Erweiterung zulässiger Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Europa
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wirken sich in hohem Maß auf die Stabilität der deutschen Wirtschaft aus. Gerade die Reisebranche ist besonders stark von der aktuellen Situation betroffen. Aber auch die Ungewissheit, wie sich die Pandemie entwickelt und welche Maßnahmen noch folgen, führen zu einer erheblichen Planungsunsicherheit. Beispielhaft steht hierfür die erneute Reisewarnung des Auswärtigen Amts vom 14. August 2020 für Spanien, was zu einer Welle der Rückzahlungen für Pauschalreiseanbieter geführt hat. Diese Probleme stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor die Herausforderung, nicht in die Insolvenz abzurutschen, und daher bedarf es nach Ansicht der Fragesteller gerade hier an Maßnahmen, um diese Ausnahmesituation zu meistern.
Aufgrund der Umsatzgröße ist es für KMUs zudem oft schwieriger, Rücklagen in großem Umfang aufzubauen, die zur Überbrückung einer Krise verwendet werden können, als bei großen Marktteilnehmern innerhalb einer Branche. Besonders gilt dies für Produkte oder Dienstleistungen mit niedrigeren Margen. Während Großunternehmen und Konzerne bereits seit Beginn der Krise gezielt durch staatliche Maßnahmen gestützt werden, wurden erst im Verlauf der Entwicklung der Pandemie Maßnahmen seitens der Bundesregierung in Aussicht gestellt, die auch die KMUs betreffen.
Diese sollten zunächst auf Maßnahmen wie die von der KfW gewährten Corona-Hilfen beziehungsweise Corona-Kredite für Unternehmen vertrauen, beispielsweise der KfW-Schnellkredit, um die Einbußen durch die Krise zu überbrücken. Dies allein reiche jedoch bei weitem nicht, den besonders stark betroffenen Branchen ausreichend zu helfen, und es wurden weitere Maßnahmen seitens der Bundesregierung angekündigt, etwa die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-erst-wenig-corona-hilfen-fuer-die-reisebranche-bewilligt/26121372.html?ticket=ST-2887910-Ej7eOiuWclSRXB6wvxKa-ap4).
Jedoch darf bei Ankündigungen und Maßnahmen nicht außer Acht gelassen werden, dass Beihilfen für Unternehmen durch den Staat eine große Relevanz für den europäischen Binnenmarkt haben und unter die Regelungen über Beihilfen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen.
In diesem Zusammenhang wurde von der Kommission der Europäischen Union eine Grenze für staatliche Beihilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise von 800 000 Euro pro Unternehmen festgelegt (https://ec.europa.eu/germany/news/20200406-kommission-erweitert-rahmen-fuer-staatliche-beihilfen_de). Nach Angaben der Bundesregierung auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Dr. Marcel Klinge auf Bundestagsdrucksache 19/21928 fallen sowohl die KfW-Kredite als auch die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen unter die harte Grenze von 800 000 Euro, sodass die Hilfen zwar jeweils zu einer gewissen Höhe nebeneinander abgerufen werden können, jedoch die Grenze in Summe nicht übersteigen dürfen.
800 000 Euro stellen für ein kleines Unternehmen bereits eine große Hilfeleistung dar. Jedoch stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob nicht bereits bei schwer getroffenen mittelständischen Unternehmen Hilfen, die insgesamt 800 000 Euro nicht überschreiten dürfen, nur der „Tropfen auf dem heißen Stein“ sind und die drohende Insolvenz somit sehenden Auges auf die nahe Zukunft verschoben wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welcher Höhe wurden seit Beginn der Corona-Pandemie von der KfW gewährte Corona-Hilfen beziehungsweise Corona-Kredite bislang vergeben?
Wie viel davon an kleine Unternehmen?
Wie viel davon an mittelständische Unternehmen?
Welche Gesamtsumme ergeben die bislang vergebenen Hilfen beziehungsweise Kredite?
In welcher Höhe wurden Hilfen beziehungsweise Kredite im Durchschnitt an kleine beziehungsweise mittelständische Unternehmen gewährt?
Wie viele Anfragen auf Corona-Hilfen beziehungsweise Corona-Kredite wurden bislang gestellt, die bereits allein oder in Kombination mit anderen Hilfen die Beihilfengrenze von 800 000 Euro überschritten hätten?
Hält die Bundesregierung Beihilfen von maximal 800 000 Euro pro Unternehmen für ausreichend, um die Auswirkungen der Corona-Krise angemessen abzufedern, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen aus Branchen mit geringen Margen wie der Reisebranche?
Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung getroffen werden, wenn weiterhin die aktuelle Situation starker Einschränkungen durch Pandemie-Schutzmaßnahmen andauert und KMUs aus den stark betroffenen Bereichen wie der Reisewirtschaft weder perspektivisch noch akut Umsatz generieren können und mit den finanziellen Hilfsmaßnahmen nicht ausreichend aufgefangen werden können?
Welche bereits laufenden Überbrückungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise sollen verlängert werden?
a) Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei konkret, und wann wären diese regulär ausgelaufen?
b) Bis wann sollen die jeweiligen Maßnahmen verlängert werden?
c) Welche Maßnahmen können KMUs in Anspruch nehmen, die bereits Beihilfen in Höhe von insgesamt 800 000 Euro erhalten haben?
Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die von der Kommission der Europäischen Union festgelegte Grenze für staatliche Beihilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise von 800 000 Euro pro Unternehmen neu angepasst wird, und wenn ja, wie?