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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kreditfinanziertes Wagniskapital (Venture Debt) in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2304201.10.2020

Kreditfinanziertes Wagniskapital (Venture Debt) in Deutschland

der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Um Produkte weiterzuentwickeln, um in neue Märkte zu expandieren und neue Mitarbeiter einzustellen, benötigen Start-ups Geld. Der klassische Bankkredit kommt in der Regel nicht infrage, da das Geschäftsmodell äußerst riskant ist. Bei der Kreditvergabe bemessen sich die Finanzierungskosten insbesondere an den zu erwartenden Gewinnen und dem Cashflow. Bei vielen Start-ups lassen sich diese allerdings nicht seriös prognostizieren. Zudem scheitern neun von zehn Start-ups (vgl. https://www.gruenderpilot.com/wie-viele-startups-scheitern/#:~:text=Nur%20eines%20von%20zehn%20Startups,90%20Prozent%20und mehr%20aus). Ein Risiko, das Banken – auch vor dem Hintergrund von regulatorischen Vorgaben – oft nicht eingehen.

Typischerweise finanzieren sich Start-ups daher über Investoren, die dem Unternehmen Eigenkapital bereitstellen. Mit der Bereitstellung dieses Wagniskapitals (Venture Capital) erhalten die Investoren entsprechende Anteile am Unternehmen. Wenn das Start-up wächst, steigt der Unternehmenswert. Bei einem Börsengang oder einem Verkauf des Start-ups an ein anderes Unternehmen verdienen die Investoren entsprechend der Wertsteigerung Geld. Mit jeder neuen Finanzierungsrunde werden die bestehenden Anteile allerdings verwässert.

Mit Venture Debt gibt es eine weitere Finanzierungsform als Alternative bzw. Ergänzung zu Venture Capital. Venture Debt macht schätzungsweise 10 bis 15 Prozent der Finanzierungen für Start-ups in den USA aus. Mit Venture Debt stellen Kapitalgeber dem Start-up Fremdkapital bereit. Es handelt sich um einen Kredit, der in regelmäßigen Abständen durch Zins und Tilgungszahlungen zurückgezahlt wird. Der Zinssatz liegt aufgrund des hohen Risikos deutlich höher als bei einem klassischen Bankkredit. Durch sehr hohe Wachstumsraten von Start-ups können diese Finanzierungskosten allerdings leicht gestemmt werden (vgl. https://zeitung.faz.net/faz/finanzen/2020-07-29/d6b95ff7addd8213d5556feacc165540/).

Venture Debt kommt vor allem bei Start-ups in späteren Wachstumsphasen zum Einsatz. Das Geschäftsmodell ist in der Regel etabliert und der Cashflow positiv bzw. das Unternehmen steht kurz davor (vgl. https://www.vc-magazin.de/blog/2013/10/07/so-funktioniert-venture-debt/).

Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen beispielsweise durch die „Tech Growth Fund-Initiative“ Venture Debt bereit (vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190327-gruendungsoffensive-kfw-und-bund-starten-venture-debt-finanzierung-fuer-innovative-unternehmen-in-der-wachstumsphase.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche staatlichen Institutionen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Venture Debt an, und wie sind diese Programme jeweils ausgestaltet – auch in Bezug auf Kreditnehmer und mögliche Finanzierungspartner?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viel Venture Debt in Deutschland durch staatliche Institutionen insgesamt bereitgestellt wird (wenn möglich bitte nach Institution bzw. Programm und Höhe aufschlüsseln und sofern möglich die Entwicklung über die letzten fünf Jahre)?

3

Welche haushälterischen Risiken übernimmt der Bund, beispielsweise durch Absicherungen von Risiken?

4

Wie viele Mittel an Venture Debt konnte über die „Tech Growth Fund-Initiative“ bereits verteilt werden?

Wurden die jährlich bereitgestellten 50 Mio. Euro jeweils vollständig abgerufen?

Sofern ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob es über die 50 Mio. Euro weitere Nachfragen gab?

Hat die Bundesregierung die „Tech Growth Fund-Initiative“ bereits einer Evaluation unterzogen?

Sofern ja, wie fallen die Ergebnisse aus?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viel Venture Debt in Deutschland durch private Institutionen insgesamt bereitgestellt wird?

Sind der Bundesregierung die privaten Institutionen bekannt, die in Deutschland Venture Debt anbieten?

6

Wie hat sich das Angebot an Venture Debt in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Nachfrage nach Venture Debt das Angebot in Deutschland übersteigt?

Falls bekannt, wie groß ist die Nachfrage nach Venture Debt in Deutschland schätzungsweise, die nicht gedeckt werden kann?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch der durchschnittliche Marktzins für Venture-Debt-Finanzierung liegt?

9

Wir hoch ist durchschnittlich das Ausfallrisiko bei der Finanzierungsform Venture Debt, wenn staatliche Institutionen beteiligt sind?

a) Wie hoch ist die durchschnittliche Verzinsung?

b) Über welche durchschnittliche Laufzeit werden Venture-Debt-Verträge abgeschlossen?

c) Über welche durchschnittliche Höhe werden Venture-Debt-Verträge abgeschlossen?

In welcher Relation steht die Kredithöhe zum Unternehmenswert der letzten Finanzierungsrunde, zum Umsatz und zu den Personalkosten des jeweiligen Unternehmens, das sich über Venture Debt finanziert?

10

Hat die Bundesregierung in Anlehnung an die Frage 9 Kenntnis über Ausfallrisiko, Laufzeit und die durchschnittliche Höhe der Kredite sowie die durchschnittliche Unternehmensgröße des Kreditnehmers, bei Venture-Debt-Verträgen, wenn keine staatliche Institution beteiligt ist?

11

Wie hoch sind für staatliche Institutionen durch die Bereitstellung von Venture Debt insgesamt die Verluste (z. B. durch nicht vollständig zurückbezahlte Kredite) sowie die Gewinne (z. B. durch Zinsgewinne) (wenn möglich bitte Auflistung der letzten fünf Jahre)?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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