Immobilien der islamistischen Szene
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus leitete das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 27. Februar 2019 ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ein Netzwerk von Vereinen ein, an dessen Spitze die Vereine „Ansaar International e. V.“ (AI) in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) und „WorldWide Resistance-Help e. V.“ (WWR-Help) in Neuss (Nordrhein-Westfalen) stehen (vgl. Verfassungsschutzbericht 2019, S. 203). In der Folge führten die Polizeibehörden der Länder am 10. April 2019 auf der Grundlage gerichtlicher Durchsuchungsbeschlüsse umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern durch (https://www.welt.de/politik/deutschland/article204998906/Razzia-Deutschlandweit-Durchsuchungen-im-islamistischen-Milieu.html; https://www.sueddeutsche.de/politik/polizei-razzien-islamismus-1.4404004). Die durchsuchten Objekte befanden sich dabei u. a. in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hieran wird nach Auffassung der Fragesteller deutlich, dass die islamistische Szene über Rückzugsorte verfügt, die sich über eine Vielzahl von Bundesländern erstrecken. Solche Räumlichkeiten dienen nach Kenntnis der Fragesteller der islamistischen Szene unter anderem zur Verbreitung massiver Hetze gegen die parlamentarische Demokratie, gegen Andersgläubige, die Juden und den Staat Israel sowie dazu, dort offen zur Tötung von Andersgläubigen aufzurufen (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/innere-sicherheit-beckstein-schliesst-islamisten-treffpunkt-in-neu-ulm-1280087.html). Mit dieser Anfrage soll vorrangig aufgeklärt werden, in welchen Bundesländern sich bereits wie viele Immobilien befinden, die sich unter der Kontrolle der islamistischen Szene befinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) im Eigentum von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben sind, die der islamistischen Szene zugeordnet werden (wenn ja, bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Erwerbs, aktueller Nutzung, Eigentümer und Betreiber aufschlüsseln)?
Wenn ja, wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erfragten Immobilien in dem Zeitraum von 1990 bis 2019 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und dem jeweiligem Bundesland aufschlüsseln)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welche Immobilien (Häuser, Gebäude, Wohneinheiten, Gewerberäumlichkeiten, Grundstücke etc.) dauerhaft von Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben genutzt werden, die der islamistischen Szene zugeordnet werden (wenn ja, bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des Nutzungsbeginns, derzeitiger Nutzung, Partei, Verein, Organisation bzw. Einzelperson aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erfragten Immobilien in dem Zeitraum von 1990 bis 2019 in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und dem jeweiligem Bundesland aufschlüsseln)?
In welchen der in den Fragen 1 und 2 erfragten Immobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 Hausdurchsuchungen durchgeführt (bitte nach Datum und Ort der Durchsuchung, Ermittlungsanlass, Ergebnis der Hausdurchsuchung und Ausgang des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Finanzierung der in den Fragen 1 und 2 erfragten Immobilien, und wenn ja, welche sind dies?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob diese in den Fragen 1 und 2 erfragten Immobilien von öffentlicher Hand bzw. von Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Kommunen verkauft, vermietet oder überlassen wurden (wenn ja, bitte angeben, welche Einrichtung oder welcher Teil der öffentlichen Hand die Immobilie verkauft, vermietet oder überlassen hat)?
Zu welchen dieser erfragten Immobilien erfolgte seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) oder des Bundeskriminalamtes im Vorfeld des Kaufs, der Vermietung, der Überlassung eine Information gegenüber den Stellen bzw. den Einrichtungen der öffentlichen Hand über Hintergrund und Absicht der Käufer bzw. des Käufers, der Mieter oder des Mieters?
Liegen der Bundesregierung zu den in den Fragen 1 und 2 erfragten Immobilien Informationen vor, ob es im Rahmen von Förderprogrammen bei Erwerb oder Unterhalt der Immobilie Zuwendungen bzw. Vergünstigungen aus öffentlichen Stellen (z. B. KfW-Kredit, EU-Drittelmittel etc.) gab (wenn ja, bitte nach Datum und Art der Zuwendung bzw. Vergünstigung auflisten)?