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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten und Privatrechtssubjekten seit dem Jahr 2000

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.11.2020

Aktualisiert

17.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2342915.10.2020

Schuldenerlasse der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten und Privatrechtssubjekten seit dem Jahr 2000

der Abgeordneten Stephan Brandner, Albrecht Glaser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland einer Vielzahl von Staaten auch wiederholt Schulden erlassen. So wurden im Jahr 2002 durch die Bundesregierung gegenüber der Republik Madagaskar ca. 52 Mio. DM an Restschulden erlassen (http://madagasikara.de/deutschjuli/020713bundesreg.htm). Im Jahr 2004 wurden gegenüber Äthiopien Schulden in Höhe von 67 Mio. Euro (https://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=396:bundesregierung-erlsst-thiopien-67-mio-euro-schulden&catid=49&Itemid=97) sowie gegenüber Nicaragua in Höhe von 492 Mio. Euro erlassen (https://www.handelsblatt.com/politik/international/bisher-groesster-einzelnerlass-deutschland-erlaesst-nicaragua-schulden/2354042.html). Im Jahr 2005 einigten sich die acht führenden Industrieländer, zu denen unter anderem auch Deutschland gehörte, auf einen sofortigen Schuldenerlass für einige der ärmsten Länder der Welt (https://www.dw.com/de/schuldenerlass-beschlossen/a-1611585). Dabei wurden insgesamt Verbindlichkeiten im Gegenwert von 55 Mrd. Dollar gestrichen (ebd.). Im Jahr 2011 erließ die Bundesregierung gegenüber Ägypten Schulden in Höhe von insgesamt 240 Mio. Euro, damit dieses Geld in Entwicklungsprojekte vor Ort investiert wird (https://www.handelsblatt.com/politik/international/berliner-erklaerung-deutschland-sagt-aegypten-schuldenerlass-zu/4493584.html). Neben diesen bereits erlassenen Forderungen standen der Bundesrepublik Deutschland zum 31. Dezember 2019 zudem noch eine Vielzahl an weiteren Forderungen in Millionenhöhe gegenüber anderen Entwicklungsländern zu (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Internationale_Finanzpolitik/Internationale_Schuldenstrategie_und_Umschuldungen/Forderungen_des_Bundes_gegenueber_dem_Ausland.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Angesichts der aufgezeigten Fälle, in denen es zu einem Schuldenerlass seitens der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten gekommen ist, wird es nach Ansicht der Fragesteller deutlich, dass Deutschland in einer Vielzahl von Fällen zum Wohl des Schuldnerstaates und zum Nachteil der deutschen Steuerzahler auf einen nicht unerheblichen Teil seiner Forderungen verzichtet hat. Mit dieser Kleinen Anfrage soll vorrangig aufgeklärt werden, wann, und warum es seit dem Jahr 2000 seitens der Bundesrepublik Deutschland zu einem Schuldenerlass in welcher Höhe gegenüber welchen Schuldnern gekommen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000 Schulden in jeweils welcher Höhe aus welchem Grund erlassen, und waren die erlassenen Schulden abgesichert?

1

Wenn ja, in welchem Umfang wurde die Sicherheit in Anspruch genommen, beziehungsweise warum wurde die Sicherheit nicht in Anspruch genommen?

1

Wenn nein, aus welchem Grund wurde für die Schulden keine Sicherheit gefordert (bitte getrennt nach dem jeweiligen Staat und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

2

Welche Staaten haben der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000 Schulden in jeweils welcher Höhe und aus welchem Grund erlassen (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

3

Stehen den in Frage 1 erfragten Staaten noch Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland zu?

Wenn ja, welchen von den in Frage 1 erfragten Staaten stehen noch Forderungen in welcher Höhe gegen die Bundesrepublik Deutschland zu, was ist der genaue Schuldgrund für die jeweilige Verbindlichkeit, und warum fand keine Aufrechnung mit den von der Bundesrepublik Deutschland erlassenen Forderung statt?

4

Haben die in Frage 1 erfragten Staaten nach dem Schuldenerlass bei der Bundesrepublik Deutschland erneut Schulden aufgenommen?

Wenn ja, seit wann haben die Staaten bei der Bundesrepublik Deutschland wieder Schulden aufgenommen, und wie hoch sind die Schulden gegenwärtig?

5

Welche Staaten hatten zum 31. August 2020 in welcher Höhe Schulden bei der Bundesrepublik Deutschland, wie hat sich die Schuldenhöhe jeweils seit dem Jahr 2000 entwickelt, wie kam es zur Entstehung der jeweiligen Verbindlichkeit, was ist jeweils der genaue rechtliche Schuldgrund, warum haben diese Staaten jeweils die Finanzmittel von der Bundesrepublik Deutschland erhalten, wurde seitens der Bundesregierung vor der Vergabe der Finanzmittel die Bonität der jeweiligen Empfängerstaaten beziehungsweise die Rückzahlungswahrscheinlichkeit überprüft (falls ja, welches Ergebnis hatte die Überprüfung des jeweiligen Empfängerstaates, falls nein, warum fand keine dahin gehende Überprüfung statt; bitte jeweils nach Schuldnerstaat und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

6

Hat die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000 Privatrechtssubjekten Schulden erlassen, und wenn ja, welchen, in jeweils welcher Höhe, aus welchem Grund, und waren die erlassenen Schulden abgesichert?

6

Wenn ja, in welchem Umfang wurde die Sicherheit in Anspruch genommen, beziehungsweise warum wurde die Sicherheit nicht in Anspruch genommen?

6

Wenn nein, aus welchem Grund wurde für die Schulden keine Sicherheit gefordert (bitte getrennt nach dem jeweiligen Privatrechtssubjekt und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

7

Wenn die Frage 6 bejaht wurde, haben die in Frage 6 erfragten Privatrechtssubjekte nach dem Schuldenerlass bei der Bundesrepublik Deutschland erneut Schulden aufgenommen?

Wenn ja, seit wann haben diese Privatrechtssubjekte bei der Bundesrepublik Deutschland wieder Schulden aufgenommen, und wie hoch war der Schuldenstand zum 31. August 2020?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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