Auswirkungen des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
der Abgeordneten Jürgen Pohl, René Springer, Uwe Witt, Ulrike Schielke-Ziesing, Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Häufung von Corona-Fällen in Schlachtbetrieben hat zu viel Kritik an den Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche geführt. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) beschlossen (vgl. https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundeskabinett-verabschiedet-arbeitsschutzkontrollgesetz.html). „Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest“ (ebd., ebenso: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/arbeitsschutzkontrollgesetz-1772606.pdf).
Insbesondere die arbeits(schutz)rechtlichen und organisatorischen Implikationen des vorgenannten Gesetzentwurfs haben in den vom Gesetz betroffenen fleischverarbeitenden Betrieben zu Irritationen bzw. Verunsicherungen geführt (vgl. u. a. https://www.fleischwirtschaft.de/politik/nachrichten/Arbeitsschutzkontrollgesetz-Wir-machen-es-anders-42694?crefresh=1). In Anbetracht der erheblichen Auswirkungen des geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf die Organisations- und Arbeitsprozesse in der deutschen Fleischbranche sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zentrale Punkte des Gesetzentwurfs zu klären, die bislang unbeantwortet blieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben im Bereich der deutschen Fleischwirtschaft in den Jahren 2000 bis 2020 entwickelt (bitte jeweils für Bund und Bundesländer inklusive der absoluten und prozentualen Veränderungen separat auflisten sowie unterschieden nach Art des Verstoßes und Angabe der Zahl der daraus resultierenden Verurteilungen ausweisen)?
Wie definiert die Bundesregierung „anständige Arbeitsbedingungen“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/arbeitsschutzkontrollgesetz-1772606.pdf) bzw. einen guten Arbeitsplatz in der Fleischwirtschaft?
Wurde bei Erarbeitung des vorgenannten Gesetzentwurfs die Arbeitsschutzverwaltung eines oder mehrerer Bundesländer zu Rate gezogen, und wenn ja, welche?
Bildeten die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft in verschiedenen Regionen in Deutschland die Grundlage für die geplante Gesetzesinitiative (wenn ja, die welcher Regionen), und sind nach Einschätzung der Bundesregierung die (regional unterschiedlichen) Arbeitsbedingungen in dieser Branche jeweils miteinander vergleichbar, und wenn ja, inwiefern?
Welche Auswirkungen auf die deutsche Fleischwirtschaft sind nach Ansicht der Bundesregierung durch das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie ab dem 1. Januar 2021 sowie dem Verbot von Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem 1. April 2021 zu erwarten?
Wie definiert die Bundesregierung eine angemessene Unterkunft (bezüglich Sammelunterkünfte, Werkswohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte) für Arbeitnehmer in der deutschen Fleischwirtschaft, und welche Mindestanforderungen gelten künftig?
Welche konkreten Bestimmungen bzw. Festlegungen ergeben sich aus dem geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz bezüglich der Unterbringung von Fleischarbeitern hinsichtlich
a) der Zahl der qm, die in der Unterkunft pro Person mindestens zur Verfügung gestellt werden müssen,
b) der Anzahl der Personen, die maximal in einem Raum untergebracht werden dürfen,
c) der grundlegenden räumlichen und hygienischen Standards der Unterbringung,
d) der konkreten Anforderungen, die einen „arbeitsgerechten“ Arbeitsplatz definieren?
Wie, und durch wen werden die Betriebe in der deutschen Fleischwirtschaft über die bestehenden und künftigen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften zur Unterbringung von Arbeitnehmern, auch abseits des Betriebsgeländes, informiert?
Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der zuständigen Stellen unternommen, um die Mobilität potenziell geeigneter Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft zu erhöhen (bitte die Maßnahmen für die Jahre 2010 bis 2020 jeweils für Bund und Bundesländer auflisten)?
Wie viele Flüchtlinge, die mit und seit der Migrationsbewegung 2015 nach Deutschland eingewandert sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Tätigkeit in der Fleischindustrie aufgenommen (bitte für die Jahre 2015 bis 2020 jeweils für Bund und Bundesländer inklusive der absoluten und prozentualen Veränderungen sowie unterschieden nach den Top-8-Asylherkunftsländern separat auflisten)?
Wie viele Flüchtlinge, die mit und seit der Migrationsbewegung 2015 nach Deutschland eingewandert sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausbildung in der Fleischwirtschaft aufgenommen (bitte für die Jahre 2015 bis 2020 jeweils für Bund und Bundesländer inklusive der absoluten und prozentualen Veränderungen, sowie unterschieden nach den Top-8-Asylherkunftsländern separat auflisten)?
Welche finanziellen und organisatorischen Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die nach Artikel 2, § 6a des Gesetzentwurfs geplanten neuen Bestimmungen zur gemeinsamen Betriebsführung bzw. Inhaberschaft auf Familienunternehmen in der deutschen Fleischwirtschaft?
Durch welche konkreten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bundesaufsicht wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Vollzugsdichte am Maßstab einer Mindestbesichtigungsquote im Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörden sichergestellt?
In welchem Umfang und für welche Dauer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Frage 12 benannten Kontroll- bzw. Aufsichtsmaßnahmen finanzielle und personellen Mittel bereitgestellt (bitte die Personalplanung der zuständigen Arbeitsschutzbehörden zur Gewährleistung der gesetzlich neu geregelten Kontrolldichte für die Jahre 2021 bis 2025 unter Angabe des jeweiligen Mittelaufwuchses separat ausweisen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Härtefallregelung einzuführen, um evtl. mögliche unechte Rückwirkungen auf bestehende langfristige Lieferverpflichtungen in der Fleischwirtschaft zu vermeiden?
a) Wenn ja, mit welchen Fristen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Erwartet die Bundesregierung nach Inkrafttretens des Arbeitsschutzkontrollgesetzes eine Steigerung der Preise für Fleisch- bzw. Wurstwaren in Deutschland?
Wenn ja, in welchem Umfang, bzw. in welcher Höhe (bitte die Preisprognosen für Fleisch- bzw. Wurstwaren jeweils für die Jahre 2021 bis 2025 inklusive der prozentualen Veränderungen separat auflisten)?
Durch wen und unter Berücksichtigung welcher Fristen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetzes evaluiert?