Sicherung des freien Wettbewerbs bei der Normung
der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Vorteile der privatwirtschaftlichen Normung sind nach Ansicht der Fragesteller offenkundig, Normen und Normierung sind wichtige Grundsteine des deutschen Wirtschaftserfolges und Teil des Siegels „Made in Germany“.
Organisationen wie das DIN, Deutsches Institut für Normung e. V., bieten Plattformen, sodass alle betroffenen Akteure in der Wirtschaft und Zivilgesellschaft an dem Prozess der Normung teilhaben und teilnehmen können. Normen und Standards können unter Umständen Verordnungscharakter haben, sind aber keine Gesetze und zudem privatwirtschaftlich, nicht staatlich, erarbeitet. (vgl. din.de/de; Deutsche Normungsroadmap Bauwerke). Dabei hat die privatwirtschaftliche Normung durchaus kartellrechtlich relevanten Umfang, auf den sowohl das DIN e. V. wie auch an der Normung teilnehmende Verbände folgerichtig und transparent hinweisen (https://www.din.de/resource/blob/110160/b2ff217917fe188bde1efd90418542a3/leitfaden-kartellrecht-data.pdf; https://www.baustoffindustrie.de/fileadmin/user_upload/bbs/Dateien/03_bbs_Leitfaden_Kartellrecht.pdf). Aufgabe der Bundesregierung sollte dabei nach Auffassung der Fragesteller sein, ein Normen- oder Typenkartell zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Wie bewerten das Bundeskartellamt bzw. die Landeskartellämter nach Kenntnis der Bundesregierung die Normung, und welche Gefahren und Herausforderungen sehen die Ämter?
Sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundeskartellamt oder die Länderkartellämter an den Prozessen der Normung beteiligt, und wenn ja, in welcher Form?
Falls das Bundeskartellamt oder die Landeskartellämter nicht oder nicht mehr an der Normung beteiligt sind, wie stellt die Bundesregierung den Leitsatz der offene Märkte und des fairen Wettbewerbs auch in der Normung sicher?
a) Warum hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Bundeskartellamt bzw. die Länderkartellämter ihre Arbeit eingestellt bzw. von einer Mitarbeit in der Normung bisher abgesehen?
Wie viele Personalstunden Arbeit wird das Bundeskartellamt durch die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) voraussichtlich durch Anhebung der Schwellenwerte für die Zusammenschlusskontrolle nach § 35 GWB einsparen?
a) Plant das Bundeskartellamt, einige dieser voraussichtlich frei werdenden Kapazitäten in die Begleitung der Normung einzusetzen?
Gibt oder gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits kartellrechtliche Fälle im Zusammenhang mit der Normung, und wenn ja, welche waren bzw. sind dies?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung kartellrechtliche Fragen in der Normung auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene geregelt?
Wie bewertet die Bundesregierung unabhängig von möglicher Zuständigkeit von Bund und Ländern die in der Ausschussdrucksache 19(24)246 aufgeführten Themenfelder „Finanzierung der baurelevanten Normen durch die Länder, ein VETO-Recht der Bauaufsicht im Abstimmungsverfahren der Normen, sowie die Trennung der bauaufsichtlichen Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen“ in Hinblick auf die Ergebnisse der Baukostensenkungskommission zur Normung und den steigenden Baukosten in Deutschland?
a) Wie bewertet die Bundesregierung unter der genannten Notwendigkeit eines Vetorechts auf Länderebene die derzeitige Ausgestaltung der „Bündnis/Stelle zur Begrenzung der Folgekosten von Regulierung und Normung im Gebäudebereich“ ohne eine solche Vetofunktion auf Bundesebene (siehe Ausschussdokument 19(24)077)?