Möglicher Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft von rund 1 Million Deutsch-Türken
der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Türkische Medien berichten aktuell darüber, dass Deutschland sich darauf vorbereite, die deutsche Staatsbürgerschaft von rund 1 Million Deutsch-Türken zu entziehen, da die betroffenen türkischstämmigen Deutschen nach dem Jahr 2000 ohne Erlaubnis die türkische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur vorhandenen deutschen Staatsbürgerschaft erworben haben (vgl. https://www.hurriyet.de/news_verliert-eine-million-deutsch-tuerken-die-deutsche-staatsbuergerschaft-100652_143538882.html).
Ein Deutscher verliert seit dem 1. Januar 2000 seine deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit, sofern die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht genehmigt worden ist, vgl. § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Der Verlust tritt somit automatisch, von Gesetzes wegen, mit dem Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ein.
Die türkische Zeitschrift „Hurriyet“ informierte am 17. Juli 2020 darüber, das diverse Medien – unter Bezugnahme auf bereits verschickte Schreiben der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen(NRW) – darüber berichten, dass die Staatsbürgerschaft deutscher Staatsbürger türkischer Herkunft annulliert werden könnte, die ohne Erlaubnis Deutschlands die türkische Staatsbürgerschaft wiedererlangt haben. Demnach seien bereits Briefe von Bürgerämtern aus NRW versandt worden, die die Betroffenen von der Aufhebungsentscheidung der deutschen Staatsangehörigkeit in Kenntnis setzten (vgl. https://www.hurriyet.de/news_verliert-eine-million-deutsch-tuerken-die-deutsche-staatsbuergerschaft-100652_143538882.html; ebenso https://deutsch.rt.com/inland/104753-tuerkische-medien-million-deutsch-tuerken/ und https://zurzeit.at/index.php/laut-tuerkischen-medien-droht-einer-million-deutsch-tuerken-der-verlust-der-deutschen-staatsbuergerschaft/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Personen in Deutschland besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl die deutsche wie auch die türkische Staatsangehörigkeit?
Wie viele Personen haben seit dem 1. Januar 2000 zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft die türkische Staatsbürgerschaft erhalten (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
Wie viele Personen haben seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft ohne vorherige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft durch die zuständigen Behörden, gemäß § 25 Absatz 1 und 2 StAG verloren (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
Von wie vielen aktuellen Fällen, in denen die türkische Staatsbürgerschaft, nach Erwerb der deutschen, erneut erworben wurde, aber die deutsche bisher noch nicht entzogen wurde, weiß die Bundesregierung?
In wie vielen Fällen wurde den Personen, die kraft Gesetzes ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit und der fehlenden vorherigen Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft, verloren haben, mitgeteilt, dass sie nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (bitte ab dem Jahr 2000 nach Jahren einzeln angeben)?
Wie viele Personen haben seit dem 1. Januar 2000, vor ihrem Antrag auf zusätzliche Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft, die Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
Wie vielen Personen wurde seit dem 1. Januar 2000 die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
Wie vielen Personen wurden seit dem 1. Januar 2000 nach dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft gemäß § 25 Absatz 1 StAG ein Aufenthaltstitel in Deutschland erteilt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
Wie vielen Personen wurde trotz des Verlustes der deutschen Staatsbürgerschaft gemäß § 25 Absatz 1 StAG ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der Personensorge gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) seit dem 1. Januar 2000 erteilt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
Wie hat die Bundesregierung von dem zusätzlichen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft der vormals deutschen Staatsbürger Kenntnis erlangt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung hinsichtlich der Personen, die seit dem 1. Januar 2000 kraft Gesetzes ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund des Erwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit und der fehlenden vorherigen Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft, verloren haben, ergreifen, und welche hat sie schon ergriffen?
Führen Bundesbehörden gezielte Ermittlungsmaßnahmen durch, um einen nachträglichen Wiedererwerb einer aufgegebenen Staatsbürgerschaft aufzudecken, bzw. unterstützen Bundesbehörden die Länder bei solchen Ermittlungen?
Wenn nein, wie erlangt die Bundesregierung Kenntnis über solche Fälle?
Wurde der Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nach Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft von der Bundesregierung gegenüber der Republik Türkei zur Sprache gebracht?
a) Hat die Bundesregierung Vertrauen in die Fähigkeit der türkischen Behörden, solche Vorgänge in Zukunft zu verhindern?
b) Erwägt die Bundesregierung Konsequenzen gegenüber der Republik Türkei wegen gewesener oder zukünftiger Fälle von Wiedererwerb der aufgegebenen Staatsbürgerschaft?
c) Gegenüber welchen anderen Staaten hat die Bundesregierung das Problem des Wiedererwerbs der aufgegebenen Staatsbürgerschaft zur Sprache gebracht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft von türkischen Behörden gezielt beworben und/oder grundsätzlich toleriert wurde, und wenn ja, welche?