktok-social-media-china-usa, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Im Jahr 2019 warnten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesbeauftrage für den Datenschutz (BfDI) (vgl. https://www.businessinsider.de/politik/die-us-armee-verbietet-tiktok-die-bundeswehr-nutzt-es-ist-die-chinesische-app-ein-sicherheitsrisiko/, zuletzt abgerufen am 14. August 2020) vor der Nutzung, und auch die Bundesregierung erklärte erst dieses Jahr, dass der Dienst unter dem Aspekt des Kinder- und Jugendmedienschutzes bedenklich wäre (vgl. Antwort zu Frage 63d auf Bundestagsdrucksache 19/20346).

Unbeeindruckt davon ist die App jedoch in einer der obersten, deutschen Bundesbehörden salonfähig geworden. So betreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen eigenen TikTok-Kanal (vgl. https://www.tiktok.com/@bmg_bund, zuletzt abgerufen am 12. August 2020). Im Zuge der Kritik will nun aber auch das Bundesgesundheitsministerium einmal genauer untersuchen, welche Risiken diese App eigentlich in sich birgt (vgl. https://www.presse.online/2020/07/20/bundesregierung-stellt-tiktok-auf-den-pruefstand/, zuletzt abgerufen am 12. August 2020). Dabei wurde das BMG erst im März dieses Jahres – gerade als die Kritik von Daten- und Verfassungsschützern an der App kurz vor ihrem Höhepunkt war, auf TikTok aktiv (vgl. https://www.presseportal.de/pm/135119/4558115, zuletzt abgerufen am 12. August 2020).

Auf Nachfrage der Fragesteller beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde per E-Mail an die Fragesteller darauf hingewiesen, dass die europäische Niederlassung von TikTok sich Ende Juli 2020 auf Irland und Großbritannien verlegt hätte (vgl. https://newsroom.tiktok.com/de-de/wir-aktualisieren-unsere-nutzungsbedingungen-und-datenschutzrichtlinien, zuletzt abgerufen am 12. August 2020). Damit sei nun die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde federführend zuständig (ebd.). Sämtliche Maßnahmen müssten also durch diese erlassen werden. (ebd.) Die anderen Aufsichtsbehörden wären über Zusammenarbeits- und Kohärenzverfahren an der Entscheidung beteiligt (ebd.). Gegebenenfalls könne ein bindender Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) erfolgen (ebd.). Dieser Beschluss gelte dann für die gesamte EU und damit auch für Deutschland (ebd.). Eigene Befugnisse zu Maßnahmen hätte der europäische Datenschutzausschuss allerdings nicht (ebd.). Entscheidend wäre also, ob die irische Aufsichtsbehörde einen Beschlussentwurf vorlegt (ebd.). Ein komplettes Verbot der App sei jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht denkbar (ebd.).

Die Datenverarbeitung von TikTok wäre derzeit auch Gegenstand der Beratungen auf europäischer Ebene in den Gremien des EDSA, dem der BfDI angehört (ebd.). Dort wurde vor zwei Monaten auch der Einsatz einer Task Force hierzu beschlossen (vgl. https://edpb.europa.eu/news/news/2020/thirty-first-plenary-session-establishment-taskforce-tiktok-response-meps-use_en, zuletzt abgerufen am 10. August 2020). Auch in dieser Task Force arbeite der BfDI aktiv mit.

Im Zuge dieser datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme drängt sich den Fragestellern nun die Frage auf, inwieweit ein Eingreifen der Bundesregierung unentbehrlich ist – und inwieweit sie im europäischen Kontext überhaupt souverän eingreifen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Schlussfolgerungen für die Untersuchung und Handhabe anderer Social-Media-Apps zieht die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgezählten datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Risiken sowie den Risiken der IT Sicherheit?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die konkrete Gefahr (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass der chinesische Mutterkonzern Nutzerdaten auf Verlangen der Behörden herausgeben müsse, um seine wirtschaftliche Existenz am chinesischen Markt zu sichern insbesondere mit Hinblick darauf, dass ein solches Vorgehen mit größter Wahrscheinlichkeit gerade nicht an die Öffentlichkeit gelänge und die Bundesregierung bereits erklärte, dass ihr keine Erkenntnisse hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Nutzern aus der EU durch diese Plattform in der Volksrepublik China vorlägen (Antwort zu Frage 63d auf Bundestagsdrucksache 19/20346,)?

3

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung daraus, dass eine gegenwärtige oder zumindest zukünftige Weitergabe der Nutzerdaten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durchaus wahrscheinlich sei, und inwieweit sieht die Bundesregierung eigene Handlungsmöglichkeiten, insbesondere da sie bezüglich Verletzungen rechtlicher Bestimmungen durch TikTok lediglich auf die im Streitfall zuständigen Gerichte verwies (Antwort zu Frage 63a und 63b auf Bundestagsdrucksache 19/20346)?

4

Wann wurde die App „TikTok“ erstmals vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) untersucht (vgl. https://www.spiegel.de/netzwelt/ web/tiktok-bundesamt-liess-video-app-auf-sicherheitsrisiken-pruefen-a-133be244-0bf5-4b21-a42a-ae0546b49e19, zuletzt abgerufen am 11. August 2020)?

a) Welche Bundesministerien haben konkrete Kenntnis von den Ergebnissen dieser Prüfung?

b) Hatte auch das BMG konkrete Kenntnis von den Untersuchungsergebnissen, und inwieweit fand eine (datenschutzrechtliche) Prüfung bzw. Abwägung von TikTok statt, bevor diese als Bundesministeriums-App verwendet wurde?

c) Warum wurde der TikTok-Kanal des BMG trotz der Warnungen des BfV und des BfDI dieses Jahr eröffnet und eine Prüfung aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken offiziell erst Monate nach dem Betreiben des Kanals durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

d) Welche weiteren (chinesischen) Apps finden sich in den letzten Jahren unter den 350 vom BSI geprüften Applikationen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten bezüglich eines TikTok-Verbots (insbesondere im Hinblick darauf, dass ein weiteres europäisches Vorgehen von der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde abhängt; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und erwägt sie eine offizielle Warnung vor der Nutzung für Deutschland?

6

Erwägt auch die Bundesregierung, ähnlich dem Vorgehen in den USA, wo angekündigt wurde, alle chinesischen Apps einer eingehenden Prüfung zu unterziehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine solche Vorgehensweise?

7

Inwieweit und wie ausführlich werden Apps, welche von deutschen Bundesministerien für ihre Öffentlichkeits- und Informationsarbeit genutzt werden, noch vor Inanspruchnahme der jeweiligen App einer (datenschutz)rechtlichen Prüfung unterzogen?

Berlin, den 21. August 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen