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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ostseepolitik der Bundesregierung - Stand der Umsetzung der Forderungen der 18. Ostseeparlamentarier-Konferenz in Nyborg 2009

Umsetzung der Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 1. September 2009: Agenda des Ostseerates, Strategien für die Ostseeregion, regionale Ansätze, Informationszentren, umweltpolitische Gesamtziele, kohärente Energiestrategie, HELCOM-Aktionsplan, Maßnahmen hinsichtlich der Sicherheit im Seeverkehr, der maritimen Raumordnung und der Verbesserung der Verkehrs- und Logistikkapazitäten, Schutz der Bevölkerung, Bekämpfung des Menschenhandels, grenzüberschreitende Arbeitsmärkte, IT-Sicherheit

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

16.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/178719. 05. 2010

Ostseepolitik der Bundesregierung – Stand der Umsetzung der Forderungen der 18. Ostseeparlamentarier-Konferenz in Nyborg 2009

der Abgeordneten Franz Thönnes, Dr. Rolf Mützenich, Garrelt Duin, Doris Barnett, Klaus Barthel, Edelgard Bulmahn, Martin Dörmann, Dagmar Freitag, Peter Friedrich, Iris Gleicke, Günter Gloser, Rolf Hempelmann, Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Axel Schäfer (Bochum), Franz Thönnes, Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die 18. Ostseeparlamentarierkonferenz hat am 1. September 2009 in Nyborg/ Dänemark ihre Forderungen an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten in einer einmütig verfassten Resolution zusammengefasst.

Mit seiner Entschließung vom 17. Juni 2009 zur EU-Ostseestrategie hat der Deutsche Bundestag seine Auffassung zur Bedeutung der Ostseeregion für Europa unterstrichen.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der EU-Erweiterung sind eine Vielzahl von transnationalen Netzwerken, Organisationen und Institutionen in der Region entstanden. Soll diese Vielfalt ihre volle Stärke in der Region entfalten können, so gilt es die Kooperation untereinander ständig weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, die Interessen der Region gemeinsam wahrzunehmen und nach Möglichkeit mit einer Stimme zu sprechen.

Die Ostsee ist als eines der schmutzigsten und zugleich am stärksten beanspruchten Meere der Welt bekannt. Vor dem Hintergrund des wachsenden Schiffsverkehrs und immer noch erheblicher belastender Eintragungen von Schadstoffen gilt es, alle Aktivitäten zu unternehmen, um sie wieder zu einem sauberen Gewässer zu machen. Die hierzu vorgesehenen Aktivitäten der HELCOM (Helsinki Commission) und der EU-Ostseestrategie beinhalten dabei eine Vielzahl von wichtigen Maßnahmen, die zuletzt auch für mehr Sicherheit im Schiffsverkehr sorgen sollen.

Die Erweiterung der EU hat auch für die Menschen der EU ein mehr an Freiheiten und Bewegungsspielräumen nicht zuletzt im Rahmen des Schengen-Abkommens mit sich gebracht. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, gilt es dabei, sich mit verstärkten Kräften der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschen- und Drogenhandels, der Korruption sowie der illegalen Einwanderung und illegalen Arbeit zu widmen.

Immer stärker in den Mittelpunkt rücken ebenso Fragen der Energieversorgung und -sicherheit. Dazu gehören auch die Komplexe der regenerativen Energien, der Energieeffizienz und der verstärkten Zusammenarbeit im Energiesektor.

Die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung im Norden Europas und der EU-Binnenmarkt haben zu weiter wachsenden grenzüberschreitenden Arbeitsmärkten geführt. Zwischenzeitlich dürften im Ostseeraum ca. 100 000 bis 150 000 Beschäftigte als Grenzpendler anzusehen sein. Im westlichen wie nördlichen Teil der Ostseeregion helfen sogenannte Informationszentren, die Beschäftigten in sozial-, arbeits- und steuerrechtlichen Fragen zu informieren. Ab 1. Mai 2011 wird die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union gelten. Die Stärkung der wirtschaftlichen Wachstumskräfte der Region hängt auch von der Mobilitätsbereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Diese wird jedoch nur dann entstehen, wenn Fragen der sozialen Absicherung und der rechtlichen Klarheit bei grenzüberschreitender Berufsausübung gewährleistet sind. Informationszentren für diese Beschäftigten an stark frequentierten Grenzübergängen können hier große Hilfen leisten.

Vor dem Hintergrund der überwiegend hohen Arbeitslosenquoten von jungen Menschen in der Ostseeregion gilt es zur Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungspotenziale des Ostseeraums, verstärkt wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einzuleiten und sich über die jeweiligen Praxiserfahrungen auszutauschen.

Vor dem Hintergrund der in der Resolution der 18. Ostseeparlamentarierkonferenz vom 1. September 2009 diesbezüglich enthaltenen Forderungen an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten fragen wir daher die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung als Mitglied des Ostseerates im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Region, um eine gemeinsame politische Agenda festzulegen und zu verfolgen, z. B. durch Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses in Bezug auf Governance, Führung und Arbeitsteilung zwischen den führenden regionalen und subregionalen Akteuren in der Region und durch die Verbesserung der Koordination untereinander?

2

Wie unterstützt die Bundesregierung den Ostsrat im Hinblick auf seine Wandlung zu einer strafferen und zielgerichteteren Organisation und bei der Umsetzung seiner politischen und operativen Prioritäten?

3

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um dafür zu sorgen, dass die Strategien und Programme für die Ostseeregion, z. B. die neue sogenannte EU-Strategie für die Ostseeregion eng mit der nördlichen Dimension verknüpft und koordiniert wird, um eine Zusammenarbeit zwischen Russland, Island, Norwegen und der EU auf gleicher Grundlage zu gewährleisten und die Interessen der Staaten der Ostseeregion, die nicht EU-Mitglied sind, in den Strategien zu berücksichtigen?

4

Inwieweit informiert und bezieht die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Umsetzung von Strategien und Projekten ein, die sich auf die Entwicklung der Ostseeregion auswirken (z. B. nichtstaatliche Organisationen)?

5

Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen konzertierter und solidarischer Maßnahmen zur Bewältigung der Ursachen und Folgen der derzeitigen Wirtschaftskrise auch regionale Ansätze in der Ostseeregion, die die gegenseitige Unterstützung beinhalten und zu einem positiven Image der Ostseeregion und zur Glaubwürdigkeit und Zweckmäßigkeit der regionalen Zusammenarbeit beitragen?

6

Mit welchen nachhaltigen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für die Erreichung der umweltpolitischen Gesamtziele und der Ziele des HELCOM-Aktionsplans ein?

Wird die Bundesregierung ihrer Verpflichtung, anlässlich der HELCOM-Ministerkonferenz im Mai 2010 in Moskau einen nationalen Aktionsplan vorzulegen, nachkommen?

Wenn ja, was sind seine Inhalte und Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Setzt sich die Bundesregierung für eine enge Verzahnung der kommenden Strategien und Programme für die Ostseeregion mit dem HELCOM-Aktionsplan ein, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?

8

Wie unterstützt die Bundesregierung die Kapazitäten zur Entwicklung marktfähiger Projekte für die Umsetzung des HELCOM-Aktionsplans, inklusive der finanziellen Unterstützung des Projektentwicklungsfonds der Nordischen Investitionsbank (NIB) und der Nordischen Umweltfinanzierungsgesellschaft (NEFCO)?

9

Wie fördert die Bundesregierung die aktive Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) in Bezug auf die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen der Seeschifffahrt in der Ostsee?

10

Wie fördert die Bundesregierung fortlaufende Initiativen, Unterstützungen und konkrete Maßnahmen im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr, z. B. durch vermehrten Einsatz von Lotsen auf engen und schwierig zu befahrenden Schifffahrtswegen und die stärkere gemeinsame Bereitschaft unter den Ostseeanrainern zur Bekämpfung der illegalen Einleitung von Öl und gefährlichen Stoffen?

11

Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt und fördert die Bundesregierung konkrete Projekte zur Umsetzung der maritimen Raumordnung in der Ostseeregion, und setzt sie sich dabei für die sektorübergreifende und internationale Koordination der Ressourcen ein, um die Ostseeregion als Modellregion zu entwickeln?

12

Wie und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Fünf-Punkte-Aktionsplan „Clean-Baltic-Shipping“ (Saubere Seeschifffahrt in der Ostsee) der BSSSC (Baltic Sea States Subregional Cooperation), dessen Ziel unter anderem die Reduzierung der Stickstoff- und Schwefelemissionen in den Häfen durch die Nutzung von Landstromversorgung, die Minimierung der Einleitung von Abwässern aus Schiffen, die Reduzierung der Umweltbelastungen durch die Kreuzschifffahrt, die Förderung eines nachhaltigen Hafenmanagements und die Schaffung von Anreizen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der grünen und sauberen Meerestechnologien ist?

13

Befürwortet die Bundesregierung die Kennzeichnung des Schwarzen Meeres, des Mittelmeers, des Nordatlantiks und der Irischen See als Schwefelemissionsüberwachungsgebiete (Sulphur Emission Control Areas, SECA), wie bereits im Falle des Ärmelkanals, der Nord- und Ostsee geschehen, sofern die Kriterien für diese Kennzeichnung erfüllt sind, und wenn ja, wie sehen ihre Aktivitäten aus?

14

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Fortschritte im Hinblick auf die Sicherheit im Seeverkehr und die Überwachung des Schiffsverkehrs zu konsolidieren und weiterzuentwickeln, um zum einen die Überwachung und Lenkung des zunehmenden Seeschiffsverkehrs, vor allem im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten und schwierigen Witterungsbedingungen, und zum anderen die Überwachung der Ostsee zum Schutz der Umwelt und Fischerei und zur Verbrechensbekämpfung zu verbessern?

15

Wie unterstützt die Bundesregierung das ostseeweite Seeraumüberwachungssystem (SUCBAS – Sea Surveillance Cooperation Baltic Sea – Seeraumüberwachung in der Ostsee), um das Situationsbewusstsein hinsichtlich des Zustands des Meeres in der gesamten Ostsee und die Ansätze zur Unterstützung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, des Schutzes der Umwelt und der Bekämpfung illegaler Aktivitäten im Meeresbereich zu verbessern?

16

Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zu den Maßnahmen der IMO-Arbeitsgruppe für die Harmonisierung der Ostseeregion in Bezug auf Schiffsverkehrsdienste und Schiffsmeldesysteme (diese Arbeitsgruppe wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsbehörde – IMO – eingesetzt, um die Schiffsverkehrssysteme und Schiffsmeldesysteme zu harmonisieren und zu integrieren und dafür zu sorgen, dass alle Systeme die sichere Navigation von Schiffen auf optimierte und einheitliche Weise unterstützen)?

17

Wie stützt die Bundesregierung die Initiativen des Überwachungsprojekts für Einhüllentanker und nicht zugelassene Schiffe, die gemeinsam von der HELCOM und der Europäischen Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs zur weiteren Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und Unterstützung der Hafenstaatskontrollbehörden zwecks Verhinderung des Betriebs von nicht dem Standard entsprechenden Schiffen in der Ostsee entwickelt wurden, um für einen sicheren und umweltfreundlichen Seeverkehrsbetrieb zu sorgen?

Hat sie sich diesem Projekt angeschlossen?

Wenn nein, warum nicht?

18

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit und Koordination in Bezug auf die zivile Sicherheit allgemein zu verbessern, um ein gemeinsames und umfassendes Verständnis hinsichtlich der Risiken und Bedrohungen für die Ostseeregion sowie Strategien und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu fördern?

19

Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung zur Stärkung der strategischen und operativen Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und weiteren wichtigen Akteuren im Ostseeraum bei, um die gemeinsamen Kapazitäten im Hinblick auf die Feststellung, Überwachung und wirksame Bekämpfung der organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität, z. B. des Menschen- und Drogenhandels und illegalen Handels, der Korruption, Geldwäsche, illegalen Einwanderung, illegalen Arbeit, rassistisch motivierten Straftaten usw. zu stützen?

20

Wie intensiviert die Bundesregierung die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels in der Ostseeregion?

Inwieweit legt sie dabei den Schwerpunkt unter anderem auf Präventivmaßnahmen, Schutz und Hilfe – z. B. in Form von Zufluchtsmöglichkeiten – für Opfer und gefährdete Personen sowie auf Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen des Menschenhandels?

21

Womit verbessert und koordiniert die Bundesregierung die Daten und Datenerfassung über das Ausmaß der durch den Menschenhandel verursachten Probleme, um eine realistische Grundlage für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems zu schaffen?

22

Mit welchen Initiativen trägt die Bundesregierung dazu bei, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, die sich gegen alle Formen der Ausbeutung wenden und Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer beinhalten, zu verabschieden, umzusetzen und zu koordinieren (im Einklang mit den entsprechenden Protokollen und Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates)?

23

Womit verstärkt die Bundesregierung die Zusammenarbeit beim Krisenmanagement und Schutz der Bevölkerung vor natürlichen, technologischen und von Menschen verursachten Risiken und Notsituationen im Ostseeraum (z. B. durch die Koordinierung der Planung, Prävention, Ressourcen und Bündelung der vorhandenen Vereinbarungen in einem umfassenden, für die gesamte Region geltenden Rahmen)?

24

Wie baut die Bundesregierung mithilfe konzertierter Maßnahmen die IT-Sicherheit in der Ostseeregion aus, um die Internetkriminalität zu analysieren, aufzudecken sowie Abwehr- und Schutzmaßnahmen im Bezug auf die Unterbrechung kritischer Infrastruktursysteme zu treffen?

25

Wie trägt die Bundesregierung dazu bei, eine kohärente Energiestrategie für die Ostseeregion zu entwickeln, um die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen, erneuerbare Energien verstärkt zu nutzen und die Länder besser miteinander zu verknüpfen (z. B. mithilfe von verbundenen Überlandleitungen, die schrittweise zu einem intelligenten Stromnetz zwischen den Ländern und den Offshore-Windparks ausgebaut werden)?

26

Mit welchen Aktivitäten oder Aktionsplänen verfolgt die Bundesregierung die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), der Gebäudesanierung und des innovativen Wohnungsbaus, um die Energieeffizienz zu erhöhen und Energie einzusparen, um damit auch eine wichtige Forderung der Ostseeparlamentarierkonferenz umzusetzen?

27

Was tut die Bundesregierung zur Förderung des qualitativen Wachstums in der Ostseeregion unter Zuhilfenahme von bereitgestellten Finanzen, Subventionen und internationalen Finanzmitteln, um die Erzeugung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz-Investitionen, KWK, effiziente Fernwärmesysteme und die Verknüpfung des Stromnetzes zu fördern?

28

Ist die Bundesregierung bereit, ein gemeinsames regionales Ausbildungsprogramm im Ostseeraum zur Stärkung der gemeinsamen Kapazitäten bei der Energieplanung (z. B. durch Ausbau des Erfahrungsaustauschs und Förderung bestmöglicher Verfahren unter den Behördenvertretern auf kommunaler und nationaler Ebene) zu schaffen?

29

Mit welchen systematischen und koordinierten Maßnahmen stellt die Bundesregierung Hindernisse fest, die der Entwicklung grenzüberschreitender Arbeitsmärkte und der Mobilität in der Ostseeregion entgegenstehen, und mit welchen praktischen Maßnahmen will sie diese Hindernisse abbauen bzw. vermeiden?

30

Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um Arbeitsmarkt- und Sozialfragen als vorrangige Aufgabe in der Agenda des Ostseerates zu verankern und dabei die Arbeit des Baltic Sea Labour Network (BSLN) als eines der deutschen Flaggschiff-Projekte im Rahmen der EU-Ostseestrategie zu berücksichtigen?

31

Was unternimmt die Bundesregierung, um das Informationszentrum für grenzpendelnde Arbeitnehmer „Grænse“ in Padborg, an der deutsch-dänischen Grenze zu stärken und neue Zentren in Grenzpendlerregionen zu Polen zu gründen, an denen die Zahl der Grenzpendler wächst (die Informationszentren sollen über die Kapazitäten umfassender und offizieller Informationen über soziale Sicherheit und arbeits- und steuerrechtliche Fragen in den diesseits und jenseits der Grenze gesprochenen Sprachen, gegebenenfalls auch in Minderheitensprachen verfügen)?

32

Wie fördert die Bundesregierung den regelmäßigen Dialog zwischen Verbänden, die sich für grenzüberschreitende Arbeitnehmer einsetzen, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Politikern, um die Zusammenarbeit in Bezug auf grenzüberschreitende Arbeitsmärkte durch die Einrichtung von Beratungsgremien für Grenzregionen und die Entwicklung von Netzwerken zu verstärken?

Ist die Bundesregierung bereit, einen Erfahrungsaustausch über die Arbeit der Informationszentren in der Ostseeregion zu fördern?

33

Mit welchen Maßnahmen, die den übergeordneten Zielen der Partnerschaft der nördlichen Dimension in den Bereichen Transport und Logistik entsprechen sollten, unterstützt die Bundesregierung eine Verbesserung der Verkehrs- und Logistikkapazitäten in den Grenzregionen Deutschlands zu Ostseeanrainerstaaten – vor allem im Hinblick auf den öffentlichen Nahverkehr –, um grenzüberschreitendes Pendeln und wirtschaftliches Wachstum zu fördern?

34

Wie unterstützt die Bundesregierung konzertierte Maßnahmen für den Austausch und die Umsetzung bewährter Verfahren für die Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen (auch mit dem Blick auf benachteiligte Gruppen unter ihnen) in der Ostseeregion, darunter Kooperationsprogramme zwischen Schulen, Sozialpartnern, Behörden und der Zivilgesellschaft?

35

Wie unterstützt die Bundesregierung Bemühungen, Schülern zwei Jahre vor ihrem Schulabschluss einen Einblick in die Arbeitswelt des Wirtschaftsraums Ostsee zu verschaffen?

Was unternimmt die Bundesregierung an konkreten schnell greifenden Maßnahmen, um eine Phase längerer Arbeitslosigkeit nach Schulabschluss zu vermeiden?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass spätestens nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit Weiterbildungsmaßnahmen, die Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzqualifikationen oder Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze angeboten werden sollten?

Wenn ja, was unternimmt sie hier?

Berlin, den 19. Mai 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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