Projektträger und Zuwendungsempfänger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD Projektträger und Zuwendungsempfänger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21676)
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21676 ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller ein gewisser Nachfragebedarf. In ihrer Antwort auf die vorgenannte Kleine Anfrage hat die Bundesregierung die Fragen 2 bis 11 aufgrund eines vermeintlichen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet, dabei sind jedoch die Fragen 5, 7 und 8 sowie die Frage 11 unbeantwortet geblieben. Die Frage 10 wurde nur teilweise beantwortet. Den Fragestellern ist bewusst, dass Projektträger nicht direkt gefördert werden, gleichwohl ist es für die Fragesteller unverständlich, warum die Bundesregierung – trotz mehrmaligen gezielten Nachfragens – nicht die Gesamtzahl der Projektträger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ angibt.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Anfrage 98 des Abgeordneten Dr. Roland Hartwig auf Bundestagsdrucksache 19/20374 geht hervor, dass in der ersten Förderperiode von „Demokratie leben!“ Projekte von insgesamt 784 Zuwendungsempfängern gefördert wurden. Von Interesse für die Fragesteller ist aber vorrangig die Gesamtzahl der Projektträger, da jene Verwaltungsaufgaben für mehrere Zuwendungsempfänger gleichzeitig wahrnehmen können. Die Gesamtzahl der geförderten Zuwendungsempfänger entspricht also nicht der Anzahl der Projektträger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
Darüber hinaus hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach Angaben der Bundesregierung in der ersten Förderperiode von „Demokratie leben!“ 57 solcher Projektträger einer Überprüfung auf verfassungsschutzrelevante Informationen unterzogen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/2086 und Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/19794).
Des Weiteren geht aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21680 hervor, dass „Förderprojekte […] im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ grundsätzlich im Rahmen von öffentlichen Interessenbekundungsverfahren zur Förderung ausgewählt [werden]“. Die Fragesteller schließen daraus, dass grundsätzlich auch andere Möglichkeiten (abgesehen vom Interessenbekundungsverfahren) in Erwägung gezogen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung die Projektträger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ aus (bitte, sofern Unterschiede bestehen, nach erster und zweiter Förderperiode unterscheiden)?
Welche anderen Möglichkeiten, abgesehen vom Interessenbekundungsverfahren, hat die Bundesregierung in der ersten und zweiten Förderperiode von „Demokratie leben!“ für die Auswahl von Projektträgern genutzt?
Wie hoch ist die Anzahl von Projektträgern in der ersten Förderperiode von „Demokratie leben!“ (bitte einzeln nach Trägern des öffentlichen Rechts und Trägern des Privatrechts auflisten)?
Welche Projektträger erhielten in der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für ihre Aufgabe, Veraltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen, eine Vergütung aus Bundesmitteln (bitte die Höhe der jeweiligen Vergütung und den entsprechenden Haushaltstitel angeben)?
Wie viele der sechs Überprüfungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wurden seit dem Stichtag 11. Mai 2018 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/19794) auf Bitten des Projektträgers durchgeführt?
Wie viele Zuwendungsempfänger werden in der zweiten Förderperiode von „Demokratie leben!“ durch die Bundesregierung gefördert?
Wie hoch ist die Anzahl von Projektträgern in der zweiten Förderperiode von „Demokratie leben!“ (bitte einzeln nach Trägern des öffentlichen Rechts und Trägern des Privatrechts auflisten)?
Welche Projektträger erhalten in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für ihre Aufgabe, Veraltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen, eine Vergütung aus Bundesmitteln (bitte die Höhe der jeweiligen Vergütung und den entsprechenden Haushaltstitel angeben)?
Welches konkrete „öffentliche Interesse“ (vgl. § 44 Absatz 3 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung) liegt nach Kenntnis der Bundesregierung vor, Projektträger im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit der Beleihung von Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen auszustatten?
Nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz auch eine Überprüfung der Zuwendungsempfänger und sogenannten Kooperationspartner im Hinblick auf verfassungsschutzrelevante Informationen vor?
a) Wenn ja, wie viele Zuwendungsempfänger und Kooperationspartner wurden in der ersten Förderperiode von „Demokratie leben!“ einer Prüfung durch das BfV unterzogen?
b) Wenn nein, warum überprüft das BfV nur die Projektträger?
In wie vielen Fällen seit 2015 wurden Verwendungsnachweise im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu spät oder gar nicht vom Zuwendungsempfänger vorgelegt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2015 wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ein Verstoß gegen die Vorgaben des Zuwendungsbescheids festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2015 wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ein Mahnverfahren eingeleitet, weil Verwendungsnachweise nicht fristgerecht vorgelegt worden sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2015 wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ein Widerrufsverfahren eröffnet, und in wie vielen Fällen davon wurden die Bundesmittel zurückgefordert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2015 sind im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Zuwendungsempfänger für eine erneute Förderung ausgeschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?