Dauerhafte Sicherung von Fördermaßnahmen im Rahmen der auslaufenden Programme „Qualitätspakt Lehre“ und „Hochschulpakt 2020“
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem „Hochschulpakt 2020“ und dem „Qualitätspakt Lehre“ laufen zum Ende des Jahres 2020 zwei umfangreiche Förderprogramme aus, die eine Qualitätsverbesserung der Lehrbedingungen an Hochschulen zum Ziel hatten. Vor allem aufgrund gestiegener Studierendenzahlen sollte der „Hochschulpakt 2020“ ein „Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studierender“ (vgl. Verwaltungsvereinbarung Hochschulpakt 2020, Artikel 1) darstellen. Hierfür stellte der Bund auf Grundlage einer Pauschale pro Student bzw. Studentin zwischen 2011 und 2020 insgesamt 19,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Schwerpunktmäßig sollten diese unter anderem für die Einstellung zusätzlichen Personals an den Hochschulen verausgabt werden (ebd., Artikel 1, § 1, Absatz 3). Zudem wurde eine finanzielle Verpflichtung von Bund und Ländern für die Förderung qualitätsgesicherter Abschlüsse festgehalten: „Um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, setzen die Länder ab 2016 bis 2023 jährlich für zielgerichtete Maßnahmen ein Volumen in Höhe von 10 vom Hundert der erhaltenen Bundesmittel und der entsprechenden, zusätzlich bereitgestellten Landesmittel ein.“ (ebd., Artikel 1, § 1, Absatz 3).
Parallel hierzu verfolgte der „Qualitätspakt Lehre“ das Ziel, ebenfalls die Betreuungssituation der Studierenden, aber auch die Lehr- und Lernbedingungen an den Hochschulen, zu verbessern. Nach einer kompetitiven Auswahl wurden zwischen 2011 und 2016 insgesamt 186 Hochschulen gefördert; 156 von ihnen gelang es, ihre Programme durch Fortsetzungsanträge bis 2020 auszuweiten (vgl. www.qualitaetspakt-lehre.de). Insgesamt stellte der Bund für dieses Programm bis zu 2 Mrd. Euro bereit (vgl. Verwaltungsvereinbarung, Qualitätspakt Lehre, § 7).
Nach dem Auslaufen beider Pakte, sollen die mit ihnen verbundenen Ziele durch Folgeprogramme fortgesetzt und gesichert werden. Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verstetigt die im „Hochschulpakt 2020“ bis zum Jahr 2023 eingeplanten Mittel durch rund 3,8 Mrd. Euro jährlich. Diese werden anteilig von Bund und Ländern jeweils im Umfang von 1,88 Mrd. Euro getragen. Ab 2024 steigt diese Summe auf jährlich 4,1 Mrd. Euro an, die wiederum hälftig von Bund und Ländern finanziert wird (vgl. Verwaltungsvereinbarung Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, § 3). Auch der „Qualitätspakt Lehre“ wird durch das Programm „Innovation in der Hochschullehre“ abgelöst. Zwischen 2021 und 2023 sieht es Bundesmittel in Höhe von 150 Mio. Euro pro Jahr vor, ab 2024 sinkt die Bundesbeteiligung durch Übernahme eines Teils der Kosten durch die Länder auf 110 Mio. Euro jährlich (vgl. Veraltungsvereinbarung Innovation in der Hochschullehre, § 10, Absatz 3).
Während die Finanzierung der Pläne durch umfangreiche Verwaltungsvereinbarungen gesichert wurde, bestehen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch Zweifel hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Es ist unklar, auf welche Weise die durch die Programmlinien an den Hochschulen erreichten Erfolge abgesichert und verstetigt werden sollen. Folglich ist nach Auffassung der Fragesteller und Fragesteller bei der „Innovation in der Hochschullehre“ davon auszugehen, dass gänzlich neue Projekte gefördert werden, da eine Verlängerung auslaufender Programme aus dem „Qualitätspakt Lehre“, etwa über Anschlussfinanzierungen, nicht vorgesehen ist (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD im Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 16/8769, Antwort 7). So machen die Fristen zur Antragstellung (1. März 2021) und dem Beginn der Förderung (1. August 2021), die durch die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ vorgegeben werden, eine direkte Fortführung und Anschlussfinanzierung von Projekten aus dem „Qualitätspakt Lehre“ unmöglich, da diese bereits Ende 2020 auslaufen (vgl. Förderbekanntmachung Stiftung Innovation in der Hochschullehre, S. 9). Zudem fehlt es beim „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ an verbindlich für die Qualitätssicherung im Studium eingeplanten finanziellen Mitteln, was im Gegensatz zum Vorläuferprogramm „Hochschulpakt 2020“ steht (vgl. Verwaltungsvereinbarung Hochschulpakt 2020, Artikel 1, § 1, Absatz 3). Dieser Umstand wiegt nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller umso schwerer, da nicht davon auszugehen ist, dass die Hochschulen mögliche Finanzierungslücken, nicht zuletzt wegen unzureichender eigener Etats, aus eigenen Haushaltsmitteln schließen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie möchte die Bundesregierung die avisierten und erreichten Ziele in den aufgeführten Pakten und Programmen dauerhaft sichern?
Wie wird nach Kenntnis der Bunderegierung die Umsetzung der Ziele des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre“ und des Programms „Innovation in der Hochschullehre“ evaluiert?
Existieren konkrete Zielmargen bei der Evaluierung der Programme, und wie sind diese definiert?
Welche Sanktionsmechanismen behält sich die Bundesregierung bei Nichterfüllung der Ziele in einer etwaigen Evaluation vor?
Aus welchen Gründen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ keine verbindlichen Mittel für die Qualitätssicherung im Studium eingeplant?
Wie viele Mittel entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den Vereinbarungen zum „Hochschulpakt 2020“ und dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ für die Jahre 2016 bis 2023 auf zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung qualitätsgesicherter Abschlüsse für mehr Studierende (bitte nach Bundesländern und nach Hochschulen aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hieraus gefördert (bitte vollständig auflisten)?
Welchen Anteil der Mittel stellen die Personalkosten an den in Frage 5 genannten Ausgaben nach Kenntnis der Bundesregierung dar?
Wie viele Personalstellen und wie viele Vollzeitäquivalente wurden aus diesen Mitteln nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert?
Sind die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung dazu verpflichtet, die in Frage 5 genannten Maßnahmen im Rahmen des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ zu verstetigen?
Wie bewertet die Bundesregierung das bisher erreichte Ergebnis der in Frage 5 genannten Maßnahmen und die zu erwartende Umsetzung der Ziele?
Welche Auswirkung würde ein Wegfall der in Frage 5 genannten Maßnahmen für das Ziel, Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Hochschulabschluss zu bringen, aus Sicht der Bundesregierung haben?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Personalkostenanteil an den Gesamtausgaben des „Qualitätspakts Lehre“ (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Personalstellen und wie viele Vollzeitäquivalente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß Anträgen der Hochschulen über die aus dem „Qualitätspakt Lehre“ finanzierten Maßnahmen finanziert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Pflicht für die Länder, die in Frage 12 genannten Maßnahmen im Rahmen des „Zukunftsvertrages“ ab 2021 zu verstetigen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele dieser Stellen durch die Länder oder Hochschulen ab 2021 weiterfinanziert werden?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der durch die in Frage 12 genannten Maßnahmen?
Welche Auswirkung hätte aus Sicht der Bundesregierung ein Wegfall der in Frage 12 genannten Maßnahmen auf das Ziel, Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Hochschulabschluss zu bringen?