DigitalService4Germany GmbH als bundeseigene Software-Agentur
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die DigitialService4Germany GmbH ist im September 2020 aus den Fellowship-Programmen Tech4Germany und Work4Germany hervorgegangen, deren Schirmherr Dr. Helge Braun ist (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitalservice4germany-entwickeln-fuer-den-staat/26192730.html). In diesen Fellowship-Programmen arbeiten seit 2018 junge Tech-Talente für drei bis sechs Monate für die Bundesregierung an Prototypen für Websites und Apps (ebd.).
DigitalService4Germany ist eine GmbH in Bundeshand als privatrechtlich organisierter Dienstleister (ebd.). Dazu wurde die 4Germany UG Medienberichten zufolge für einen „mittleren fünfstelligen Betrag“ von der Bundesrepublik Deutschland aufgekauft (ebd.).
DigitialService4Germany soll „für die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden bedarfsorientiert Software-Produkte entwickeln“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-digitalservice4germany-1788778).
Die DigitialService4Germany GmbH wurde auf Anraten des Digitalrats der Bundesregierung, unter Leitung der früheren Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung Katrin Suder und unter Beteiligung des Corona-Warn-App-Initiators Chris Boos, gegründet (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitalservice4germany-entwickeln-fuer-den-staat/26192730.html) und soll nach dem Beispiel entsprechender Agenturen, z. B. dem Government Digital Service (GDS) in Großbritannien, in anderen Ländern tätig sein.
Die Bundesregierung entsandte zu der nichtöffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses Digitale Agenda am 25. November 2020 keinen Vertreter des Bundeskanzleramtes, der sich den Fragen der Abgeordneten zu der Digital Service4Germany GmbH hätte stellen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wurde die Arbeit der Digital-Agenturen anderer Länder bereits evaluiert, und wenn ja, welche Vor- und Nachteile wurden dabei ausgemacht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der Argumentation von Dr. Helge Braun des „Kapazitätsaufbaus und Wissenstransfers“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-digitalservice4germany-1788778), den staatlichen Aufkauf weiterer Agenturen für andere Dienstleistungen, wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Facility Management oder Messebau, um als Inhouse-Dienstleister zu fungieren, und wenn nein, warum vertraut man gerade bei der Software-Entwicklung nicht dem etablierten Konzept der innovativen öffentlichen Beschaffung und dem Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KO-INNO), das bereits im Jahr 2013 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi; https://www.koinno-bmwi.de/) etabliert wurde, um Wettbewerb und Innovation marktwirtschaftlich zu fördern?
Wie genau will das Bundeskanzleramt die gemeinsamen Projekte von DigitialService4Germany GmbH und der beauftragenden Bundeseinrichtung steuern, um eine effiziente Zusammenarbeit und leistungsfähige Arbeitsergebnisse zu erzielen?
Über welche entsprechenden Ressourcen zur Projekt- und Programmsteuerung verfügt das Bundeskanzleramt derzeit bzw. im Verlauf der nächsten vier Jahre?
Wie wird z. B. sichergestellt, dass sich bei einer Beauftragung durch ein Fachministerium, die DigitialService4Germany GmbH an übergeordnete Rahmenbedingungen hält, wie z. B. die IT-Standards der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)?
Betrifft die beabsichtigte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bedarfsorientierte Entwicklung von Software-Produkten für Bundesministerien und nachgeordnete Behörden auch die Entwicklung von Software-Produkten im Bereich der IT- bzw. Cyber-Sicherheit bzw. für Sicherheitsbehörden, und wie erfolgt in einem solchen Fall die Abstimmung mit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITIS)?
Wie soll die Kooperation mit bzw. die Abgrenzung von den Digital-Laboren im Digitalisierungsprogramm Föderal im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund gestaltet werden, in denen die öffentliche Verwaltung auch gemeinsam mit Anwenden, externen Entwicklern und Fachexperten zusammenarbeitet und ebenfalls Anwendungen nur bis zum Prototypen-Stadium entwickelt werden?
Aus welchen Gründen wurde nach Ansicht der Fragesteller offenbar nicht der Empfehlung des Normenkontrollrates gefolgt, das kürzlich im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) eingerichtete Digital Innovation Team (DIT), das ebenfalls gemeinsam mit Anwendern in Bundesbehörden Methoden der agilen Softwareentwicklung und des Design Thinking anwenden soll, und die DigitialService4Germany-Initiative „zu verbinden und damit den Nukleus für eine dauerhaft institutionalisierte Innovationskompetenz zu schaffen“ (Monitor Digitale Verwaltung #4, S. 14)?
Aus welchen Gründen wurde nach Ansicht der Fragesteller offenbar nicht der Empfehlung des Normenkontrollrates gefolgt (Monitor Digitale Verwaltung #4, S. 13), eine Neuausrichtung der IT-Governance vorzunehmen, die „die Komplexität reduziert, Orientierung verbessert, Standardisierung fördert und damit Steuerung erleichtert“, sondern nach Meinung der Fragesteller wurden stattdessen erneut Doppel-Strukturen aufgebaut, die die Komplexität im IT-Bereich noch erhöhen, indem mit der Digitial Service4Germany GmbH ein weiterer Akteur installiert wurde?
Wie wird die Bundesregierung vergaberechtlich verfahren, damit die DigitialService4Germany „ohne vorherige Ausschreibungen Prototypen bis hin zu fertigen Anwendungen selbst entwickeln“ kann (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-digitalservice4germany-1788778)?
Wie soll die Absicht der Bundesregierung umgesetzt werden, damit DigitialService4Germany „grundsätzlich auch mit anderen Unternehmen am Markt um Aufträge konkurrieren“ kann, wenn Aufträge „ohne vorherige Ausschreibungen“ vergeben werden sollen (ebd.)?
Wie soll sich das Auftragsvolumen der Agentur DigitialService4Germany GmbH nach den Vorstellungen des Bundeskanzleramtes in den nächsten vier Jahren entwickeln?
Wie sind die Aussagen der Geschäftsführerin der DigitialService4Germany GmbH zu verstehen (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/digital-service-soll-als-schnellboot-starten), „es gehe nicht in erster Linie um Gehälter, das sei der kleinere Aspekt“, jedoch bedürfe es einer Flexibilisierung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), „sonst mache es keinen Sinn“?
Werden z. B. UX-Designer und andere IT-Fachkräfte, für die der TVöD nach Aussagen des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz (https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitalservice4germany-entwickeln-fuer-den-staat/26192730.html) nicht gelten soll, auf freiberuflicher Basis für einzelne Projekte engagiert?
Wie viele Beschäftigte der GmbH werden derzeit nach respektive in Anlehnung an den TVöD und wie viele Beschäftigte werden auf freiberuflicher Basis außerhalb des TVöD bezahlt?
Handelt es sich bei den perspektivischen 100 Mitarbeitern ausschließlich um festangestellte Kräfte nach TVöD, oder beinhaltet dieser Rahmen auch Freiberufler außerhalb des TVöD, und wenn ja, wie viele?
Wie viele Stellenbewerbungen hat die GmbH seit ihrer Gründung erhalten, und wie verteilen sich die Bewerbungen anteilsmäßig auf Mitarbeiter der Bundesverwaltung, auf Hochschulabsolventen, freiberuflich Tätige sowie Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Agenturen, auf Frauen und Männer?
Hat die Bundesregierung vor dem Kauf die nachhaltige Wirksamkeit einer weiteren kleinen IT-Institution wie der DigitialService4Germany GmbH in der, nach Auffassung der Fragesteller, mittlerweile unüberschaubaren IT-Landschaft in deutschen Behörden geprüft, angesichts von über 800 Mitarbeitern des offenbar beispielgebenden britischen Government Digital Service (GDS https://www.gov.uk/government/organisations/government-digital-service/about#who-we-are) und angesichts von über 300 Mitarbeitern über die selbst die dänische Digitaliseringsstyrelsen (https://en.digst.dk/about-us/) verfügt?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung, und wenn nein, warum nicht?
Versteht sich das Fellowship-Programm Work4Germany, aufgrund der für das Jahr 2020 vorgenommenen Auswahl von acht Frauen für die zehn Fellowship-Stellen (https://work.4germany.org/ministerien-fellows/), was einem Frauen-Anteil von 80 Prozent entspricht, in erster Linie als Frauen-Förderprogramm?
Falls nein, welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden, um im nächsten Jahr eine annährend paritätische Fellow-Besetzung gewährleisten zu können?