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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kleingärten als urbanes Grün in Städten

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

01.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2271121.09.2020

Kleingärten als urbanes Grün in Städten

der Abgeordneten Stephan Protschka, Berengar Elsner von Gronow, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion AfD

Vorbemerkung

Die Bekanntheit von Kleingärten in Ballungsgebieten steigt durch den Wunsch eines Ausgleichs zu ungünstigen Wohnverhältnissen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/163914/umfrage/bedeutung-des-kleingartens-fuer-die-nutzer/). Doch gerade in diesen bevölkerungsreichen Städten ist nur ein begrenztes Angebot vorhanden, das sich durch den zunehmenden Wohnungsbau weiterhin verknappt (https://www.kleingarten-bund.de/de/bundesverband/zahlen-und-fakten/). Zugleich existiert eine geringe Nachfrage an Kleingärten in dünn besiedelten Regionen, in denen es einen Bevölkerungsrückgang gibt. In den dicht besiedelten Regionen tragen Kleingärten einen großen Teil zur grünen Infrastruktur bei, die bedeutsam sind, um Feinstaubpartikel zu binden und die Stadt zu kühlen. Zusätzlich sorgen sie für eine breitere Biodiversität, da sie Lebensräume für eine weites Spektrum an Insekten bieten und somit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten (https://www.kleingarten-bund.de/de/bundesverband/positionspapiere/gruene-infrastruktur-weit/).

Obwohl sich die Bundesregierung über die positiven Eigenschaften von Kleingärten auf Natur und Umwelt bewusst ist, fehlt jedoch nach Ansicht der Fragesteller eine Honorierung dieser Umweltleistungen, so wie es im Bundesprogramm zur biologischen Vielfalt üblich ist (https://www.bmi.bund.de/SharedDoc s/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/weissbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Kleingärten aufgrund ihres Beitrages zur Biodiversität mehr zu fördern, und wenn ja, welche?

2

Können nach Kenntnis der Bundesregierung Kleingärtner einen Beitrag zur Biodiversität und zum Schutz von alten und heimischen Obst- und Gemüsesorten leisten?

3

Teilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde e. V., dass Kleingartenanlagen in Ballungsgebieten unverzichtbar sind und das Mikroklima in Städten enorm verbessern (https://www.kleingarten-bund.de/de/bundesverband/positionspapiere/nachhaltige-stadtentwicklung-muss-gruen-sein/)?

4

Hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2015 bis 2019 Kleingärten bzw. Kleingartenorganisationen und Kleingartenvereine unterstützt, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es Projekte im Zeitraum von 2015 bis 2019 gibt, mit denen Kleingartenanlagen unterstützt worden sind?

a) Wenn ja, welche sind diese?

b) Wenn ja, wie viele Geldern werden jeweils für die Projekte eingesetzt?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit sich die im „Weißbuch Stadtgrün“ genannten Maßnahmen auf die Situation der Kleingärten ausgewirkt haben (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/download s/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/weissbuch-stadtgruen.pdf?__blob =publicationFile&v=3), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

7

Unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen dabei, zukunftsfähige Kleingärten zu gestalten, die zudem vor einer Bebauung geschützt sind?

a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?

b) Wenn nein, gibt es Bestrebungen in diese Richtung?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl und Fläche an Kleingartenanlagen, die durch die Ausweisung als Dauerkleingarten in Bebauungsplänen geschützt sind, und wenn ja, welche sind dies?

9

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Bedeutsamkeit von Kleingartenanlagen als urbanes Grün stärker in den Fokus der Städte zu bringen und diese in große Infrastrukturprogramme einzubeziehen?

a) Wenn ja, um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich hierbei?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies noch nicht erfolgt?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchen Städten zur Nachverdichtung die Methode der Parzellenteilungen durchgeführt wird und welche Methoden hierbei noch verwendet werden, und wenn ja, wie viele Anlagen in welchen Städten sind davon betroffen?

11

Sind Erhebungen zum Pflanzenschutz in Haus- und Kleingarten vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wie sie als Maßnahme im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutz geschildert werden, durchgeführt worden (https://www.nap-pflanzenschutz.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Startseite/NAP_2013-2__002_.pdf, S. 59), und wenn ja, können diese Erhebungen für den Bereich Kleingartenanlagen aufgeschlüsselt werden, und was waren die Ergebnisse?

12

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beaufsichtigung und Sensibilisierung der sicheren Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kleingärten von nichtberuflichen Anwendern (https://www.nap-pflanzenschut z.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Startseite/NAP_2013-2__00 2_.pdf, S. 59)?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele sachkundige Fachwarte in Kleingartenvereinen im Zeitraum 2010 bis 2019 ausgebildet worden sind, und wenn ja, wie viele Fachwarte sind ausgebildet worden?

b) Was sind die genauen Tätigkeiten eines sachkundigen Fachwarts?

c) Erwägt die Bundesregierung, auf eine Ausstattung von Kleingartenvereinen mit mehr sachkundigen Fachwarten hinzuwirken, um für eine bessere Kontrolle in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von nichtsachkundigen Anwendern zu sorgen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

d) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse hinsichtlich Monitoringprojekten und Beratungen bezüglich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kleingärten vor, und wenn ja, welche sind dies?

Berlin, den 3. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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