Gesundheitliche Nebenwirkungen der Maskenpflicht
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum Schutz vor dem Coronavirus gilt seit Ende April 2020 deutschlandweit eine Maskenpflicht beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr (https://www.t-online.de/leben/id_88201290/maskenpflicht-wann-koennen-sie-ein-attest-bekommen-.html). Der Mund-Nasen-Schutz gilt nach aktuellen Studienauswertungen bislang als wichtige Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Hierzu erklärt das Robert Koch-Institut (RKI), dass für den Schutz vor dem Coronavirus neben einer guten Händehygiene, Abstandhalten sowie Selbstisolierung im Falle der Erkrankung auch das Tragen einer Maske dazu beitragen könne, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen (ebd.). Auch der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn sprach sich für den weiteren Gebrauch von Alltagsmasken aus (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/alltagsmasken-1766828).
Für bestimmte Personengruppen bringt die Maskenpflicht jedoch eine spürbare Belastung mit sich (https://www.daab.de/blog/2020/04/maskenpflicht-kontroverse/). So können zum Beispiel Patienten mit sehr schwerem Asthma oder einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) beim Aufsetzen eines Mund-Nasen-Schutzes erhebliche gesundheitliche Probleme aufgrund der erschwerten Atmung bekommen (ebd.). Zudem kann für psychisch vorerkrankte Personen die Maskenpflicht eine massive zusätzliche Belastung im Alltag darstellen (https://www.hna.de/kassel/kassel-corona-psychologin-maske-folgen-psyche-schaden-90007521.html). Schließlich sind nach Kenntnis des Fragestellers auch bestimmte Berufsgruppen, die während ihrer Arbeitszeit zur Verwendung professioneller Schutzmasken verpflichtet sind wie zum Beispiel das medizinische Personal in Kliniken und Arztpraxen, nun täglich einer zusätzlichen körperlichen Belastung ausgesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass aufgrund der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung zunehmen oder bereits bestehende Atemwegserkrankungen bei betroffenen Personen verstärkt werden, und hat die Bundesregierung zu dieser Thematik eine Studie in Auftrag zu geben oder beabsichtigt, dies zu tun, um in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, welche Langzeitfolgen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf gesunde sowie auch bereits vorerkrankte Personen haben kann (die Antwort bitte begründen)?
Liegen der Bundesregierung Informationen zur Entwicklung der Anzahl der Personen mit Atemwegserkrankungen innerhalb der vergangenen zwölf Monate vor (wenn ja, bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, Informationen dazu noch einzuholen (wenn ja, bis wann, und wenn nein, aus welchen Gründen beabsichtigt sie dies nicht)?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass aufgrund der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zunehmen oder bereits bestehende psychische Vorerkrankungen bei betroffenen Personen verstärkt werden (vgl. Vorbemerkung des Fragestellers), und hat die Bundesregierung zu dieser Thematik eine Studie in Auftrag zu geben oder beabsichtigt, dies zu tun, um in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, welche Langzeitfolgen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf die Psyche von gesunden sowie auch bereits vorerkrankten Personen haben kann (die Antwort bitte begründen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Personen mit psychischen Erkrankungen innerhalb der vergangenen zwölf Monate entwickelt (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)? Beabsichtigt die Bundesregierung, falls keine Erkenntnisse hierzu vorliegen, diese noch zu erheben, und wieso liegen der Bundesregierung zu dieser Thematik keine Erkenntnisse vor (bitte, wenn eigene Informationen eingeholt werden, einen Zeitraum angeben oder wenn keine eigenen Informationen dazu eingeholt werden sollen, begründen)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personen aufgrund des Tragens des Mund-Nasen-Schutzes seit der Einführung der Maskenpflicht Schäden erlitten (vgl. Vorbemerkung des Fragestellers)? Wenn ja, um wie viele Geschädigte handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung, welche Schäden genau haben die Betroffenen erlitten, und wer haftet nach Kenntnis der Bundesregierung für den Ersatz von Schäden, die durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hervorgerufen werden?