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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Politische Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.12.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2505509.12.2020

Politische Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags

der Abgeordneten Reinhard Houben, Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) leisten in Deutschland einen wichtigen Beitrag zu der Interessensvertretung der Gewerbetreibenden in ihrem Bezirk. Sie wirken auf die Förderung der gewerblichen Wirtschaft hin und sind dabei unabhängig von Branchen- und Einzelinteressen. Dieser Auftrag ist festgelegt im § 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG).

Um dieser Aufgabe auch auf Bundes- und Europaebene gerecht zu werden, haben sich die 79 Industrie- und Handelskammern mit ihren über 3 Millionen Mitgliedsunternehmen zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammengeschlossen. Dieser setzt sich gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für gute Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft ein. Schwerpunkte sind dabei u. a. weniger Bürokratie, freier Handel, faire Steuern und ein schnelles Internet. Gleichzeitig ist er aber auch eine wichtige Quelle für Informationen aus der gewerblichen Wirtschaft für Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel und damit unentbehrlich für die wirtschaftspolitische Meinungsbildung.

Der § 1 IHKG, welcher den Auftrag der IHKs zur politischen Interessenwahrnehmung festlegt, begrenzt gleichermaßen die dadurch gewährten Kompetenzen. Die Interessenwahrnehmung muss sich auf Sachverhalte beziehen, die nachvollziehbare Auswirkungen auf die Wirtschaft im jeweiligen Bezirk haben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 des Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg auf Bundestagsdrucksache 19/24118 hervorgeht, erweitern sich diese Kompetenzen insbesondere auch nicht bei einer gemeinschaftlichen Interessenwahrnehmung der Gesamtinteressen durch den DIHK.

Mit der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen eine Kompetenzüberschreitung des DIHK hat, beschäftigte sich kürzlich das Bundesverwaltungsgericht (Az. 8 C 23.19 vom 14. Oktober 2020). In diesem Fall muss die IHK Nord Westfalen auf Verlangen eines Mitglieds den DIHK verlassen, weil dieser sich nicht nur in wirtschaftlichen Fragen, sondern allgemeinpolitisch geäußert habe.

Von diesem Urteil geht eine hohe Symbolwirkung aus. Die Fragesteller gehen davon aus, dass das Urteil den Industrie- und Handelskammern und insbesondere auch dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag eine wirksame Interessenvertretung zu wirtschaftspolitischen Themen in Zukunft erheblich erschweren könnte. Aufgrund der oben aufgezeigten Bedeutung für die wirtschaftspolitische Meinungsbildung, betrachten die Fragesteller diese Entwicklung mit Sorge. Auch Auswirkungen auf die politische Arbeit anderer Dachverbände wie etwa des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) sind möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie stellt sich die Bedeutung des DIHK für die wirtschaftspolitische Meinungsbildung aus Sicht der Bundesregierung dar?

2

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts einer zunehmend globalisierten und vernetzten Welt die Beschränkung der Interessenwahrnehmung der IHKs auf politische Themen mit Wirtschaftsbezug im jeweiligen Bezirk?

3

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Industrie- und Handelskammern und der DIHK gerade für die Interessenwahrnehmung kleiner Unternehmen und von Selbständigen von zentraler Bedeutung sind?

4

Welche Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 8 C 23.19 vom 14. Oktober 2020) sieht die Bundesregierung auf die Arbeit des DIHK?

5

Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass der DIHK in seiner heutigen Form in seiner Existenz bedroht ist, falls das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Az. 8 C 23.19 vom 14. Oktober 2020 Vorbild für ähnliche Fälle sein würde?

6

Wie viele Klagen mit ähnlichem Klagegegenstand sind der Bundesregierung bekannt?

Welche Industrie- und Handelskammern sind betroffen?

7

Welche Dachverbände berufsständischer Körperschaften gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Inwiefern wird der DIHK in Anbetracht des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 8 C 23.19 vom 14. Oktober 2020) aus Sicht der Bundesregierung zukünftig noch in der Lage sein, seiner Aufgabe der Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft wirksam nachzukommen?

9

Inwiefern sieht die Bundesregierung gesetzlichen Anpassungsbedarf, um auch zukünftig eine wirksame Interessenvertretung des DIHK zu politischen Themen mit Wirtschaftsbezug zu gewährleisten?

Wann wird sie gegebenenfalls einen Entwurf zur Änderung des IHKG dem Deutschen Bundestag vorlegen?

10

Welchen Anpassungsbedarf am IHKG sieht die Bundesregierung gegebenenfalls über die Frage der Interessenvertretung hinaus?

11

Wie viele Gespräche mit Vertretern des DIHK und der Industrie- und Handelskammern hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren geführt (bitte nach Jahr und Bundesministerium aufschlüsseln)?

12

Wie viele schriftliche Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen haben der DIHK und die Industrie- und Handelskammern der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren übermittelt (bitte nach Jahr und Bundesministerium aufschlüsseln)?

13

Welche Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 8 C 23.19 vom 14. Oktober 2020) sieht die Bundesregierung auf die Arbeit anderer Dachverbände des Handwerks oder von Gewerbetreibenden?

14

Welche Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 8 C 23.19 vom 14. Oktober 2020) sieht die Bundesregierung auf die Arbeit von Dachverbänden freier Berufe?

15

Inwiefern sieht die Bundesregierung gesetzlichen Anpassungsbedarf, um auch zukünftig eine wirksame Interessenvertretung durch diese Dachverbände zu politischen Themen zu gewährleisten?

16

Wie viele Gespräche mit Vertretern der in der Antwort zu Frage 5 genannten Dachverbände hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren geführt (bitte nach Jahr, Verband und Bundesministerium aufschlüsseln)?

17

Wie viele schriftliche Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen haben Vertreter der in der Antwort zu Frage 5 genannten Dachverbände der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren übermittelt (bitte nach Jahr, Verband und Bundesministerium aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. November 2020

Christian Lindner und Fraktion

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