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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Gold-Plating" bei der Umsetzung von europäischen Rechtsakten in nationales Recht

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

25.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2231711.09.2020

„Gold-Plating“ bei der Umsetzung von europäischen Rechtsakten in nationales Recht

der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zusätzliche bürokratische Belastungen sind für einen Großteil von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern ein Ärgernis. Häufig wird „Brüssel“ bzw. die Europäische Union als Ausgangspunkt dieser Überregulierung ausgemacht. In vielen Fällen ist dies jedoch nur teilweise zutreffend, denn bei der Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale Recht werden durch den Gesetzgeber oft zusätzliche nationale Regulierungen „draufgesattelt“. Somit wird die Umsetzung der Richtlinie durch nichtvorgeschrieben Regulierungen übererfüllt. Dieses Vorgehen ist unter dem Stichwort „Gold-Plating“ bekannt. Es gibt sowohl aktives Gold-Plating, bei dem eine Regulierung über die in der Richtlinie festgeschriebenen Mindeststandards hinausgeht und passives Gold-Plating, bei dem in der Richtlinie enthaltende Möglichkeiten für Vereinfachungen nicht genutzt werden. (Quelle: „Einschränkungen des sog. gold-plating bei der Richtlinienumsetzung sowie Einführung verpflichtender Folgeabschätzungen im Gesetzgebungsverfahren“, Unterabteilung Europa, Fachbereich Europa, Ausarbeitung PE 6 – 3000 – 142/15 vom 23. Dezember 2015).

Vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips ist es legitim, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinien auf nationaler Ebene unterschiedlich umsetzen. Wenn unter dem Deckmantel der EU-Richtlinie jedoch überbordende bürokratische Regulierungen beschlossen werden, stellt Gold-Plating eine Gefahr für das Ansehen der EU bei den Bürgerinnen und Bürgern dar. Für die Wirtschaft und die Verbraucher entsteht so ein unübersichtlicher Flickenteppich an Regulierungen und das Level-playing Field des Binnenmarktes wird gestört. Solche Wettbewerbsverzerrungen leisten protektionistischen Interessen Vorschub, die der Funktionsweise des Binnenmarktes zuwiderlaufen. Beispiele hierfür finden sich unter anderem in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Zuletzt wurde etwa die Entsenderichtlinie nicht eins zu eins umgesetzt, auch wenn sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag an mehreren Stellen für eine solche Umsetzung aussprechen.

In Österreich ist am 29. Mai 2019 das „Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019“ (BGBl. I Nr. 46/2019) in Kraft getreten. Mit diesem Anti-Gold-Plating-Gesetz sollen über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehende Regelungen, die unnötige Belastungen für die betroffenen Unternehmen bedeuten, abgebaut werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten. Durch dieses Bundesgesetz werden zum Beispiel Änderungen im Unternehmensrecht und in der Finanzbranche vorgenommen. Zukünftig sollen so keine weiteren Fälle von Gold-Plating entstehen. Damit wird ein Punkt aus dem österreichischen Regierungsprogramm 2017 bis 2022 umgesetzt. Insbesondere unter dem Themengebiet „Arbeit“ ist vorgesehen, dass bei der Modernisierung des Arbeitsrechts und der Umsetzung von EU-Recht kein Gold-Plating vorgenommen wird (Quelle: https://www.oeh.ac.at/sites/default/files/files/pages/regierungsprogramm_2017-2022.pdf, S. 146). Daneben stellt das „Anti-Gold-Plating-Gesetz“ auch einen ersten Schritt im Prozess zur Ausarbeitung einer „Better Regulation Strategie“ der Bundesregierung in Österreich dar.

Mit dem EU-ex-ante-Verfahren überprüft der Nationale Normenkontrollrat (NKR) seit Anfang 2016 EU-Gesetzesvorschläge und deren Kostenabschätzungen. Da etwa 50 Prozent der gesetzlichen Folgekosten aus Brüssel kommen, bleibt dies für Deutschland nicht ohne Wirkung. Der NKR hält dabei fest, dass die „Qualität der EU- Folgekostenschätzungen erheblich zu wünschen übrig lässt“ (Quelle: S. 5 Nummer 10 https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/267760/444032/0277432480e047ede4be336b9fbf5f83/2017-07-12-nkr-jahresbericht-2017-data.pdf?download=1). Bei Regelungsvorschlägen mit einem geschätzten europaweiten jährlichen Erfüllungsaufwand von mehr als 35 Mio. Euro muss die Bundesregierung künftig eine eigene Folgenkostenabschätzung für Deutschland erstellen (https://www.normenkontrollrat.bund.de/nkr-de/ueber-uns/gesamtkonzept).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele EU-Richtlinien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der 18. Legislaturperiode „überschießend“ umgesetzt und fallen nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Begriff „Gold Plating“ (bitte nach federführenden Ressorts unterteilen)?

2

Bei wie vielen und bei welchen europäischen Rechtsakten (EU-Richtlinien und EU-Verordnungen) hat die Bundesregierung von dem Ermessensspielraum „Anwendung strengerer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten“ Gebrauch gemacht?

3

Plant die Bundesregierung, ein „Anti-Gold-Plating-Gesetz“ bzw. ein Gesetz mit der gleichen Zielrichtung (Beseitigung über unionsrechtliche Mindestvorgaben hinausgehende Regelungen, die unnötige Belastungen für die betroffenen Unternehmen bedeuten) auf den Weg zu bringen?

Wenn ja, für wann ist ein solches Gesetz geplant?

Falls nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz?

4

Hat die Bundesregierung (oder ein Ressort) sich mit der österreichischen Bundesregierung zum Anti-Gold-Plating-Gesetz ausgetauscht?

Wenn ja, was genau war Inhalt und Ergebnis dieses Austausches?

Falls nein, warum hat ein solcher Austausch nicht stattgefunden?

Ist in Zukunft ein derartiger Austausch geplant?

5

Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode – wie vom NKR in seinem Gutachten „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ (Quelle: https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/300864/1681244/594995cfe4ee756736d58a8b889954b7/2019-10-22-nkr-gutachten-data.pdf) vorgeschlagen –, für eine wirksame und rechtstaugliche Gestaltung von Gesetzen Pilotprojekte für Wirksamkeits- und Praxischecks den Digital-TÜV und Gesetzgebungslabore durchzuführen?

Falls ja, gibt es dazu bereits einen Zeitrahmen?

Falls nein, warum nicht?

6

Wie viele, und welche EU-Gesetzesvorschläge haben die Bundesregierung und der Nationale Normenkontrolle seit der 18. Legislaturperiode mittels des EU-ex-ante-Verfahrens überprüft?

7

Plant die Bundesregierung, diese Kostenschätzungen – ebenso wie im nationalen Ex-ante-Verfahren – dem Bundestag und dem Bundesrat zuzuleiten?

Falls ja, zu welchen Zeitpunkten?

Falls nein, warum nicht?

8

Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft Initiativen über institutionalisierte Prozesse der Kostenanalyse von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen auf europäischer Ebene nach Maßgabe des deutschen Nationalen Normenkontrollrats (NKR) anzustoßen?

Berlin, den 10. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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