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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Beteiligung an Werften in Mecklenburg-Vorpommern und verbundene Ausfallrisiken

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

05.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2216407.09.2020

Mögliche Beteiligung an Werften in Mecklenburg-Vorpommern und verbundene Ausfallrisiken

der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Steffen Kotré, Hansjörg Müller und Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im August 2018 hat sich ein Konsortium unter Führung der KfW-IPEX Bank auf ein Paket zur Finanzierung für Kreuzfahrtschiffe in den „M.-Werften“ geeinigt (https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Finanzierung-fuer-Global-Class-Schiffe-steht). Dieses Paket beinhaltet auch Exportkreditgarantien des Bundes bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe mehrerer Milliarden Euro (ebd.).

Im Juni 2020 wurde berichtet, dass die Kreuzfahrtbranche und verbundene Branchen besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Kreuzfahrt-Soll-der-Staat-die-Branche-retten,kreuzfahrtschiffe286.html). Beispielsweise wurden die weltweit 400 aktiven Kreuzfahrtschiffe zum gegebenen Zeitpunkt seit mehreren Monaten nicht mehr genutzt, und Experten rechnen nicht mit einer baldigen Erholung (ebd.). Daneben wurde berichtet, dass die KfW bis September 2019 Kredite für insgesamt 73 Kreuzfahrtschiffe mit einem Gesamtvolumen von 8,4 Mrd. Euro vergeben hat, wobei sich das Kreditvolumen laut KfW bis Juni 2020 auf 7,6 Mrd. Euro reduziert hat (ebd.). Zusätzlich sichert die KfW Exportkredite mit Exportkreditgarantien ab, woraus sich ein potenzielles Risiko für Steuerzahler über 25 Mrd. Euro ableitet (ebd.).

Zu diesen finanziellen Beteiligungen der Schiffbaufinanzierung addieren sich Rückgarantien des Bundes für Landesbürgschaften, beispielsweise für Projektzeitfinanzierungen auf den Werften in Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/544).

Mitte des Jahres 2020 wurde berichtet, dass G. H. einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen über 570 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bzw. nach dem entsprechenden Gesetz (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)) gestellt hat, über den bis Ende September 2020 entschieden werden soll (https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Genting-will-“MV-Werften“-offenbar-ans-Land-verkaufen,coronavirus2996.html). Aktuell hat die G. H. der Bundesregierung und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern angeboten, eine Mehrheitsbeteiligung an der G. H.-Tochter „M.-Werften“ zu erwerben, um eine drohende Insolvenz abzuwenden (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Liegen der Bundesregierung eigene Bewertungen vor, wann mit einer Normalisierung (beispielsweise hinsichtlich Betrieb und Auslastung von Kreuzfahrtschiffen) in der Kreuzfahrtschiffbranche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu rechnen ist, und in welcher Form werden Prognosen über die Entwicklung dieser Branche in Entscheidungen über Anträge auf Unterstützung nach dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG) aus dieser Branche wie dem Antrag der G. H. (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und damit verbundenen Industrien wie dem Schiffbau berücksichtigt?

2

Erwägt die Bundesregierung, G. H. oder „M.-Werften“ nach dem WStFG zu unterstützen, und wenn ja, welche Art von Stabilisierungsmaßnahme (beispielsweise eine Beteiligung) wird derzeit seitens der Bundesregierung präferiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Beeinflusst das Angebot von G. H. gegenüber der Bundesregierung und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, eine Beteiligung an „M.-Werften“ zu erwerben, die Bewertung des Antrags der G. H. auf Unterstützung nach dem WStFG (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie?

4

Erwägt die Bundesregierung, auf das Verkaufsangebot der G. H. einzugehen?

a) Wenn ja, in welcher Höhe erwägt die Bundesregierung eine Beteiligung an „M.-Werften“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und kommt für die Bundesregierung eine Mehrheitsbeteiligung, möglicherweise auch zusammen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern, in Frage?

b) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Pläne vor, an wen und wann die sich derzeit in „M.-Werften“ in Bau befindlichen Kreuzfahrtschiffe veräußert werden sollen, wenn eine Beteiligung an „M.-Werften“ angestrebt wird?

c) Mit welchen Vertretern der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Bundesregierung zum Verkaufsangebot Gespräche geführt, und welche Inhalte hatten diese Gespräche?

5

Sind die Standorte der „M.-Werften“ nach Kenntnis der Bundesregierung für den Militärschiffbau geeignet?

6

In welcher Höhe droht dem Bund und der KfW nach Kenntnis der Bundesregierung Schaden, sollte G. H. oder „M.-Werften“ insolvent werden (bitte nach Förderungsinstrument aufschlüsseln)?

7

Könnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Beteiligung der Bundesregierung an „M.-Werften“ Verluste durch Abschreibungen auf Exportkredite oder Exportkreditgarantien der KfW sowie ggf. noch laufende Rückgarantien für Landesbürgschaften minimiert oder abgewendet werden?

8

Spielen Ausfallrisiken auf Exportkredite oder Exportkreditgarantien der KfW sowie Rückgarantien für Landesbürgschaften bzw. potenzielle Abschreibungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro eine Rolle bei der Entscheidung der Bundesregierung über das Verkaufsangebot der G.H. oder den Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach dem WStFG und wenn ja, welche Rolle spielen diese Ausfallrisiken in der Entscheidungsfindung der Bundesregierung zum vorliegenden Antrag und dem Verkaufsangebot (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Für wie viele Kreuzfahrtschiffe wurde bis September 2020 der Bau mit Exportkrediten, Exportkreditgarantien oder Rückgarantien für Landesbürgschaften von der KfW und dem Bund gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

In welchem Gesamtvolumen in Euro haben die KfW und der Bund bis September 2020 den Bau von Kreuzfahrtschiffen gefördert (bitte nach Förderungsinstrument aufschlüsseln)?

11

In welcher Form, und in welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung insgesamt finanziell an der Unterstützung der „M.-Werften“?

12

Welche Rolle spielt die Werftindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns, und wie unterstützt die Bundesregierung die Werftenindustrie in Mecklenburg-Vorpommern konkret?

Berlin, den 2. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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