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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Extremistische Islamisten aus dem Balkanraum

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2216507.09.2020

Extremistische Islamisten aus dem Balkanraum

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Prof. Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Informationen der „Deutschen Welle“ sind aus keinem anderen europäischen Land gemessen an der Einwohnerzahl mehr Menschen ins Terrorkalifat „Islamischer Staat“ ausgereist als aus dem Kosovo (https://www.dw.com/de/europäischer-sonderweg-wie-der-kosovo-mit-is-rückkehrern-umgeht/a-50580494). „Im Vergleich mit Deutschland sind das pro Kopf rund 20 mal so viele Dschihadisten“ (ebd.).

Da die menschlichen Verbindungen zwischen Deutschland und dem Kosovo eng sind, wirft dies nach Ansicht der Fragesteller auch für Deutschland besonders drängende sicherheitspolitische Fragen auf: Fast 8 Prozent der Staatsbürger des Kosovo leben in Deutschland (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/871728/umfrage/kosovaren-in-den-laendern-der-eu/#:~:text=Im%20Jahr%202019%20lebten%20insgesamt,Personen%20die%20meisten%20kosovarischen%20Staatsbürger), und die deutsche Vertretung in Pristina erteilt seit Jahren p. a. durchschnittlich rund 1,5 Prozent der erwachsenen Bevölkerung des Kosovo ein Visum (https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/11b_germany_visa_liberalisation_de.pdf, S. 24).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele in Deutschland lebende Staatsbürger des Kosovo bzw. deutsche Staatsbürger mit deutsch-kosovarischer Doppelstaatsbürgerschaft haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen angeschlossen, die die Bundesregierung als islamistisch-extremistisch klassifiziert (bitte nach Staatsbürgern des Kosovo bzw. deutschen Staatsbürgern mit deutschkosovarischer Doppelstaatsbürgerschaft, für die Jahre seit 2012 und unter gesonderter Nennung der Anzahl derjenigen, die in Richtung Syrien, Irak bzw. ggf. weiterer Gebiete des sogenannten „Islamischen Staats“ ausgereist sind, unter Nennung der extremistischen Organisation aufschlüsseln)?

2

Wie viele in Deutschland lebende Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas bzw. deutsche Staatsbürger mit deutsch-bosnischer Doppelstaatsbürgerschaft haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen angeschlossen, die die Bundesregierung als islamistisch-extremistisch klassifiziert (bitte nach Staatsbürgern Bosnien-Herzegowinas bzw. deutschen Staatsbürgern mit deutsch-bosnischer Doppelstaatsbürgerschaft, für die Jahre seit 2012 und unter gesonderter Nennung derjenigen, die in Richtung Syrien, Irak bzw. ggf. weiterer Gebiete des sogenannten „Islamischen Staats“ ausgereist sind, unter Nennung der extremistischen Organisation aufschlüsseln)?

3

Wie in Deutschland lebende Staatsbürger Albaniens bzw. Bürger mit deutsch-albanischer Doppelstaatsbürgerschaft haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen angeschlossen, die die Bundesregierung als islamistisch-extremistisch klassifiziert (bitte nach Staatsbürgern des Albaniens bzw. deutschen Staatsbürgern mit deutsch-albanischer Doppelstaatsbürgerschaft, für die Jahre seit 2012 und unter gesonderter Nennung derjenigen, die in Richtung Syrien, Irak bzw. ggf. weiterer Gebiete des sogenannten „Islamischen Staats“ ausgereist sind, unter Nennung der extremistischen Organisation aufschlüsseln)?

4

Wie viele in Deutschland lebende Staatsbürger Bürger Serbiens bzw. Bürger mit deutsch-serbischer Doppelstaatsbürgerschaft haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen angeschlossen, die die Bundesregierung als islamistisch-extremistisch klassifiziert (bitte nach Staatsbürgern des Serbiens bzw. deutschen Staatsbürgern mit deutsch-serbischer Doppelstaatsbürgerschaft, für die Jahre seit 2012 und unter gesonderter Nennung derjenigen, die in Richtung Syrien, Irak bzw. ggf. weiterer Gebiete des sogenannten „Islamischen Staats“ ausgereist sind, unter Nennung der extremistischen Organisation aufschlüsseln)?

5

Wo sind die in den Fragen 1 bis 4 erfragten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung verblieben, sind sie

a) in Konfliktgebieten getötet worden,

b) weiterhin in bewaffnetem Kampf auf Seiten der Islamisten,

c) in Haft im Nahen Osten,

d) in Haft in ihren jeweiligen Herkunftsländern,

e) in Deutschland inhaftiert,

f) in anderen Ländern inhaftiert,

g) in ihren jeweiligen Herkunftsländern auf freiem Fuß,

h) in Deutschland auf freiem Fuß,

i) in anderen Ländern auf freiem Fuß,

j) unter Anklage, aber noch nicht inhaftiert (bitte das jeweilige Land nennen),

Berlin, den 2. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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