Beschäftigung mutmaßlicher Islamisten im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn AG
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Andreas Mrosek, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Anschläge auf Anlagen der DB Netz AG. Bei einigen dieser Vorfälle konnte im Zuge der Ermittlungen ein islamistischer Hintergrund festgestellt werden (https://www.focus.de/reisen/bahn/am-7-oktober-zwischen-nuernberg-und-muenchen-unbekannte-veruebten-offenbar-anschlag-auf-ice_id_9807702.html; https://www.dw.com/de/anschläge-auf-deutsche-bahn-iraker-unter-terrorverdacht-festgenommen/a-48075091).
Es liegen laut Medienberichten Informationen vor, dass die DB Sicherheit Mitarbeiter beschäftigt, die islamistischen Organisationen angehören oder diesen nahestehen (https://www.wochenblick.at/deutschland-islamisten-fuer-bahnsicherheit-zustaendig/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Sind auch der Bundesregierung Informationen bekannt, dass die DB Sicherheit Mitarbeiter beschäftigt, die dem im zweiten Abschnitt der Einleitung genannten Personenkreis angehören?
Ist ein Mitarbeiter der DB Sicherheit, der sich in einschlägigen Internetforen „M. H.“ nennt, tariflicher Angestellter der DB AG oder eines ihrer Tochterunternehmen oder bei einem für ein solches Unternehmen arbeitenden Fremdunternehmen beschäftigt (vgl. https://www.wochenblick.at/deutschland-islamisten-fuer-bahnsicherheit-zustaendig/)?
Liegen der Bundesregierung konkrete Informationen über einen Mitarbeiter der DB Sicherheit vor, der sich in einschlägigen Internetforen „K. I.“ nennt und mutmaßlich der islamistischen Organisation „Hizbu Tahrir“ angehört, und wenn ja, ist dieser tariflicher Angestellter der DB AG oder eines ihrer Tochterunternehmen oder Mitarbeiter eines im Auftrag und für ein solches Unternehmen arbeitenden Fremdunternehmen (vgl. https://www.wochenblick.at/deutschland-islamisten-fuer-bahnsicherheit-zustaendig/)?
Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass es sich bei Bahnanlagen um durch terroristische Anschläge besonders gefährdete Objekte handelt (vgl. https://www.wochenblick.at/deutschland-islamisten-fuer-bahnsicherheit-zustaendig/)?
In welcher Form werden Mitarbeiter der DB Sicherheit oder für die DB Sicherheit dienstleistende Fremdunternehmen sicherheitsüberprüft?
Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen bei Beschäftigen im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn ein islamistischer Hintergrund festgestellt wurde, und wenn ja, wie wurde sichergestellt, dass diese Personen unverzüglich nicht mehr im Sicherheitsbereich der DB arbeiten durften?
Gibt es eine dem Militärischen Abwehrdienst (MAD) vergleichbare Organisation bei der DB AG, die eine potentielle Gefährdung durch eigene Mitarbeiter identifizieren soll?
Gab es seit 2015 Fälle, in denen bei Beschäftigten im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn ein anderer extremistischer Hintergrund als ein islamistischer festgestellt wurde, und wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
Zählt die Mitgliedschaft in Parteien nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Gründen, eine Einstellung bei der Deutschen Bahn oder ihren Tochterunternehmen zu verhindern oder Mitarbeiter aus der DB AG oder ihren Tochterunternehmen zu entfernen?