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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Geschäftstätigkeit der CIA-Investmentfirma In-Q-Tel in Deutschland
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
20.10.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2276523.09.2020
Geschäftstätigkeit der CIA-Investmentfirma In-Q-Tel in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone
Barrientos, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina
Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten
Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Geschäftstätigkeit der CIA-Investmentfirma In-Q-Tel in Deutschland
Laut Medienberichten (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/ex-
us-verteidigungsminister-im-direktorium-cia-investmentarm-steigt-bei-morphe
us-space-in-dresden-ein/26129728.html, https://www.mdr.de/nachrichten/wirts
chaft/cia-naher-us-investor-steigt-bei-dresdner-start-up-ein-100.html) hat das
US-Unternehmen In-Q-Tel (IQT) jüngst eine Beteiligung in nichtgenannter
Höhe an dem Dresdner Satellitentechnologie-Start-up Morpheus Space,
spezialisiert auf Ionenstrahlantriebe und die Steuerung von Nanosatelliten, erworben,
in dessen Rahmen Richard V. Spencer, bis Ende 2019 unter US-Präsident
Donald Trump Marineminister und im Juli 2019 interimsweise ebenfalls US-
Verteidigungsminister, zudem in das Direktorium des
Technologieunternehmens berufen wurde. In-Q-Tel gilt als Investment-Arm, wahlweise auch
Wagniskapitalabteilung des US-Geheimdienstes Central Intelligence Agency (CIA)
und wird diesen Berichten zufolge aus dem Haushalt der CIA finanziert. Auch
sei das Investment bei Morpheus Space bereits die dritte Beteiligung dieses
speziellen US-Fonds in Deutschland.
Laut Firmenwebsite (https://www.iqt.org/) wurde das US-Unternehmen 1999
von der oder in enger Verbindung zur CIA gegründet, um den Zugang der US-
Geheimdienste zu innovativen Technologien aus der Start-Up-Community
sicherzustellen. Heute gehören demzufolge neben der CIA auch die National
Security Agency (NSA), das US-Verteidigungsministerium sowie weitere
Einrichtungen aus dem US-Geheimdienste- und US-Verteidigungsapparat zu den
Partnern von In-Q-Tel. Die Wirtschaftswoche berichtet darüber hinaus unter
dem Titel „Ruf des Geldes“ (Nr. 30, 17. Juli 2020), das US-Unternehmen habe
„neuerdings einen Mitarbeiter in Stuttgart stationiert, um für die Spione
interessante Jungunternehmen zu finden“. Zugleich wird in diesem Bericht auf
weitere staatliche Akteure aus den USA verwiesen, die ebenfalls auf Erwerb von
oder Beteiligungen an Technologieunternehmen ausgerichtet sind, die aus
hiesiger Spitzenforschung entstanden sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22765
19. Wahlperiode 23.09.2020
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Besitzt die Bundesregierung generelle Erkenntnisse über das US-
Unternehmen In-Q-Tel, und wenn ja,
a) welche Rechtsform liegt dem Unternehmen zugrunde nach Kenntnis der
Bundesregierung, und welche vertraglichen oder sonstigen Beziehungen
bestehen zur US-Regierung bzw. zu Einrichtungen der US-Regierung;
b) wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapitaleigner und/oder
Kapitalgeber des Unternehmens;
c) in welcher Höhe hält die CIA nach Kenntnis der Bundesregierung
Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden Gelder aus dem Haushalt
der CIA in den letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben;
d) in welcher Höhe halten welche weiteren US-Nachrichtendienste nach
Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder
wurden Gelder aus den Haushalten dieser US-Nachrichtendienste in den
letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben;
e) in welcher Höhe hält das US-Verteidigungsministerium nach Kenntnis
der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden
Gelder aus dem Haushalt des US-Verteidigungsministeriums in den
letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben;
f) wie lautete nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinn- und
Verlustrechnung des Unternehmens in den letzten fünf Geschäftsjahren in
US-Dollar, und in welcher Höhe wurden im entsprechenden Zeitraum
Investitionen zur Beteiligung an Unternehmen weltweit getätigt;
g) in welcher Höhe hält das Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung Anteile an dem US-Unternehmen Palantir Technologies, und wie
hoch wird dieser Anteil aktuell vor dem Hintergrund des beabsichtigten
Börsengangs von Palantir in US-Dollar bewertet;
h) in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung erworbene Beteiligungen des Unternehmens bislang
dazu genutzt, um entsprechende Technologietransfers für die US-
Geheimdienste nutzbar zu machen?
2. Besitzt die Bundesregierung spezielle Erkenntnisse über die
Geschäftstätigkeit von In-Q-Tel in Deutschland, und wenn ja,
a) hat das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung einen
Geschäftssitz in Deutschland oder in einem oder mehreren Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, und wenn ja, unter welcher Bezeichnung, und
wo genau;
b) unterhält das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitarbeiter oder Kontaktpersonen in diplomatischen oder konsularischen
Vertretungen der USA bzw. in Vertretungen von US-Unternehmungen
oder US-Kooperationen in Deutschland, und wenn ja, wo genau, in
welcher Form, und in welcher Anzahl;
c) wird die Geschäftstätigkeit des Unternehmens vom Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen seiner Tätigkeit in den
Aufgabengebieten Spionage- und Proliferationsabwehr (Informationsbeschaffung in
den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft durch einen ausländischen
Nachrichtendienst) sowie Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz
(Ausforschung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen durch
einen ausländischen Nachrichtendienst mit dem Ziel der Wirtschafts-
und Wissenschaftsspionage zur technologischen Fortentwicklung einer
fremden Volkswirtschaft) erfasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, warum nicht?
3. Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Beteiligung von
In-Q-Tel an dem Dresdner Start-up Morpheus Space, und wenn ja,
a) in welcher Höhe, und wann erfolgte die Beteiligung nach Kenntnis der
Bundesregierung;
b) wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Beteiligung informiert,
und/oder hat sie dieser zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form, und
wenn nein, warum nicht;
c) worin genau besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die
technologische Expertise sowie die zugrunde liegende bzw. angestrebte
Geschäftstätigkeit von Morpheus Space, und inwiefern ist diese (real oder
potentiell) sicherheitsrelevant;
d) in welcher Höhe insgesamt erhielt Morpheus Space bis zum jetzigen
Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Gelder aus
Maßnahmen zur Technologie- und Forschungsförderung des Bundes und
des Landes Sachsen, beispielsweise aus Mitteln des Exist-
Förderprogramms der Bundesregierung oder des Gründerpreises des Freistaates
Sachsen?
4. Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Beteiligung von
In-Q-Tel an weiteren Technologieunternehmen aus Deutschland, und wenn
ja,
a) in welcher Höhe und wann erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung Beteiligungen an welchen weiteren Technologieunternehmen im
Einzelnen;
b) wurde die Bundesregierung im Vorfeld über diese Beteiligungen
informiert, und/oder hat sie diesen zugestimmt, und wenn ja, in welcher
Form, und wenn nein, warum nicht;
c) worin genau besteht nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
technologische Expertise sowie die zugrunde liegende bzw. angestrebte
Geschäftstätigkeit dieser Technologieunternehmen, und inwiefern ist
diese jeweils (real oder potentiell) sicherheitsrelevant;
d) in welcher Höhe insgesamt erhielten diese Technologieunternehmen
zuvor und bis zum jetzigen Zeitpunkt öffentliche Gelder aus Maßnahmen
zur Technologie- und Forschungsförderung des Bundes und der Länder;
5. Unterhalten die folgenden deutschen Sicherheitsbehörden und
Einrichtungen Geschäfts-, Kooperations- oder sonstige Austauschbeziehungen zu In-
Q-Tel, und wenn ja, in welcher Form,
a) der Bundenachrichtendienst (BND);
b) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV);
c) die Bundeswehr (BW);
d) das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI);
e) die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZI-
TiS)?
6. Wie bewertet das Bundeskanzleramt die Geschäftstätigkeit von In-Q-Tel in
Deutschland, und welche Maßnahmen gedenkt es gegebenenfalls zu
ergreifen in Hinsicht
a) auf eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit eines befreundeten
Staates in Deutschland?
b) auf das nach Ansicht der Fragesteller mögliche Abschöpfen von
Zukunftstechnologien, beispielsweise aus dem Bereich der
Raumfahrttechnik, durch einen befreundeten Staat aus Deutschland?
c) auf eine nach Ansicht der Fragesteller im Nachhinein fehlgeleitete, aus
öffentlichen Geldern gespeiste Technologie- und Forschungspolitik?
7. Wie bewertet das Bundeskanzleramt generell die Tätigkeit von
Technologie-Investmentfonds und Technologie-Wagniskapitalgesellschaften in
Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar von der Regierung,
einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates
kontrolliert werden?
a) Welche weiteren US-amerikanischen Gesellschaften wie beispielsweise
die Space Development Agency (SDA) sowie die Defense Advanced
Research Projects Agency (DARPA) aus dem Bereich des US-
Verteidigungsministeriums sind nach Kenntnis des Bundeskanzleramts
gegenwärtig in Deutschland entsprechend tätig, und in welcher Höhe und
wann erfolgten Beteiligungen an welchen Technologieunternehmen aus
Deutschland durch diese?
b) Welche weiteren Gesellschaften aus Drittstaaten wie beispielsweise aus
China, Russland, Iran, Pakistan und der Türkei sind nach Kenntnis des
Bundeskanzleramts gegenwärtig in Deutschland entsprechend tätig, und
in welcher Höhe und wann erfolgten Beteiligungen an welchen
Technologieunternehmen aus Deutschland durch diese?
Berlin, den 10. September 2020
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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