Förderung des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Deutschen Sportjugend durch Bundesmittel
der Abgeordneten Stephan Brandner, Jörn König, Nicole Höchst, Volker Münz, Martin Erwin Renner, Kay Gottschalk, Franziska Gminder, Joana Cotar, Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio, Hansjörg Müller, Prof. Dr. Axel Gehrke, Siegbert Droese, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Wilhelm von Gottberg, Dr. Robby Schlund, Martin Hohmann, Prof. Dr. Harald Weyel, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach eigenen Angaben gehören dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) 100 Mitgliedsorganisationen an, die sich in Landessportbünde, Spitzensportverbände und Verbände mit besonderen Aufgaben gliedern (https://www.dosb.de/ueber-uns/mitgliedsorganisationen/). In diesen Verbänden sind mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften in knapp 90 000 Turn- und Sportvereinen organisiert (ebd.). Der DOSB erklärt, dass sich unter seinem Dach die größte Bürgerbewegung Deutschlands formiere (ebd.).
In den Sportvereinen wiederum engagieren sich laut DOSB 8 Millionen Freiwillige, davon 750 000 Amtsträger auf der Vorstandsebene (z. B. Vorsitzender) und 950 000 auf der Ausführungsebene (ebd.). 6,3 Millionen Menschen helfen laut dem DOSB bei Veranstaltungen, im Spiel- und Wettkampfbetrieb (ebd.)
Mit Hilfe eines Positionspapiers erklärt der Deutsche Olympische Sportbund gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend (dsj) nun seine „klare Haltung für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft“ (https://cdn.dosb.de/Ueber_uns/Gemeinsame_Positionierung_gegen_Rechtspopulismus_DOSB_dsj.pdf, S. 2). Darin bekennt sich der DOSB zwar zu seiner parteipolitischen Neutralität, lässt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber gleichermaßen Zweifel an dieser aufkommen. So heißt es etwa, die „Werte des Sports, die in der Satzung, in den Ordnungen und Leitbildern festgeschrieben sind, stehen im eindeutigen Widerspruch zur Programmatik“ unter anderem rechtspopulistischer Parteien (ebd., S. 1).
Weiter erläutert das Papier eine Ausgrenzungsstrategie, die unter anderem vorsieht, dass „Personen, die als Funktionsträger*innen oder aktive Mitglieder von antidemokratischen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien oder Gruppierungen erkennbar sind oder sich öffentlich klar gegen die Werte des Sports stellen, (…) nicht in die Gremien und Arbeitsgruppen des DOSB berufen, (…) nicht für die Vertretung des DOSB in externen Gremien oder anderen Formen der Außenvertretung nominiert, (…) nicht für Preisvergaben vorgeschlagen und (…) nicht aktiv zu Veranstaltungen eingeladen“ (ebd., S. 3) werden, bei denen der DOSB das Hausrecht ausübt. Gleichzeitig erklärt der DOSB, „DOSB-Vertreter*innen werden nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die von antidemokratischen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien und Gruppierungen organisiert, durchgeführt oder gesponsert werden“ (ebd.).
Der DOSB verwendet in dem Positionspapier die Begriffe „antidemokratisch“, „rechtspopulistisch“ und „rechtsextrem“ (ebd.). Eine Abgrenzung zu jeglichem Extremismus findet nicht statt. In der Vergangenheit und bis hinein in die Gegenwart hatte und hat der DOSB nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller keinerlei Probleme, mit Linksextremisten zusammenzuarbeiten, z. B. mit Personen mit Stasi-Vergangenheit.
Beispiele dafür sind u. a. der Verein Roter Stern Leipzig, der offen mit der Antifa zusammenarbeitet und vom DOSB bzw. seinen Mitgliedsverbänden sogar schon ausgezeichnet wurde. Oder das Beispiel von Rolf Kutzmutz, dem langjährigen Präsidenten des Frauen-Bundesligisten 1. FFC Turbine Potsdam, der inoffizieller Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit war (https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Kutzmutz). Rolf Beilschmidt, ebenfalls inoffizieller Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit, war bis 2001 Leiter des DOSB-Olympiastützpunkts Thüringen und danach Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes Thüringen (https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Beilschmidt).
Es wird durch die Veröffentlichung des Positionspapiers nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller deutlich, dass der DOSB und die dsj die (partei-)politische Neutralität verlassen hat.
Ähnlich wie der DOSB formuliert die Deutsche Sportjugend (dsj) ihre Beschlüsse in gleichem Papier. Demzufolge werden keine „Berufungen von Abgeordneten, Funktionsträger*innen und öffentlich aktiven Parteimitgliedern von antidemokratischen, rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien oder Gruppierungen in interne Arbeits- oder Beratungsgremien“ durch die Deutsche Sportjugend vorgenommen (ebd.). Außerdem sollen unter anderem „keine der zuvor genannten Personen als ihre Vertreter*innen für externe Gremien oder andere Formen der Außenvertretung“ nominiert werden (ebd.). Daneben sollen diese Personen „nicht für Preisvergaben vorgeschlagen und die Ehrungsordnung der dsj entsprechend“ (ebd., S. 5) angepasst werden.
Die Beurteilung und Definition, was „antidemokratisch“, „rechtspopulistisch“ und „rechtsextrem“ sein soll, behalten die Autoren DOSB und dsj sich selbst vor, was auch in der Aussage des DOSB-Vizepräsidenten Kaweh Niroomand zu Aussagen aus den Reihen der CSU zum Ausdruck kommt (https://www.deutschlandfunk.de/dosb-positionspapier-gegen-rechts-ausladung-der-afd.1346.de.html?dram%3Aarticle_id=482470). Entsprechende Zitate von CSU-Politikern definiert Niroomand „nicht als rechtspopulistisch“ (ebd.).
In dem Positionspapier wird als einzige Partei klar die AfD angesprochen und explizit auf eine Publikation der Fraktion der AfD Bezug genommen. So heißt es: „Es wird deutlich, dass die humanistische Sichtweise der dsj auf den gemeinnützigen, organisierten Sport breiter und umfassender ist als die eingeschränkte Perspektive von rechtspopulistischen Parteien wie beispielsweise der AfD. Diese fokussiert ihr Sportverständnis u. a. auf Leistungssport und die nationalpolitischen Wirkungen von Sportgroßveranstaltungen“ (ebd., S. 4).
Der Bund ist aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands nur für den Spitzensport zuständig. Eine Fokussierung der Fraktion der AfD auf entsprechende Sportbereiche ist daher zwangsläufig.
Diese Position, die jetzt in dem Papier festgeschrieben wurde, hat schon in der jüngsten Vergangenheit zum Herausdrängen eines gerade demokratisch gewählten und damit gerade zum wiederholten Male in seinem Amt bestätigten Präsidenten eines Landessportverbandes und gleichzeitig Vize-Präsidenten des Spitzensportverbandes (Bund) geführt. Der damalige Präsident des Sächsischen Handball-Verbandes und Vize-Präsident des DHB, Uwe Vetterlein, wurde eine Woche nach seiner Wiederwahl auf Druck von Gremien des Handball-Verbandes aus seinem Amt gedrängt (https://www.deutschlandfunk.de/nach-afd-kandidatur-praesident-des-saechsischen.890.de.html?dram:article_id=449722).
Dieses Vorgehen widerspricht dem Alleinvertretungsanspruch des DOSB, den dieser als „Dachverband des deutschen Sports“ (DOSB-Satzung, Präambel (1)) für sich erhebt und der bisher auch unbestritten war. Ein solcher Alleinvertretungsanspruch bedingt aber, dass alle gesellschaftlichen Kräfte gleichbehandelt werden.
Der DOSB-Vizepräsident Kaweh Niroomand erklärte zwar, man hätte das Papier „nicht auf eine Partei hin gemünzt“ (https://www.deutschlandfunk.de/dosb-positionspapier-gegen-rechts-ausladung-der-afd.1346.de.html?-dram%3Aarticle_id=482470), und weiter, im Positionspapier habe man „bewusst darauf verzichtet, eine Partei zu nennen, weil wir glauben, dass diese rechtspopulistischen Tendenzen sich nicht nur auf die AfD konzentrieren, sondern viel breiter und vielschichtiger in die gesellschaftlichen Debatten versuchen reinzugreifen“ (ebd.). Gleichzeitig erklärt Niroomand, er „kann nicht erkennen, dass Parteien, die auch die Regierung in Deutschland stellen, in ihren Grundsätzen antidemokratische Haltungen“ (ebd.) hätten. Somit ist fraglich, welche Parteivertreter der DOSB mit seinem Papier anspricht und warum in dem gemeinsamen Papier die AfD explizit genannt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
In welcher Höhe erhielten der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend seit dem Jahr 2010 Fördermittel des Bundes (bitte nach Jahren und Haushaltstiteln auflisten)?
Förderte die Bundesregierung den DOSB und die Deutsche Sportjugend seit dem Jahr 2010 in sonstiger, nicht monetärer Art und Weise, und wenn ja, inwiefern?
Welche Mitglieder der Bundesregierung oder Mitarbeiter von Bundesministerien oder Bundesbehörden waren seit dem Jahr 2010 dienstlich beziehungsweise repräsentativ in jeweils welcher Art und Weise mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und der Deutschen Sportjugend verbunden?
Wie stellt die Bundesregierung die parteipolitische Neutralität des DOSB und der dsj als Empfänger von Haushaltsmitteln des Bundes sicher?
Sieht die Bundesregierung das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit gefährdet, wenn Haushaltsmittel des Bundes für eine Organisation verwendet werden, die eine Fraktion im Deutschen Bundestag beziehungsweise eine Partei namentlich ausgrenzt?
Wenn ja, inwiefern, und wie begründet die Bundesregierung ihre Aussagen?
Sieht die Bundesregierung in der Förderung von DOSB und dsj eine „parteiergreifende, werbende, zugunsten oder zulasten einer (nicht verfassungsfeindlichen) Partei wirkende Einflussnahme auf den öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess und damit auf den parteipolitischen Wettbewerb“ (vgl. Parlamentarischer Beratungsdienst des Landtages Brandenburg, Rechtlicher Rahmen der Förderung von Initiativen gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, 2018, S. 46), nachdem beide Organisationen sich in einem gemeinsamen Papier gegen eine Partei positioniert haben?
Wenn ja, inwiefern, und wie begründet die Bundesregierung ihre Aussagen?
Wird die Bundesregierung ihre Förderentscheidung zugunsten des DOSB und der dsj nach Veröffentlichung des Positionspapiers insbesondere vor dem Hintergrund überdenken, dass die „Zulässigkeit einer Förderung zu stellenden Voraussetzungen umso höher (ist), je näher ein Fördermittelempfänger von einer bestimmten politischen Partei vertretenen Zielen stehe“ (…) und gleiches „für den Fall (gelte), in dem der Fördermittelempfänger sich bewusst gegen eine bestimmte Partei wende, ohne gezielt zugunsten einer anderen Partei zu handeln“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/558246/d32f99f653618007e941cc85-30d09da2/WD-3-117-18-pdf-data.pdf, S. 4)?
Wenn ja, inwiefern, und wie begründet die Bundesregierung ihre Aussagen?