Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf das ERP-Sondervermögen
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Prof. Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das ERP-Sondervermögen (ERP = European Recovery Programm) dient seit Jahrzehnten vornehmlich der Mittelstands- und Gründerinnen- und Gründerförderung in der Bundesrepublik Deutschland. In der Praxis werden die Gelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hausbanken verteilt. Das Volumen des Vermögens hat sich dabei in der Regel positiv entwickelt. Die Folgen der COVID-19-Pandemie haben die Bundesrepublik in eine der schwersten Wirtschaftskrisen ihrer Geschichte versetzt. Die damit einhergehende fehlende Liquidität der Unternehmen, welche unter Umständen in die Insolvenz geraten, wird nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aller Voraussicht nach auch die Zahlungsbereitschaft und das Zahlungsvermögen für Darlehen aus dem ERP-Vermögen betreffen. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass die Unternehmen nun zumeist zusätzlich Darlehen der Corona-Soforthilfen tilgen müssen. Eine zu hohe Ausfallquote könnte nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Ausgestaltung von Förderprogrammen aus dem ERP-Sondervermögen beeinträchtigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der COVID-19-Pandemie bereits Zahlungsausfälle bei Förderdarlehen aus dem ERP-Sondervermögen (welche über die KfW ausgehändigt wurden) stattgefunden?
Wenn ja, in welchem Ausmaß (Anzahl der Betriebe, Finanzvolumen)?
Wenn nicht, rechnet sie in Zukunft mit Ausfällen (in welcher Höhe)?
Wie schätzt die Bundesregierung dabei die Entwicklung für das Jahr 2021 ein?
Welche Höhe besaß die Ausfallquote von Förderdarlehen aus dem ERP-Sondervermögen zwischen 2015 und 2019 (bitte aufschlüsseln)?
Hat sich die Ausfallquote seit Beginn der COVID-19-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung erhöht?
Wenn ja, auf welchen Wert?
Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Ausfallquote für den Rest des Jahres 2020 und das Jahr 2021 ein?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verteilung der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen in den einzelnen Wirtschaftsbranchen?
Kann sie hieraus Einschätzungen über mögliche Ausfallrisiken geben, da unterschiedliche Brachen von der Wirtschaftskrise unterschiedlich stark betroffen sind (bitte aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für ihre politische Arbeit?
Wie groß kann nach Einschätzung der Bundesregierung eine mögliche Finanzlücke innerhalb des ERP-Sondervermögens aufgrund ausbleibender Rückzahlungen ausfallen?
Welche Auswirkungen hätte eine solche Lücke auf die aus dem ERP-Sondervermögen finanzierten Projekte?
Zieht es die Bundesregierung in Erwägung, eine wie in Frage 3 beschriebene Finanzlücke im ERP-Sondervermögen durch Mittel aus dem Bundeshaushalt zu schließen?
Wenn nicht, warum nicht?
Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Mittelabfluss aus vom ERP-Sondervermögen finanziell gespeisten Programmen im Zuge der COVID-19-Pandemie entwickeln?
Wird sich der Mittelabfluss verschlechtern oder verbessern?
Zieht es die Bundesregierung in Betracht, den Förderrahmen aus dem ERP-Sonderprogramm aufgrund der COVID-19-Pandemie zu verringern?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Plant die Bundesregierung, Änderungen in den Förderkriterien der Programme aus Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen vorzunehmen, etwa um den Mittelabfluss auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten?
Wenn ja, welche?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche Möglichkeiten der Stundung existieren für Darlehen bei der KfW aus Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen?
Plant die Bundesregierung hier Ausnahmeregelungen?
Welche zusammengefassten Zinsen (gesamtes Volumen) ergeben sich nach Berechnung der Bundesregierung aus den wie etwa in Ausschussdrucksache 19(9)707 dargestellten KfW-Sonderprogramm für Mittelständler und Großunternehmen
bei Zinssätzen zwischen 1 Prozent und 1,46 Prozent für KMU (KfW-Unternehmerkredit KMU) bei mehr als 44 000 Bewilligungen?
bei Zinssätzen zwischen 2 Prozent und 2,12 Prozent für große Unternehmen (KfW-Unternehmerkredit) bei mehr als 1 500 Bewilligungen?
bei einem Zinssatz von 3 Prozent für den KfW-Schnellkredit 2020 bei mehr als 11 500 Bewilligungen?