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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geschäftstätigkeit der CIA-Investmentfirma In-Q-Tel in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2276523.09.2020

Geschäftstätigkeit der CIA-Investmentfirma In-Q-Tel in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Geschäftstätigkeit der CIA-Investmentfirma In-Q-Tel in Deutschland Laut Medienberichten (vgl. https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/ex- us-verteidigungsminister-im-direktorium-cia-investmentarm-steigt-bei-morphe us-space-in-dresden-ein/26129728.html, https://www.mdr.de/nachrichten/wirts chaft/cia-naher-us-investor-steigt-bei-dresdner-start-up-ein-100.html) hat das US-Unternehmen In-Q-Tel (IQT) jüngst eine Beteiligung in nichtgenannter Höhe an dem Dresdner Satellitentechnologie-Start-up Morpheus Space, spezialisiert auf Ionenstrahlantriebe und die Steuerung von Nanosatelliten, erworben, in dessen Rahmen Richard V. Spencer, bis Ende 2019 unter US-Präsident Donald Trump Marineminister und im Juli 2019 interimsweise ebenfalls US- Verteidigungsminister, zudem in das Direktorium des Technologieunternehmens berufen wurde. In-Q-Tel gilt als Investment-Arm, wahlweise auch Wagniskapitalabteilung des US-Geheimdienstes Central Intelligence Agency (CIA) und wird diesen Berichten zufolge aus dem Haushalt der CIA finanziert. Auch sei das Investment bei Morpheus Space bereits die dritte Beteiligung dieses speziellen US-Fonds in Deutschland. Laut Firmenwebsite (https://www.iqt.org/) wurde das US-Unternehmen 1999 von der oder in enger Verbindung zur CIA gegründet, um den Zugang der US- Geheimdienste zu innovativen Technologien aus der Start-Up-Community sicherzustellen. Heute gehören demzufolge neben der CIA auch die National Security Agency (NSA), das US-Verteidigungsministerium sowie weitere Einrichtungen aus dem US-Geheimdienste- und US-Verteidigungsapparat zu den Partnern von In-Q-Tel. Die Wirtschaftswoche berichtet darüber hinaus unter dem Titel „Ruf des Geldes“ (Nr. 30, 17. Juli 2020), das US-Unternehmen habe „neuerdings einen Mitarbeiter in Stuttgart stationiert, um für die Spione interessante Jungunternehmen zu finden“. Zugleich wird in diesem Bericht auf weitere staatliche Akteure aus den USA verwiesen, die ebenfalls auf Erwerb von oder Beteiligungen an Technologieunternehmen ausgerichtet sind, die aus hiesiger Spitzenforschung entstanden sind. Deutscher Bundestag Drucksache 19/22765 19. Wahlperiode 23.09.2020 Wir fragen die Bundesregierung: 1. Besitzt die Bundesregierung generelle Erkenntnisse über das US- Unternehmen In-Q-Tel, und wenn ja, a) welche Rechtsform liegt dem Unternehmen zugrunde nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche vertraglichen oder sonstigen Beziehungen bestehen zur US-Regierung bzw. zu Einrichtungen der US-Regierung; b) wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kapitaleigner und/oder Kapitalgeber des Unternehmens; c) in welcher Höhe hält die CIA nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden Gelder aus dem Haushalt der CIA in den letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben; d) in welcher Höhe halten welche weiteren US-Nachrichtendienste nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden Gelder aus den Haushalten dieser US-Nachrichtendienste in den letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben; e) in welcher Höhe hält das US-Verteidigungsministerium nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem Unternehmen, und/oder wurden Gelder aus dem Haushalt des US-Verteidigungsministeriums in den letzten fünf Jahren an das Unternehmen vergeben; f) wie lautete nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens in den letzten fünf Geschäftsjahren in US-Dollar, und in welcher Höhe wurden im entsprechenden Zeitraum Investitionen zur Beteiligung an Unternehmen weltweit getätigt; g) in welcher Höhe hält das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Anteile an dem US-Unternehmen Palantir Technologies, und wie hoch wird dieser Anteil aktuell vor dem Hintergrund des beabsichtigten Börsengangs von Palantir in US-Dollar bewertet; h) in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erworbene Beteiligungen des Unternehmens bislang dazu genutzt, um entsprechende Technologietransfers für die US- Geheimdienste nutzbar zu machen? 2. Besitzt die Bundesregierung spezielle Erkenntnisse über die Geschäftstätigkeit von In-Q-Tel in Deutschland, und wenn ja, a) hat das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung einen Geschäftssitz in Deutschland oder in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und wenn ja, unter welcher Bezeichnung, und wo genau; b) unterhält das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter oder Kontaktpersonen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der USA bzw. in Vertretungen von US-Unternehmungen oder US-Kooperationen in Deutschland, und wenn ja, wo genau, in welcher Form, und in welcher Anzahl; c) wird die Geschäftstätigkeit des Unternehmens vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen seiner Tätigkeit in den Aufgabengebieten Spionage- und Proliferationsabwehr (Informationsbeschaffung in den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft durch einen ausländischen Nachrichtendienst) sowie Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz (Ausforschung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen durch einen ausländischen Nachrichtendienst mit dem Ziel der Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage zur technologischen Fortentwicklung einer fremden Volkswirtschaft) erfasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 3. Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Beteiligung von In-Q-Tel an dem Dresdner Start-up Morpheus Space, und wenn ja, a) in welcher Höhe, und wann erfolgte die Beteiligung nach Kenntnis der Bundesregierung; b) wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Beteiligung informiert, und/oder hat sie dieser zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht; c) worin genau besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die technologische Expertise sowie die zugrunde liegende bzw. angestrebte Geschäftstätigkeit von Morpheus Space, und inwiefern ist diese (real oder potentiell) sicherheitsrelevant; d) in welcher Höhe insgesamt erhielt Morpheus Space bis zum jetzigen Zeitpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung öffentliche Gelder aus Maßnahmen zur Technologie- und Forschungsförderung des Bundes und des Landes Sachsen, beispielsweise aus Mitteln des Exist- Förderprogramms der Bundesregierung oder des Gründerpreises des Freistaates Sachsen? 4. Hat die Bundesregierung konkrete Erkenntnisse über die Beteiligung von In-Q-Tel an weiteren Technologieunternehmen aus Deutschland, und wenn ja, a) in welcher Höhe und wann erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung Beteiligungen an welchen weiteren Technologieunternehmen im Einzelnen; b) wurde die Bundesregierung im Vorfeld über diese Beteiligungen informiert, und/oder hat sie diesen zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht; c) worin genau besteht nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die technologische Expertise sowie die zugrunde liegende bzw. angestrebte Geschäftstätigkeit dieser Technologieunternehmen, und inwiefern ist diese jeweils (real oder potentiell) sicherheitsrelevant; d) in welcher Höhe insgesamt erhielten diese Technologieunternehmen zuvor und bis zum jetzigen Zeitpunkt öffentliche Gelder aus Maßnahmen zur Technologie- und Forschungsförderung des Bundes und der Länder; 5. Unterhalten die folgenden deutschen Sicherheitsbehörden und Einrichtungen Geschäfts-, Kooperations- oder sonstige Austauschbeziehungen zu In- Q-Tel, und wenn ja, in welcher Form, a) der Bundenachrichtendienst (BND); b) das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV); c) die Bundeswehr (BW); d) das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); e) die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZI- TiS)? 6. Wie bewertet das Bundeskanzleramt die Geschäftstätigkeit von In-Q-Tel in Deutschland, und welche Maßnahmen gedenkt es gegebenenfalls zu ergreifen in Hinsicht a) auf eine mögliche nachrichtendienstliche Tätigkeit eines befreundeten Staates in Deutschland? b) auf das nach Ansicht der Fragesteller mögliche Abschöpfen von Zukunftstechnologien, beispielsweise aus dem Bereich der Raumfahrttechnik, durch einen befreundeten Staat aus Deutschland? c) auf eine nach Ansicht der Fragesteller im Nachhinein fehlgeleitete, aus öffentlichen Geldern gespeiste Technologie- und Forschungspolitik? 7. Wie bewertet das Bundeskanzleramt generell die Tätigkeit von Technologie-Investmentfonds und Technologie-Wagniskapitalgesellschaften in Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert werden? a) Welche weiteren US-amerikanischen Gesellschaften wie beispielsweise die Space Development Agency (SDA) sowie die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) aus dem Bereich des US- Verteidigungsministeriums sind nach Kenntnis des Bundeskanzleramts gegenwärtig in Deutschland entsprechend tätig, und in welcher Höhe und wann erfolgten Beteiligungen an welchen Technologieunternehmen aus Deutschland durch diese? b) Welche weiteren Gesellschaften aus Drittstaaten wie beispielsweise aus China, Russland, Iran, Pakistan und der Türkei sind nach Kenntnis des Bundeskanzleramts gegenwärtig in Deutschland entsprechend tätig, und in welcher Höhe und wann erfolgten Beteiligungen an welchen Technologieunternehmen aus Deutschland durch diese? Berlin, den 10. September 2020 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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